Sitzung: 28.03.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: FB4/0894/2019
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 26. November 2018 zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 120 A Meerbusch Ilverich, Dohlenweg / Dompfaffweg der Stadt
Meerbusch, Kreis Neuss, von einem Dorfgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet an
den zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, der Bürgeranregung nicht zu folgen.
Der Petent nimmt kurz Stellung hinsichtlich seiner Anregung.
Ratsherr Rettig fragt nach, was der Hauptgrund für die Beschwerde ist.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass der Hauptgrund der Beschwerde die Anzahl der Hühner und Hähne und die damit verbundene Lärmbelästigung ist. Dies wurde seitens der Verwaltung mehrfach überprüft und konnte nicht bestätigt werden.
Nach § 14 Abs. 1 S. 2 BauNVO ist die Kleintierhaltung, worunter auch die Haltung von Hühnern zählt, in den jetzigen baulichen Strukturen des festgesetzten Dorfgebietes als auch in den beantragten Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
Technischer Beigeordneter Assenmacher verweist darauf, dass die Aussagen des Portals „BORISplus“ NRW nicht rechtsverbindlich sind. Das im Bebauungsplan Nr. 120A festgesetzte Dorfgebiet ist rechtsgültig. Es handelt sich um einen Übertagungsfehler, der korrigiert werden soll.
Ratsherr Schoenauer betont, dass seitens der CDU-Fraktion keinerlei Interesse besteht den Bebauungsplan zu ändern. Vielmehr soll das festgesetzte Dorfgebiet erhalten bleiben und die Möglichkeit zur Entwicklung des Dorfgebietes bestehen bleiben.
Ratsherr Quaß erklärt, dass der Dorfgebietscharakter erhalten bleiben soll.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
17 |
0 |
0 |