Sitzung: 28.03.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 17
Vorlage: FB4/0907/2019
Beschluss:
1. Änderung des
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, seinen am 29.06.2017 gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, „Schützenstraße / Langster Straße“, für das Gebiet, welches im Norden durch die Bebauung nördlich der Langster Straße, im Westen durch die Bebauung durch die Reithalle, im Süden durch die Bebauung südlich der Schützenstraße und im Osten durch die Straße „Am Dyck“, die Schützenstraße und den Kierster Mühlenweg begrenzt ist,
- um die Flurstücke 17, 18, 23, 29, 132, 176 (teilweise) und 177 (teilweise) nördlich der Langster Straße zu verkleinern sowie
- um die Flurstücke 44, 45, 46, 47, 50, 51, 52, 173, 196, 198, 201, 202 (teilweise), 203, 204, und südlich der Schützenstraße zu vergrößern.
Maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Planungsziel ist der Erhalt des dörflichen Charakters, eine maßvolle Nachverdichtung im Siedlungskern bei Freihaltung der gewachsenen Ortsränder, eine planungsrechtliche Steuerung der Verträglichkeit der vorhandenen Nutzungen sowie der Erhalt und die Sicherung vorhandener Betriebe.
2. Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem
Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung
mit Versammlung durchzuführen.
Der
Tagesordnungspunkte 8 (Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst,
Schützenstraße/Langster Straße) und 8.1 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Bebauungsplan Nr. 309, Langst-Kierst) werden zusammen beraten.
Ratsherr Peters betont, dass sich das Gebiet als Dorfgebiet mit den entsprechenden Festsetzungen entwickeln soll.
Ratsherr Schoenauer betont ebenfalls, dass sich das Gebiet als Dorfgebiet entwickeln soll.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erläutert, dass kein Handlungsbedarf besteht den Bebauungsplan zu ändern. Die bestehende Regelung der vorhandenen Innenbereichssatzung sei ausreichend.
Ratsherr Rettig betont, dass ein Handlungsbedarf besteht. Die bestehende Innenbereichssatzung ist kein ausreichendes Aussagesegment, das zur Entwicklung des Gebietes beisteuert.
Ratsherr Damblon betont, dass die Ziele der Beschlussvorlage der
Verwaltung und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
identisch sind, die Wege die Ziele zu verwirklichen, sich jedoch unterscheiden.
Abstimmungsergebnis: Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
0 |
17 |
0 |
Abstimmungsergebnis: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Bebauungsplan Nr. 309, Langst-Kierst
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
14 |
3 |
0 |