Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2020/2021 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen sowie 260 Kindertagespflegepauschalen zum 15.03.2020 zu beantragen.
  2. In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen kann es bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2020 zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2020/2021 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
  4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungsgesetz n. F. (d. h. in der Fassung ab 01.08.2020) für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.

 


Einleitend erläutert Ratsherr Neuhausen den am Sitzungstag eingereichten Antrag der SPD-Fraktion auf eine Sondersitzung des JHA, um die Kindertagesstättenbedarfsplanung und das Meldeverfahren anhand des Kita-Navigators nochmals ausführlich und ohne zeitliche Begrenzung beraten zu können. Dies sei ausdrücklich nicht als Kritik an die Verwaltung gerichtet, dennoch werde das bisherige Verfahren insgesamt als verbesserungswürdig angesehen. Es besteht Einvernehmen, über den Antrag im Anschluss an TOP 3 zu beraten.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert sodann die wesentlichen Aussagen der Vorlage. Im Ergebnis werde auch in diesem Jahr eine Planung vorgelegt, die die Bedarfe ab 01.08.2020 zumindest im Ü3-Bereich erfüllen werde. Das in der Planung im September 2019 noch dargestellte Defizit von 44 Ü3-Plätzen sei gedeckt, wenn auch nochmals mit Überbelegungen und Provisorien als Folge der gescheiterten Verhandlungen mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich. Erfreulich sei, dass alle 24 Integrationskinder versorgt seien, natürlich mit der Folge, dass jeweils 2 bis 3 Plätze in regulären Gruppen nicht belegt werden könnten. Insgesamt handele es sich um ein gutes Angebot, die Zielerreichungsquoten lägen für U3 bei 44% (Zielquote 52%), für 1- und 2-Jährige bei 66% (Zielquote 72,5%) und für U3 bei 97,6% (Zielquote 98%).

 

Ratsherr Neuhausen begrüßt den Bedarfsdeckungsgrad Ü3, gibt aber zu bedenken, dass insbesondere im U3-Bereich eine Erhöhung der Zielquoten zu prüfen sei, um die voraussichtlich weiter steigenden Bedarfe zukünftig decken zu können.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass theoretisch 13 Ü3-Gruppen in U3-Gruppen umgewandelt werden könnten, dann jedoch der Ü3-Bedarf nicht mehr gedeckt werden könnte. Daher bedürfe es der Umsetzung aller im Haushalt beschlossenen Ausbaumaßnahmen, um die im September 2019 beschlossenen Zielquoten zu erreichen.

 

Auf Nachfrage von beratendem Mitglied Rothfuchs zur ausreichenden Personalausstattung der neuen Einrichtungen erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass entsprechende Befürchtungen die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht verzögern dürften. Klar sei aber auch, dass sich fehlendes Personal auf den Gruppenbetrieb auswirke. Aufgrund der Überbelegungen und der Provisorien sei jedoch bereits Personal vorhanden, das zu gegebener Zeit umgesetzt werden könne. Im Übrigen sei die Verwaltung über zusätzliche Möglichkeiten der Personalrekrutierung im Gespräch. Bedauerlich sei in diesem Zusammenhang, dass das KiBiz weiterhin keine Öffnung für andere qualifizierbare Berufsgruppen vorsehe.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher hinsichtlich der Gewinnung zusätzlicher Tagespflegepersonen weist Erster Beigeordneter Maatz auf die im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen erteilten Prüfaufträge zur Schaffung weiterer Anreize hin. In der nächsten Sitzung werde das Thema behandelt. 

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass die Mietförderung für Tagespflege bereits verbessert worden sei und aktuell 2 neue Großtagespflegen ihren Betrieb aufgenommen hätten. Zudem gehöre es zum normalen Kreislauf, wenn langjährige Tagespflegepersonen die Anzahl der Kinder reduzierten oder auch die Tätigkeit gänzlich aufgäben.

 

Ratsherr Jörgens stellt die Frage, ob mit den bekannten Neubauten über die Kompensation der Überbelegungen und der Provisorien hinaus überhaupt ausreichende Plätze auch für die kommenden 5 bis 6 Jahre geschaffen würden.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass nach dem derzeitigen Planungsstand im Vergleich zu Stand September 2019 im gesamten Stadtgebiet sogar 6 zusätzliche Gruppen geschaffen würden. Sobald alle Gruppen in Betrieb seien, könnten die Bedarfe flexibler gedeckt werden.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist ergänzend darauf hin, dass die Bedarfsdeckungsquoten für das Jahr 2025 beschlossen seien, so dass aktuell noch nicht alle Ziele erreicht sein könnten. Trotz der angespannten Marktlage auch im Baubereich würden alle zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt, um die Maßnahmen zeitnah realisieren zu können.

 

Abschließend erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum vorgestellten Kindertagesstättenbedarfsplan.

 

 

             


Abstimmungsergebnis:               einstimmig