Sitzung: 20.08.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1174/2020
Beschluss:
Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung und einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Ratsherr
Schoenauer fragt, ob statt einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen auch
eine Bürgerversammlung möglich sei.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass dies möglich sei. Es müsse eine
geeignete Räumlichkeit gefunden werden, um die Einhaltung der Abstand- und
Hygienemaßnahmen gewährleisten zu können.
Ratsherr
Weyen betont, dass es wichtig sei, mit den Bürgerinnen und Bürger über die
Beweggründe der Bebauung und der Festsetzung der Baufenster zu sprechen.
Ausschussvorsitzender
Damblon schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des
Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung
und einer zweiwöchigen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen.
Der geänderte Beschlussvorschlag wird dann zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |