Der Zuwendungsbescheid für das
Denkmalförderprogramm (kleine Denkmalpflegemaßmahmen) des Landes NRW ist bei
der Unteren Denkmalbehörde eingegangen. Für das Jahr 2021 ist eine Zuwendung in
Höhe von 5.000 € bewilligt worden. Die gewährten Landesmittel sind in gleicher
Höhe mit eigenen kommunalen Mitteln zu verstärken.
Für 2020 wurde die Förderung ausgezahlt.