Herr Stadtkämmerer Volmerich erläutert die Inhalte der Vorlage. Zur weiteren Bewertung der Ertragsausfälle seien zunächst die kommenden Steuerschätzungen vom 14.05. abzuwarten.

 

Auf Nachfrage erläutert die Bürgermeisterin, dass derzeit nicht prognostiziert werden könne, inwiefern der Rhein-Kreis Neuss die zunächst aufgrund von Überschüssen nicht erhobenen Anteile der Kreisumlage in Höhe von rd. 850.000 € nachträglich aufgrund der zahlreichen pandemiebedingten Aufwendungen gegenüber der Stadt Meerbusch erhebe. Weiterhin sei ein von den zuständigen Ministerien angekündigtes Kommunalschutzpaket zur Finanzsicherung bisher nicht veröffentlicht worden, aus ersten Ankündigungen gehe bisher hervor, dass dieses Paket ggfs. nur für Stärkungspaktkommunen gelte. Zur Prüfung des Umgangs mit Leistungsausfällen in Dienstleistungsverträgen sei eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet worden. Diese sei aus verschiedenen Aspekten heraus zum Ergebnis gekommen, dass umfängliche Zahlungsaussetzungen aufgrund nicht erbrachter Leistungen nicht zielführend durchgesetzt werden könnten. Nicht zuletzt aufgrund der neuerlichen Lockerungen der Coronaschutzverordnung würden diese Leistungen ohnehin sukzessive wieder erbracht.

 

Der Ausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.