Betreff
Coronabedingte Finanzschäden und Folgen für den städt. Haushalt
Vorlage
SFI/0395/2020
Art
Informationsvorlage

Aufgrund der Corona-Pandemie hat es ab Mitte März sowohl für die Bevölkerung als auch für die städtische Wirtschaft einschneidende Maßnahmen gegeben, welche in ihrer Folge auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Im Folgenden soll die Entwicklung bei einzelnen Ertragsarten skizziert und ein Ausblick auf die möglichen Folgen gegeben werden:

 

 

Anteil an der Einkommenssteuer

 

Der Anteil an der Einkommenssteuer wurde im Haushalt mit einem Ansatz von 42,487 Mio. € geplant. Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen von dem Bund und Ländern gemeinsam zustehenden Aufkommen aus der Einkommensteuer einen Anteil, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens, gedeckelt auf 35.000 €/70.000 € des zu versteuernden Einkommens nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG).

 

Am 24.04. teilte die IT.NRW mit, dass der Gemeindeanteil der Stadt Meerbusch für das I. Quartal 2020 erwartungsgemäß bei insgesamt 11.061.193,30 € liegt.

Aufgrund von Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil an der Einkommenssteuer in den nächsten Quartalen einbrechen wird. Hier gilt es die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung und der nachfolgenden Regionalisierung abzuwarten um eine erste Prognose der zukünftigen Entwicklung vornehmen zu können.

 

 

Gewerbesteuer

 

Bei der Gewerbesteuer, welche im Haushalt mit 33,2 Mio. € veranschlagt wurde, hatte sich zunächst im I. Quartal die erfreuliche Entwicklung aus dem Vorjahr fortgesetzt. Aufgrund von Veranlagungen aus dem Jahr 2018 war der Gewerbesteuerstand zeitweise nahe der 40 Mio. € Marke. Nicht zuletzt aufgrund der entsprechenden Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der guten Ergebnisse aus 2018.

Aufgrund des coronabedingten Shutdowns wurde nicht unerheblich von der Krise betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet die Vorauszahlungen für das laufende Jahr auf 0,- € herunter zu setzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher 313 Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde hierdurch ein Ertrag von 5,6 Mio. € abgesetzt.

Gleichzeitig wurden auf Antrag auch nicht coronabedingte Anpassungen der Vorauszahlungen 2019 und 2020 vorgenommen.

Stand Heute liegt die Sollstellung der Gewerbesteuer knapp unter dem Planansatz (32,8 Mio. €), Tendenz stark fallend.

 

 

Anteil an der Umsatzsteuer

 

Der Anteil an der Umsatzsteuer wurde mit insgesamt 4.823.600,00 € im Haushalt geplant. Dabei wurde der im Entwurf ursprünglich geplante Betrag von 4.087.000,00 € im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgrund der Regionalisierung der November-Steuerschätzung und dem Entwurf des Gesetzes „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ noch um knapp 740.000,00 € erhöht.

 

Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 24.04.2020 entspricht das I. Quartal mit 1.169.076,30 € noch knapp den Erwartungen.

Aufgrund der bundesweiten Schließung von Geschäften und den beschlossenen Steuerermäßigungen für Gastronomiebetriebe, welche nach der Wiederöffnung für ein Jahr nur 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer auf Speisen abführen müssen, wird sich der Haushaltsansatz in der geplanten Höhe nicht realisieren lassen.

Bezüglich einer ersten Prognose ist auch hier auf die Mai-Steuerschätzung und die entsprechende Regionalisierung abzustellen.

 

 

Elternbeiträge/Verpflegung/OGS/VGS

 

Da zurzeit in dem Bereich der Kindertagesstätten und der OGS nur eine Notbetreuung stattfindet, hat das Land in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, zunächst die entsprechenden Beiträge für die Monate April und Mai nicht zu erheben. Den Ertragsausfall teilen sich Stadt und Land.

 

Bei den Elternbeiträgen ist somit ein Ertragsausfall von knapp 270.000,00 €, bei der Kindertagespflege von knapp 80.000,00 € und bei der OGS von knapp 100.000,00 € im städtischen Haushalt zu verzeichnen.

Die Verpflegungskosten für die Monate April und Mai werden ebenfalls mit 92.000,00 € nicht erhoben. Hier findet keine hälftige Erstattung durch das Land statt. Teilbeträge werden allerdings durch eingesparte Lebensmittel kompensiert, die Personalkosten für das Küchenpersonal laufen allerdings weiter.

Insgesamt ist somit ein Ertragsausfall von 542.000,00 € für die ersten beiden Monate zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung ist hier abzuwarten. Werden weitere Monate beitragsfrei gestellt, erhöht sich der finanzielle Schaden entsprechend.

 

 

Hallenbad

 

Das Hallenbad erwirtschaftet in jedem Monat der Schließung einen Ertragsausfall von knapp 30.000,00 €.

 

 

Kreisumlage

 

Die Kreisumlage wurde durch Bescheid vom 21. April 2020 mit rund 850.000,00 € geringer festgesetzt als im Haushalt geplant (Planansatz 30,51 Mio. €). Diese Reduzierung des Kreisumlagesatzes erfolgte aufgrund der Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzrechnung 2021 bis 2023. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 25.03.2020 beschlossen, den für das Jahr 2020 prognostizierten Jahresüberschuss in Höhe von rd. 9,4 Mio. € nicht über die Kreisumlage zu erheben.

Da jedoch auch der Kreis erhebliche Mehraufwendungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu tragen hat, bleibt abzuwarten, ob diese Reduzierung aufrecht erhalten bleibt.

 

 

Folgen für den städtischen Haushalt

 

Der Haushalt 2020 wurde am 19.12.2019 mit einem positiven Jahresergebnis von 442.100,00 € im Ergebnisplan verabschiedet. Nach den oben gemachten Ausführungen wird mit einem siebenstelligen Jahresfehlbetrag zu rechnen sein.

 

Die Landesregierung hat durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14. April 2020 in Artikel 4 Änderungen der Gemeindeordnung vorgenommen. Zum einen wurde § 60 Absatz 1 GO NRW dahingehend geändert, dass der Rat unter bestimmten Voraussetzungen seine Zuständigkeit an den Hauptausschuss delegieren kann, zum anderen wurde in § 81 GO NRW ein Absatz 5 eingefügt, wonach Absatz 4, der sich mit der Haushaltssperre durch den Rat befasst, im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung findet. Weitere Änderungen der Gemeindeordnung sieht das Gesetz nicht vor.

 

Nach Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBG) bereitet die Landesregierung derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Landeskabinett-Beschluss über das „Kommunalschutz-Paket“ vor. In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, gesetzlich zu regeln, dass § 81 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 und 2 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung finden sollen. Damit gäbe es keine Verpflichtung der Gemeinde mehr zum Erlass einer Nachtragssatzung.

Übergangsweise sieht das MHKBG es als gerechtfertigt an, der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachzukommen – mangels der Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten.

 

Damit wäre auch bei einem erheblichen Jahresfehlbetrag, welcher nach § 9 Nr. 6 der Haushaltssatzung 3 % der Aufwendungen nicht übersteigen darf (163.915.700,00 € x 3 v.H. = 4.917.471,00 €), keine Nachtragssatzung zu erlassen.

 

Der aktuelle Haushalt 2020 sieht im Finanzplan Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 30,62 Mio. € vor. Knapp 7 Mio. € sollten hier durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, 14,5 Mio. € aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 9,2 Mio. € aus der Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden. Wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie die Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben wegbrechen, sind nicht ausreichend Finanzmittel für alle investiven Maßnahmen vorhanden. Der Kreditbedarf für Investitionen ergibt sich aus der Finanzplanung und kann nur im Wege einer Nachtragssatzung erhöht werden.

 

Zur nächsten Sitzung am 28.05. wird die Verwaltung einen ausführlichen Finanzbericht vorlegen, um über die weitere Vorgehensweise beraten zu können.

 


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin