Sitzung: 27.06.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB4/0953/2019
Beschluss:
- Zur
Entwicklung der Siedlungsfläche Ivangsheide, Kamper Hof und Kalverdonksweg
bewirbt sich für die Stadt Meerbusch um eine Teilnahme am Programm des
Landes NRW zur kooperativen Baulandentwicklung (Sozialquote 30 % der entstehenden Bruttogeschossfläche). Die
Stadt Meerbusch tritt hierzu der landeseigenen Gesellschaft NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) bei und schließt den
Gesellschaftsvertrag nach dem Muster der Anlage ab.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Abstimmung des Entwicklungsträgervertrages
(einschließlich der Patronatserklärung) mit NRW.URBAN sowie der
Zielvereinbarung zur Sozialquote mit dem MHKBG durchzuführen und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert die Inhalte der Vorlage und berichtet aus den
Vorberatungen in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften. Sie führt aus, dass die städtebauliche Entwicklung des Gebietes
nicht der Teil der Beschlussfassung sei. Alle weiteren Schritte der Entwicklung
des Siedlungsgebietes würden dem Rat und den zuständigen Ausschüssen jeweils
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Ratsherr
Weyen merkt an, dass es sich bei der Siedlungsentwicklung nicht um eine
behutsame Stadtentwicklung handle. Es würden 35 ha allein in Osterath
versiegelt, dies würde nicht zuletzt zu einer Einwohnerzahl über 60.000 und
entsprechend zur Entwicklung hin zu einer großen kreisangehörigen Stadt mit den
entsprechenden Zuständigkeiten und Verpflichtungen führen.
Ratsherr
Rettig führt aus, dass nach seiner Auffassung bereits in der Vergangenheit
schlechte Erfahrungen gesammelt worden seien, wenn zunächst die Realisierung
der Bebauung erfolge und erst anschließend die Berücksichtigung
infrastruktureller Belange erfolge. So seien auch jetzt sämtliche Fragen der
Erschließung ungeklärt. Hinsichtlich des Businessplanes seien die zugehörigen
Regelungen und Inhalte fraglich.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass die Entwicklung der Siedlungsfläche vom Rat
mehrheitlich beschlossen worden sei. Die Verwaltung setze diesen Beschluss um.
Dabei gehe es im 1. Schritt ausschließlich um das „doing“, nicht um städtebauliche
Festsetzungen. Diese seien dem weiteren Verfahren vorbehalten. Der vorliegende
Businessplan diene zunächst als Orientierung zur Einschätzung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen. Wie in jedem anderen Bebauungsplanverfahren
müsse im Rahmen von Verkehrsgutachten die Frage der Erschließung geprüft
werden. Der mit dem erwarteten Bevölkerungszuwachs einhergehende
Infrastrukturbedarf müsse parallel zu den geplanten Aufsiedlungen geschaffen
werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
6 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
3 |
1 |
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
37 |
9 |
1 |