Beschluss:

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung und einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 


Ratsherr Schoenauer fragt, ob statt einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen auch eine Bürgerversammlung möglich sei.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass dies möglich sei. Es müsse eine geeignete Räumlichkeit gefunden werden, um die Einhaltung der Abstand- und Hygienemaßnahmen gewährleisten zu können.

 

Ratsherr Weyen betont, dass es wichtig sei, mit den Bürgerinnen und Bürger über die Beweggründe der Bebauung und der Festsetzung der Baufenster zu sprechen.

 

Ausschussvorsitzender Damblon schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung und  einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Der geänderte Beschlussvorschlag wird dann zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0