Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1046/2019
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über
Änderungen in roter Farbe
Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße /
Kanzlei / Blumenstraße“.
Es handelt sich insbesondere um:
- Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Lärmschutz („8. Bauliche oder sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“)
- die Konkretisierung des Punktes B Kennzeichnungen in den textlichen Festsetzungen („Erdbebenzone“)
- die Aufnahme des Punktes C Nachrichtliche Übernahmen in den textlichen Festsetzungen („Hochwasserschutz“)
- die Streichung des ehemaligen 3. Hinweises („3. Straßenverkehrslärmschutz“)
-
die
Konkretisierung eines Hinweises zur Abdichtung von Unterkellerungen und
Tiefgaragen sowie zur Nutzung von Erdwärme und Heizungs- und Klimaanlagen („5.
Grundwasserstand“)
3. Satzungsbeschluss
gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239
Meerbusch‑Büderich, "Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße" gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) als Satzung mit der Begründung vom November
2019 als Satzung,
für ein Gebiet, das
-
im Norden
durch die Flurstücke 52, 33, 346 und Teile des Flurstücks 291,
-
im Osten
durch die Straße „Kanzlei“ und das Flurstück 377,
-
im Süden
durch die Flurstücke 46, 134, 319, 321 und 285 sowie
-
im Westen
durch den Schackumer Bach begrenzt wird,
maßgebend ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 239 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans tritt der Bebauungsplan Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße“, soweit er von der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagert wird, außer Kraft.
Abstimmung:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
1 |
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|
UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
16 |
0 |
0 |
Ratsherr Quaß nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.