Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 26. November 2018 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 A Meerbusch Ilverich, Dohlenweg / Dompfaffweg der Stadt Meerbusch, Kreis Neuss, von einem Dorfgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet an den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, der Bürgeranregung nicht zu folgen.

 


Der Petent nimmt kurz Stellung hinsichtlich seiner Anregung.

 

Ratsherr Rettig fragt nach, was der Hauptgrund für die Beschwerde ist.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass der Hauptgrund der Beschwerde die Anzahl der Hühner und Hähne und die damit verbundene Lärmbelästigung ist. Dies wurde seitens der Verwaltung mehrfach überprüft und konnte nicht bestätigt werden.

Nach § 14 Abs. 1 S. 2 BauNVO  ist die Kleintierhaltung, worunter auch die Haltung von Hühnern zählt, in den jetzigen baulichen Strukturen des festgesetzten Dorfgebietes als auch in den beantragten Allgemeinen Wohngebiet zulässig.

Technischer Beigeordneter Assenmacher verweist darauf, dass die Aussagen des Portals „BORISplus“ NRW nicht rechtsverbindlich sind. Das im Bebauungsplan Nr. 120A festgesetzte Dorfgebiet ist rechtsgültig. Es handelt sich um einen Übertagungsfehler, der korrigiert werden soll.

 

Ratsherr Schoenauer betont, dass seitens der CDU-Fraktion keinerlei Interesse besteht den Bebauungsplan zu ändern. Vielmehr soll das festgesetzte Dorfgebiet erhalten bleiben und die Möglichkeit zur Entwicklung des Dorfgebietes bestehen bleiben.

 

Ratsherr Quaß erklärt, dass der Dorfgebietscharakter erhalten bleiben soll. 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

8

 

SPD        

3

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:

17

0

0