Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 17

 

 

Beschluss:

 

1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §13a BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt, seinen am 29.06.2017 gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, „Schützenstraße / Langster Straße“, für das Gebiet, welches im Norden durch die Bebauung nördlich der Langster Straße, im Westen durch die Bebauung durch die Reithalle, im Süden durch die Bebauung südlich der Schützenstraße und im Osten durch die Straße „Am Dyck“, die Schützenstraße und den Kierster Mühlenweg begrenzt ist,

 

-      um die Flurstücke 17, 18, 23, 29, 132, 176 (teilweise) und 177 (teilweise) nördlich der Langster Straße zu verkleinern sowie

-      um die Flurstücke 44, 45, 46, 47, 50, 51, 52, 173, 196, 198, 201, 202 (teilweise), 203, 204, und südlich der Schützenstraße zu vergrößern.

 

Maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Planungsziel ist der Erhalt des dörflichen Charakters, eine maßvolle Nachverdichtung im Siedlungskern bei Freihaltung der gewachsenen Ortsränder, eine planungsrechtliche Steuerung der Verträglichkeit der vorhandenen Nutzungen sowie der Erhalt und die Sicherung vorhandener Betriebe.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 


Der Tagesordnungspunkte 8 (Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße/Langster Straße) und 8.1 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Bebauungsplan Nr. 309, Langst-Kierst) werden zusammen beraten.

 

Ratsherr Peters betont, dass sich das Gebiet als Dorfgebiet mit den entsprechenden Festsetzungen entwickeln soll.

 

Ratsherr Schoenauer betont ebenfalls, dass sich das Gebiet als Dorfgebiet entwickeln soll.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erläutert, dass kein Handlungsbedarf besteht den Bebauungsplan zu ändern. Die bestehende Regelung der vorhandenen Innenbereichssatzung sei ausreichend.

 

Ratsherr Rettig betont, dass ein Handlungsbedarf besteht. Die bestehende Innenbereichssatzung ist kein ausreichendes Aussagesegment, das zur Entwicklung des Gebietes beisteuert.

 

Ratsherr Damblon betont, dass die Ziele der Beschlussvorlage der Verwaltung und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen identisch sind, die Wege die Ziele zu verwirklichen, sich jedoch unterscheiden.

 


Abstimmungsergebnis:  Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

SPD         

3

 

FDP        

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

2

 

UWG 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

Gesamt: 

0

17

0

 

 

Abstimmungsergebnis:  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Bebauungsplan Nr. 309, Langst-Kierst

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

8

 

SPD        

 

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:

14

3

0