Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss beschließt, Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten für folgende Objekte zu zahlen:

 

1.         Baudenkmal Wohnhaus Krefelder Straße 17 in Meerbusch Osterath,

2.         Baudenkmal Haus Baumeister, Hauptstraße 32-34 in Meerbusch Lank-Latum,

3.         Baudenkmal Haus Kierst, Schützenstraße 6 in Meerbusch Langst-Kierst,

4.         Baudenkmal Küsterhaus, Niederdonker Straße 99 in Meerbusch Büderich,

5.         Baudenkmal Haus Gripswald, Ossum 13 in Meerbusch Ossum-Bösinghoven,

6.         Baudenkmal Schürkeshof, Schürkesweg 17 in Meerbusch Strümp.

 

Punkt 3 wird in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 06.12.2018 verwiesen.

 


Ratsherr Banse erklärt, die Vorlage stehe den Ausschussmitgliedern online nicht zur Verfügung. Er bitte daher um Vertagung.

Ratsherr Jürgens fragt nach, ob von den in der Vorlage aufgelisteten Maßnahmen auch einzelne abgelehnt werden können. Zur Erläuterung fügt er hinzu, ihm sei zu Ohren gekommen, dass der Eigentümer von Haus Kierst nicht denkmalgerechte Baumaßnahmen durchgeführt habe. Es sei nicht in Ordnung, wenn dieser dafür mit Fördergeldern „belohnt“ werde. Frau Köppen antwortet, von Baumaßnahmen, die nicht mit dem Denkmalschutz konform gingen, sei ihr nichts bekannt.

Sachkundige Bürgerin Wienands fragt, warum die von ihrem Finanzaufwand sehr unterschiedlichen Baumaßnahmen mit ähnlich hohen Beträgen gefördert werden. Ratsherr Fischer möchte wissen, ob die Fördersumme steigt, wenn die Maßnahmen teurer als geplant ausfallen. Frau Köppen erläutert, dass für die Förderung privater denkmalpflegerischer Maßnahmen ein fester Jahresetat zur Verfügung stehe, der auf die Maßnahmen aufzuteilen sei. Dadurch seien die Höchstbeträge für jede Einzelmaßnahme eng begrenzt. Eine nachträgliche Änderung bewilligter Fördersummen finde nicht statt.

Nach längerer Debatte, insbesondere um die umstrittene Förderung der Baumaßnahme Haus Kierst, verständigt sich der Ausschuss zunächst auf eine Vertagung. Zu einem späteren Zeitpunkt flammt die Diskussion in der Sitzung erneut auf, als Frau Köppen konstatiert, dass die Kämmerei entschieden hat, konsumtive Ausgaben nicht auf das nächste Haushaltsjahr zu übertragen.

Ratsherr Jürgens schlägt daraufhin vor, der Vorlage der Verwaltung mit Ausnahme der Fördersumme für Haus Kierst zuzustimmen. Diese soll dann in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zur Diskussion gestellt und verabschiedet werden. Bis dahin habe die Verwaltung Gelegenheit, zu den strittigen Punkten Stellung zu beziehen. Über diesen Vorschlag wird dann erneut abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

SPD

2

1

 

FDP

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

UWG

1

Die Linke und Piratenpartei

1

GESAMT

15

1

1

 

Der Antrag ist damit angenommen.