Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

  1. Zur Entwicklung der Siedlungsfläche Ivangsheide, Kamper Hof und Kalverdonksweg bewirbt sich für die Stadt Meerbusch um eine Teilnahme am Programm des Landes NRW zur kooperativen Baulandentwicklung (Sozialquote 30 % der entstehenden Bruttogeschossfläche). Die Stadt Meerbusch tritt hierzu der landeseigenen Gesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) bei und schließt den Gesellschaftsvertrag nach dem Muster der Anlage ab.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung des Entwicklungsträgervertrages (einschließlich der Patronatserklärung) mit NRW.URBAN sowie der Zielvereinbarung zur Sozialquote mit dem MHKBG durchzuführen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert die Inhalte der Vorlage und berichtet aus den Vorberatungen in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Sie führt aus, dass die städtebauliche Entwicklung des Gebietes nicht der Teil der Beschlussfassung sei. Alle weiteren Schritte der Entwicklung des Siedlungsgebietes würden dem Rat und den zuständigen Ausschüssen jeweils zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ratsherr Weyen merkt an, dass es sich bei der Siedlungsentwicklung nicht um eine behutsame Stadtentwicklung handle. Es würden 35 ha allein in Osterath versiegelt, dies würde nicht zuletzt zu einer Einwohnerzahl über 60.000 und entsprechend zur Entwicklung hin zu einer großen kreisangehörigen Stadt mit den entsprechenden Zuständigkeiten und Verpflichtungen führen.

 

Ratsherr Rettig führt aus, dass nach seiner Auffassung bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gesammelt worden seien, wenn zunächst die Realisierung der Bebauung erfolge und erst anschließend die Berücksichtigung infrastruktureller Belange erfolge. So seien auch jetzt sämtliche Fragen der Erschließung ungeklärt. Hinsichtlich des Businessplanes seien die zugehörigen Regelungen und Inhalte fraglich.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass die Entwicklung der Siedlungsfläche vom Rat mehrheitlich beschlossen worden sei. Die Verwaltung setze diesen Beschluss um. Dabei gehe es im 1. Schritt ausschließlich um das „doing“, nicht um städtebauliche Festsetzungen. Diese seien dem weiteren Verfahren vorbehalten. Der vorliegende Businessplan diene zunächst als Orientierung zur Einschätzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen. Wie in jedem anderen Bebauungsplanverfahren müsse im Rahmen von Verkehrsgutachten die Frage der Erschließung geprüft werden. Der mit dem erwarteten Bevölkerungszuwachs einhergehende Infrastrukturbedarf müsse parallel zu den geplanten Aufsiedlungen geschaffen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

21

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

3

1

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                              

37

9

1