Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: DezII/363/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und demgemäß zu beschließen:
a) die städt. Barbara-Gerretz-Grundschule wird ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufgelöst,
b) Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/14 nicht mehr gebildet,
c) die vorhandenen Jahrgänge werden im Rahmen der pädagogischen Möglichkeiten auslaufend geführt. Auf jeden Fall wird die Barbara-Gerretz-Schule so lange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Vorbehaltlich der Genehmigung des vorstehenden Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht wird gem. § 80 Abs. 2, S 1, Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport
dem Rat zu beschließen, mit Wirkung des Schuljahres 2013/2014 die
Eingangsklassen der städt. Erwin-Heerich-Grundschule und der
städt. Eichendorffschule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NW jeweils auf zwei
parallele Klassen zu begrenzen.
Zunächst nimmt Bürgermeister
Spindler zum Schreiben der Schulpflegschaft der BGS, unterzeichnet vom
Vorsitzenden Fiebig und der stellv. Vorsitzenden Stosch zur heutigen
Sitzung Stellung. Er führt aus, er sei den
Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Grünen und der FDP sehr dankbar, dass sie
bereits heute in der Presse die Angriffe der Frau Stosch und des Herrn Fiebig
in der Stellungnahme der Schulpflegschaft gegen Mitglieder der Stadtverwaltung
als unfassbar, indiskutabel und unverschämt dargestellt hätten.
Deutliche und manchmal auch
unsachliche Angriffe in der politischen Auseinandersetzung und gegen die
Stadtverwaltung seien unerfreulich, aber bei einer Sachauseinandersetzung
hinzunehmen. Vorwürfe, wie sie hier durch die Vorsitzenden der Schulpflegschaft
allerdings erhoben worden seien, seien beispiellos. Vorwürfe wie böswillig
getäuscht, bewusst wahrheitswidrige Darstellung und als Gipfel die Vermutung
persönlicher Vorteile durch die Veräußerung des Schulgrundstückes seien
unglaublich. Er wolle keine strafrechtliche Bewertung vornehmen, diese Angriffe
seien aber in aller Deutlichkeit als ungehörig zurückweisen. Wer sich so in
einer schriftlichen Stellungnahme äußere, verliere seine Legitimation als
seriöser Diskussionspartner.
Frau
Niederdellmann äußert sich entsetzt über die Vorwürfe der Schulpflegschaft. Sie
schließt sich für die SPD-Fraktion der Presseerklärung der Fraktionen der CDU,
FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom Vortag an. Nur aus zeitlichen Gründen sei
dies nicht schon vorher geschehen.
Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage nimmt ebenfalls Bezug auf die Stellungnahme der Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule
(KGS), welche am 8. Juni 2012 an zahlreiche Mandatsträger, Schulleiter der
Meerbuscher Schulen, Presse und Bürger gegangen sei. Sie selbst habe das Papier
von den Verfassern nicht erhalten.
Auch wenn die
Schulpflegschaft im rechtlichen Sinne nicht Mitwirkungsorgan einer
Schulschließung sei, könnten Vorwürfe wie bewusste Täuschung, das Verschweigen
von Tatsachen und falsche oder verzerrende
Darstellungen nicht unwidersprochen im Raum bleiben.
Sie könne gut
nachvollziehen, dass Eltern um ihre Schule kämpfen. Wenn aber derart massive
Vorwürfe und zum Teil ehrverletzende, aus der Luft gegriffene und
unsubstantierte Vermutungen gerade von Vertretern, die sich als Wortführer
einer Konfessionsschule, denen es um christliche katholische Bildungs- und
Kulturwerte gehen sollte, so äußern, sei dies absolut inakzeptabel.
Stellungnahme zu
Pkt. 1 – Arbeitskreis
Ausschussvorsitzende
Kox führt aus, der Arbeitskreis „Schulentwicklung in Meerbusch“ sei einstimmig
vom Ausschuss gebildet worden. Die Aussage, der Arbeitskreis habe die Vorgabe
erhalten, dass die Boverter Schule in jedem Fall erhalten bleiben müsse und
Alternativen nicht geprüft worden seien, sei falsch. Der Arbeitskreis habe sich
ergebnisoffen mit der Grundschulentwicklung und insb. der Situation in Osterath
befasst, zu der ja bereits auch die Gemeindeprüfungsanstalt Stellung genommen
habe. Alle Lösungsmöglichkeiten – Dependancelösung, Teilstandorte, Fortführung
bei Einzügigkeit eines Schulstandortes; EIN Bekenntniszweig an einer
Gemeinschaftsschule oder nur eine Bekenntnisschule und keine
Gemeinschaftsschule im Dorf seien ausführlich beraten worden. Die einmütige
Auffassung aller Arbeitskreis-Mitglieder sei nach intensiver Diskussion
gewesen, einen Grundschulstandort im Dorf und einen Standort in Bovert als
Gemeinschaftsgrundschulen beizubehalten und nicht im Dorf 2 Schulen
vorzuhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Eichendorffschule über ein
wesentlich größeres Schulgebäude verfüge, habe man sich für ein Auslaufen der
Barbara-Gerretz-Schule (KGS) entschlossen.
Stellungnahme zu
Pkt. 2 – Denkmalschutz
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage nimmt Bezug auf die Stellungnahme, in der ihr vorgeworfen
worden sei, den Ausschuss bewusst getäuscht zu haben, indem sie verneint hätte,
dass ein Denkmalschutzverfahren laufe.
Als Beleg für
eine angebliche falsche Information sei eine Mail einer Beschäftigten des LVR
vorgelegt worden.
Zuständig für
die Unterschutzstellung und das Unterschutzstellungsverfahren – und
darauf beziehe sich die Aussage der Schulkonferenz in der Stellungnahme vom
22.02.2012 und ihre Antwort im Ausschuss, sei die Stadt als Untere
Denkmalschutzbehörde. Auf schriftliche Anfrage habe die zuständige
Denkmalschutzbehörde am 29.02.2012 mitgeteilt, dass „eine Meerbuscher Bürgerin
beim LVR-Amt angerufen habe und nach dem Denkmalwert des Schulgebäudes gefragt
habe“. Ein denkmalrechtliches Verfahren, so die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde,
laufe nicht. Deshalb würde sich in der Stellungnahme der Verw. zum Vorbringen
der Schulkonferenz (S. 33 der Sitzungsunterlagen) auch der zutreffende Hinweis
finden: Nach Rückfrage bei der unteren
Denkmalschutzbehörde läuft kein Unterschutzstellungsverfahren.
Nichts anderes
ergebe sich auch aus dem 2. Absatz der Mail des LVR vom 16.3.2012. Auf erneute
Rückfrage vor dem Hintergrund der erhobenen Täuschungsvorwürfe habe die
zuständige Denkmalschutzbehörde unter dem 11.6. mitgeteilt: „Zur Barbara-Gerretz-Schule, Fröbelstr. in
Osterath, besteht kein denkmalrechtliches Verfahren zur Unterschutzstellung als
Baudenkmal. Die Gemeinde als örtlich zuständige Untere Denkmalbehörde hat
bisher keine Erkenntnisse zu einem evt. Denkmalwert des Gebäudebestandes und
kein Verfahren nach dem DSchG NW eingeleitet.“
Die
Anschuldigung, sie habe den Ausschuss bewusst getäuscht, laufe also ins Leere
hinaus.
Stellungnahme zu
Pkt. 3 - Verfassungsrang von
Bekenntnisschulen
Die
Schuldezernentin erklärt, die Verwaltung habe den Verfassungsrang der kath.
Bekenntnisschule nie bestritten, der im Übrigen gleichermaßen für Gemeinschaftsschulen gelte. Aus dem Verfassungsrang sei aber keine
Bestandsgarantie abzuleiten. Eben dies habe auch die Bezirksregierung
Düsseldorf der Schulkonferenz unter dem 9.3.2012 mitgeteilt.
Es wird weiter ausgeführt, dass an den
Abwägungsprozess höhere Anforderungen zu stellen seien. Auch dies sei nicht
anders in der Verwaltungsvorlage ausgeführt.
Des Weiteren werde behauptet, die Verwaltung
habe dem Ausschuss und Herrn Dr. Rösner wesentliche Entscheidungen von
Verwaltungsgerichten vorenthalten. Auch das sei falsch.
Aufgabe von Herrn Dr. Rösner sei es nicht
gewesen, die Schulschließung juristisch zu bewerten.
Zur
Problematik nimmt weiter Frau Städt. Oberrechtsrätin Baetzgen Stellung.
Sie
schickt vorweg,
dass die neuerliche Stellungnahme der Schulpflegschaft der
Barbara-Gerretz-Schule sie nicht dazu veranlasse, von ihrer im Schreiben vom
28.3.2012 vertretenen Auffassung abzuweichen. Die Schulpflegschaft benenne
weder abweichende gerichtliche Entscheidungen, die sie angeblich vorenthalten
habe, noch liefere sie sonstige stichhaltige Argumente gegen die Richtigkeit
ihrer Ausführungen.
·
Richtig
sei, dass die Bekenntnisschule in NRW – übrigens ebenso wie die
Gemeinschaftsschule – Verfassungsrang genieße. Wie ihrer schriftlichen
Stellungnahme zu entnehmen sei, lasse sich hieraus jedoch lt. der langjährigen
gefestigten und insofern „alten“, aber nicht veralteten Rechtsprechung des OVG
NRW weder ein organisationsrechtlicher Bestandsschutz einer einzelnen Schule
ableiten, noch seien dem Planungsermessen des Schulträgers hierdurch engere
Grenzen gesetzt als durch die Vorschriften des Schulgesetzes NRW.
Der Schulträger
genüge seiner Pflicht nach dem Schulgesetz NRW, wenn das Schulformangebot Grundschule für alle
betroffenen Schüler und Eltern in zumutbarer Entfernung erhalten bleibe. Der
Bekenntnischarakter spiele im Rahmen des bei jeder Planung einer
schulorganisatorischen Maßnahme zu beachtenden Gebotes der gerechten Abwägung
aller Belange eine Rolle und müsse dort angemessen gewichtet werden.
·
Soweit
die Schulpflegschaft auf den weiteren Gang des Rechtsstreits über die
Schließung einer katholischen Bekenntnisschule in Gelsenkirchen eingehe und
hieraus eine Pflicht des Schulträgers zur Durchführung einer Elternbefragung
ableite, habe sie weitere Recherchen angestellt und dabei herausgefunden, dass
das OVG NRW die Stadt Gelsenkirchen keineswegs zur Durchführung einer Elternbefragung
in Bezug auf die geplante Auflösung der Schule verpflichtet habe.
·
Das
OVG NRW habe im Erörterungstermin am 3.7.2009
vielmehr darauf hingewiesen, dass es im Fall einer Entscheidung die
aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe wieder herstellen würde, weil der
Schulträger die Möglichkeit, die katholische Grundschule als Teilstandort zu
führen, nicht abgewogen hatte. Da der Rat die ursprüngliche Auflösung der
katholischen Grundschule bereits am 14.6.2007
unter Anordnung der sofortigen Vollziehung beschlossen hatte, waren bereits
für den Jahrgang 2008/2009 keine neuen Eingangsklassen gebildet worden. Die
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung – nach zwei Jahren – hätte zur
Folge gehabt, dass die Schule zum Schuljahr 2009/2010 zwei Jahrgänge hätte
bilden können, die bei einer möglichen Heilung des Abwägungsmangels durch den
Rat wieder aufgelöst hätten werden müssen. Um dies zu vermeiden, hätte man sich
auf Anraten des Berichterstatters darauf geeinigt, für das Schuljahr 2010/2011
ein „Anmeldeverfahren“ mit dem Ziel durchzuführen, die Option offenzuhalten, ab
dem Schuljahr 2010/2011 Eingangsklassen zu bilden und noch im Jahr 2010 einen
neuen Ratsbeschluss herbeizuführen, was dann auch geschehen sei.
Eine solche
Verpflichtung zur Elternbefragung hätte auch im Widerspruch zur Rechtsprechung
des OVG NRW gestanden, das die Durchführung einer förmlichen Befragung der
Erziehungsberechtigten nicht bei jeder schulorganisatorischen Maßnahme,
ausdrücklich auch nicht bei der Auflösung einer bestimmten Schule an einem
bestimmten Standort, für geboten halte (u.a. wegen des Aufwands und der
schwierigen Abgrenzung des Kreises der Betroffenen).
Bei einer
Umwandlung der Schulart sei die Mitwirkung der Eltern hingegen ausdrücklich
gesetzlich geregelt (§ 27 SchulG NRW).
Der in der
Stellungnahme der Schulpflegschaft konstruierte Erst-recht-Schluss sei somit
ebenfalls falsch.
·
Die
Behauptung der Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule (KGS), dass es zum
Thema Schulschließung anders lautende aktuelle Rechtsprechung gebe und diese
vorenthalten worden sei, entbehre jeder Grundlage. Interessanterweise werde von
ihr auch keine entsprechende Gerichtsentscheidung zitiert.
Eine
telefonische Nachfrage bei der Stadt Porta Westfalica, deren Beschlussvorlage
von der Schulpflegschaft zitiert wird, habe ergeben, dass diese lediglich im
Rahmen eines Verhandlungstermins vom Gericht darauf hingewiesen worden sei,
dass sie den Bekenntnischarakter der betreffenden Schule im Abwägungsprozess
gar nicht berücksichtigt hatte, was bei der vorliegenden Entscheidung sehr wohl
der Fall sei. Der Bürgermeister habe in diesem Termin zugesichert, den
Beschluss betreffend die Schulschließung außer Kraft zu setzen und neu
abzuwägen. Vor diesem Hintergrund sei das Verfahren erledigt worden. Dementsprechend
sei keine Entscheidung ergangen, die vorenthalten hätte werden können.
·
Wie
von der Schulpflegschaft erwähnt, gehe die Stadt Porta Westfalica nunmehr bei
der erneut beschlossenen Schließung der evangelischen Grundschule Nammen auf
die Frage ein, ob diese tatsächlich Bekenntnischarakter hat, da der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 1/3 liegt.
Der Verlustes
des Bekenntnischarakters bei einem Anteil bekenntnisfremder Schüler von 1/3
werde aus einem Umkehrschluss aus § 27 Abs. 3, 2. Halbsatz SchulG NRW
hergeleitet.
Auf dieser
Grundlage sei bereits fraglich, ob die Barbara-Gerretz-Schule, bei der der
Anteil katholischer Schüler lediglich bei 55 % liege, d.h. der Anteil
bekenntnisfremder Schüler sogar bei 45 %, überhaupt noch Bekenntnischarakter habe.
·
Schließlich
sei dem Vorwurf entgegenzutreten, ihre Darstellung, die für das Jahr 2013/2014
prognostizierten 21 katholischen Erstklässler der Barbara-Gerretz-Schule (KGS)
könnten auch an der Städt. Mauritius-Schule untergebracht werden, sei bewusst
verzerrend.
Zum Einen
dürfte Jedem klar sein, dass es sich bei den ermittelten 21 katholischen
Erstklässlern für 2013/2014 lediglich um eine prognostische Zahl handele. Sie
sei ausdrücklich ohne Abzug von auswärtigen oder Kann-Kindern ermittelt worden.
Auch bei der Ermittlung des katholischen Anteils der für die Mauritius-Schule
prognostizierten Anmeldungen sei bewusst der lt. Statistischem Jahrbuch höhere
Durchschnittswert der letzten drei Jahre in Höhe von 74,3 % und nicht der Wert
aus dem Schuljahr 2011/2012 in Höhe von 68,9 % gewählt worden, um zu
verdeutlichen, dass eine Unterbringung der katholischen Erstklässler der
Barbara-Gerretz-Schule in der Städtischen Mauritius-Schule möglich wäre.
Fraglich sei
aber bereits, ob bei der Prognose überhaupt davon ausgegangen werden müsse,
dass 100 % der katholischen Erstklässler eine Beschulung in einer
Bekenntnisschule wünschen.
Herr Dr. Rösner
führe auf Seite 16 seines Gutachtens auf der Grundlage einer entsprechenden
Untersuchung vielmehr aus, dass bei einer Schließung der Barbara-Gerretz-Schule
(KGS) keine umfassende Orientierung katholischer Eltern zur Mauritiusschule zu
erwarten steht. Vor diesem Hintergrund und der zusätzlichen Option, katholische
Schüler in Bekenntnisschulen der unmittelbar angrenzenden Nachbarstädte, wie
Krefeld, bei denen der Schulweg ebenfalls zumutbar sei, anzumelden, sei somit
im Einzelnen festzuhalten, dass der Bedarf an der Beschulung von Meerbuscher
Kindern in einer katholischen Bekenntnisschule auch im Fall der Schließung der
Barbara-Gerretz-Schule(KGS) voraussichtlich gedeckt werden könne.
Die von der
Schulpflegschaft als „rechtlich nicht vertretbar“ bezeichnete Darstellung,
bekenntnisfremde Kinder hätten keinen Anspruch auf Zugang zu einer
Bekenntnisschule, wenn eine andere öffentliche Schule in zumutbarer Entfernung
erreichbar sei, entspreche der Rechtsprechung des OVG NRW, für die in ihrer
Stellungnahme entsprechende Fundstellen benannt seien. Eine abweichende
Rechtsauffassung der Schulpflegschaft sei indes auch in diesem Punkt nicht
belegt.
Stellungnahme zu
Pkt. 4 - Raumkapazitäten
an den Grundschulen in Osterath
Auch hier, so die Schuldezernentin, werde der
Verwaltung eine mutwillige Täuschung vorgeworfen.
Eichendorff-Schule; Es wird ausgeführt, die Verwaltung würde eine Klassenraumzahl
von 12 Räumen konstruieren. Dies stelle einen klaren Täuschungsversuch dar.
Zur Raumkapazität werde in der BV zur Sitzung
des ASchSp am 13.3. ausgeführt:
„Mit
einer Gesamtfläche von 3.853 qm und 12 Klassenräumen (davon derzeit 9
Unterrichtsräume, eine Bibliothek, ein Medien-/Fachunterrichtsraum, ein
Lehrerzimmer) einer Aula, 5 Speise/Betreuungsräumen mit gesonderter
Ausgabeküche für die OGS verfügt das Schulgebäude im Vergleich zur Barbara-Gerretz-Schule
über ein deutlich größeres Flächenangebot.“
Auch hier schlage also der Vorwurf der
mutwilligen Täuschung völlig fehl.
Zum Vergleich, die BGS verfüge über 8
Klassenräume und 2 Speise- und Betreuungsräume und habe eine Fläche von 2.115
qm, also rd. 700 qm weniger als die Eichendorff-Schule (GGS)(GGS).
Stellungnahme zu
Pkt. 5 - Teilstandortlösung
Es werde angesprochen, dass die
Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) als Teilstandortlösung der Eichendorffschule
geführt werden könne. Das sei richtig.
In der BV zur heutigen Sitzung auf S. 7 unten
sei aufgeführt, dass keine Verpflichtung des Schulträgers bestehe, einen
Schulstandort in Osterath zu schließen. Auch deshalb sei
der Alternativvorschlag der Schulkonferenz, sich mit der Frage der
Schulschließung erst in 3 Jahren zu befassen, Teil der Verwaltungsvorlage.
Auch bei durchgängiger Einzügigkeit könne die
Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) als
selbstständige Schule einzügig weitergeführt werden – dann würde der
Ausnahmetatbestand des Schulgesetzes greifen. Sie könne natürlich auch als
Teilstandort weitergeführt werden. Dies setze aber die weitere Vorhaltung von 3
Schulgebäuden voraus.
Das erwartete Schüleraufkommen mache nach den
Vorausberechnungen von Herrn Dr. Rösner in den nächsten 5 Jahren allerdings nur
noch die Bildung von 4 Eingangsklassen, nur im Schuljahr 2015/16 5 Eingangsklassen erforderlich, so dass ein
Schulstandort aufgegeben werden könne.
In der Rheinischen Post von heute würden die
Vorsitzenden der Schulpflegschaft mit der Aussage zitiert, dem städt. Konzept
lägen Geburtenzahlen der frühen 70erJahre zugrunde. Das sei falsch, die
Behauptung der Verfasser sei bewusst wahrheitswidrig.
In einem persönlichen Gespräch am 19.4. hätten
die Elternvertreter von der Verwaltung eine Darstellung bzw. Berechnung von
Schülerzahlen erhalten, und zwar
·
für die
Schuljahre 2008/2009 bis 2011/12 die amtl. Schülerzahlen,
·
für das
Schuljahr 2012/13 den aktuellen Schülerstand nach Anmeldung und
·
für die
kommenden Schuljahre bis 2017/18 die Vorausberechnung aufgrund einer aktuellen
Auswertung des Einwohnermeldebestandes – Stand April 2012 – sowie die
Berechnung möglicher Zuwanderungen.
Stellungnahme zu Pkt. 6 -
Kosten
Es wird ausgeführt,
dass eine transparente Erläuterung bislang nicht erfolgt sei.
Die Unterzeichner der Stellungnahme hätten am
19.4. im persönlichen Gespräch ein Papier mit der Überschrift „Mittelfristig
erforderliche bauliche Maßnahmen an Osterather Grundschulen“ erhalten, in dem
die erforderlichen Maßnahmen zur Substanzerhaltung, energetischen Sanierung,
Sicherungsmaßnahmen und Verschönerungsmaßnahmen nach Zweck im Einzelnen
aufgelistet seien. Im Gespräch sei man am 19.4. die einzelnen Positionen
durchgegangen.
Der Vorwurf der Intransparenz sei also
ebenfalls nicht belegt.
Es werde weiter ausgeführt: Fest steht aber, dass bei Schließung der
Barbara-Gerretz-Schule an der Erwin-Heerich-Schule Bovert für zugestandene 590.000 € ein neues Gebäude
für den Ganztag errichtet werden muss. In dem Papier der Verwaltung auf S.
2 werde auf das Problem des Ganztags hingewiesen. Hier heißt es: Lösungsmöglichkeiten: Anmietung eines
Containers (Kosten bisher nicht kalkuliert), Ausbau des Gebäudes (eine Planung
ist erstellt. Kosten für Anbau in konventioneller Bauweise 590.000 €).
Es stehe also nicht, wie die Verfasser behaupte
fest, dass für 590.000 € ein neues Gebäude errichtet werden müsse, weil es eine
abschließende Planung bisher nicht gebe.
Es werde weiter dargelegt, die
Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) sei für eine durchgängige Zweizügigkeit nicht
geeignet.
Die Erwin-Heerich-Schule (GGS) habe genau wie
die Barbara-Gerretz-Schule (KGS) 8 Klassenräume, zusätzlich 2 Räume für die
OGS, die auch für den Fachunterricht genutzt werden, zusätzlich aber noch eine
Aula, die ebenfalls für die OGS genutzt werde.
An beiden Schulen also Erwin-Heerich-Schule
Bovert (GGS) als auch
Barbara-Gerretz-Schule (KGS) bestehe bei
durchgängiger Zweizügigkeit bei steigender Nachfrage im Ganztag ein
Raumproblem.
Immer wieder werde der Vorwurf fehlender
Transparenz erhoben und so getan, als verheimliche die Verwaltung wesentliche
Informationen, auch gegenüber der Schulkonferenz.
Auch dieser Vorwurf laufe ins Leere.
Der Schulleiter, der Vorsitzender der
Schulkonferenz sei, sei selbst Teilnehmer des Beratungstermins bei der
Bezirksregierung am 9.2.2012 gewesen. Der hier anwesende Vertreter der
Schulaufsicht des Rhein-Kreis Neuss werde sicher bestätigen, dass eine
Beteiligung von Schulleitern bei einem Beratungsgespräch des Schulträgers nicht
dem üblichen Verfahren entspreche.
Die Zusammenarbeit zw. Schulleiter und Stadt
sei über Jahrzehnte hinweg konstruktiv und gut gewesen und sie sei sich sicher,
er wäre auf die Verwaltung zugekommen, wenn er im Rahmen der ges. Mitwirkung
weitergehende Informationen benötigt hätte.
Stellungnahme zu
Pkt. 7 – Fehlende
Transparenz von Unterlagen
Es werde dargelegt, dass Herrn Dr. Rösner
Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens zur Verfügung gestellt worden seien,
die der Schulpflegschaft nicht bekannt seien.
In der BV zur heutigen Sitzung sei dezidiert
aufgeführt, welche Unterlagen Herr Dr. Rösner erhalten habe. Die unter den
Buchst. a) bis f) genannten Unterlagen
seien Anlagen zur Beratungsvorlage der Sitzung am 13.3. und der heutigen
Sitzung gewesen und seien öffentlich für jedermann verfügbar, bei den unter g)
genannten amtlichen Schülerzahlen handele es sich um die Meldungen der Schulen
zu ihren Schülerzahlen an das LDS, die auch in den statistischen Jahrbüchern
der Stadt Meerbusch veröffentlicht werden, die unter h) genannten Daten der
Bevölkerungsentwicklung seien ebenfalls Teil der stat. Jahrbücher der Stadt,
die öffentlich seien, die unter i)
genannte Vorlage des Rhein-Kreis Neuss zum Lernatlas sei ebenfalls öffentlich.
Es werde weiter ausgeführt, dass die Verwaltung
das Gutachten vom 5.5. noch einmal mit Änderungswünschen zurückgesandt hätte.
Das sei richtig; im Diskussionsprozess seien immer wieder die Auswirkungen von
Zuwanderungen auf das Schüleraufkommen problematisiert worden. Aus diesem
Grunde sei Herr Dr. Rösner gebeten worden, diese Problematik stärker in seinem
Gutachten ausdrücklich zu berücksichtigen. Das sei dann auch erfolgt.
Eine Einflussnahme oder gar Manipulation des
Gutachters Dr. Rösner in der Sache habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Fakt sei:
Die Einschulungszahlen in Osterath reichten nicht
mehr aus, an drei Standorten in Osterath zweizügige Schulsysteme zu führen.
Dies sei nicht erst im Hinblick auf die erwartete künftige Entwicklung, sondern
heute schon der Fall, sonst wäre die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) nicht
bereits in 2 Klassen 1-zügig.
Wenn
auch im Osten Osteraths ein Schulstandort mit einer Unterrichtsversorgung, die
der Qualität der anderen Grundschulstandorte in Meerbusch entspreche, erhalten
bleiben solle, müsse die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) auch in Zukunft Bestand
haben. Durch eine behutsame Steuerung der Schülerströme könne die Schule als
2-züziges System stabilisiert werden.
Eine
Teilstandortlösung sei rechtlich möglich, dann müssten aber alle 3 Standorte
erhalten bleiben. Der Rat müsse dann aber bereit sein, in den nächsten Jahren
erhebliche Investitionen an einem Schulgebäude zu tätigen, welches auf der
Basis des Schüleraufkommens nicht mehr erforderlich sei.
Zu Beginn seiner Ausführungen
sieht sich Herr Dr. Rösner veranlasst, darauf hinzuweisen, dass er - wenn er
einen Vertrag mit dem Schulträger abschließe-
sich verpflichte, die Interessen der Stadt wahrzunehmen, nicht die
Interessen der Verwaltung und nicht die Interessen des Rates. Es sei richtig,
dass die Erste Beigeordnete ihn nach Fertigstellung des Entwurfes gebeten habe, auch zu den
Auswirkungen des Zuzugs von außerhalb seine Einschätzung ins Gutachten
aufzunehmen. Das habe er dann ergänzend begutachtet. Zu diesem Zeitpunkt habe
er sich entschlossen, seine Ausführungen um die Nachrangigkeit des
Schulwahlmotivs religiöses Bekenntnis zu ergänzen. Nach seiner
Erkenntnis sei die konfessionelle Orientierung der Schule absolut nachrangig bei
der Wahl der Schule. Das Gutachten habe er dahingehend ergänzt. Einen
Nachbesserungsauftrag habe er nicht erhalten.
Zu Gutachten selbst erläutert
Herr Dr. Rösner, dass seine Aufgabe eine
Planungsaussage zur Schülerentwicklung und zu den Schulkapazitäten gewesen sei.
Dabei sei allerdings auch der finanzielle Aspekt zu betrachten. In Zeiten klammer Haushalte könne man nicht mit den
Haushaltsmitteln herummarodieren. Das wäre unverantwortlich.
Eine Beurteilung der
pädagogischen Aspekte im Vergleich der einen zur anderen Schule sei
ausdrücklich nicht erfolgt. Dass sei aus der Ferne auch gar nicht möglich.
Auch die Beurteilung juristischer Fragen sei nicht Gegenstand des
Gutachtens. Allerdings habe er Informationen bei den kommunalen
Spitzenverbänden nachgefragt und auch verwandt. Die Einschätzung der
Schulpflegschaft, dass eine bei der Umwandlung der
Schulart zwingend vorgeschriebene Elternumfrage erst recht für die Auflösung einer Schule
gelten müsse, sei unzutreffend. Wenn dies richtig wäre, hätte es im Land NRW in
der Vergangenheit kaum Schließungen von
Bekenntnisschulen gegeben. Tatsächlich seinen
jedoch 143 katholische Bekenntnisschulen aufgelöst worden.
Herr Dr. Rösner erläutert, dass er die Datengrundlage über die Meerbuscher Schülerzahlen der zurückliegenden Jahre von IT-NRW bekommen habe, also aus einer amtlichen Quelle. Die auf
Ortsteile bezogenen Zahlen stammten von der Stadt Meerbusch wie auch die andere
Angaben zu Raumkapazitäten, Konfessionsangaben, Investitionen u.s.w..
Das mathematische Verfahren zur Einschätzung
der Schülerentwicklung sei von ihm über Jahre entwickelt worden. Bezüglich der Hinzurechnung von Baugebieten
erklärt Dr. Rösner, dass er 2% der Zuziehenden im
grundschulpflichtigen Alter ansetze. Für
eine zusätzliche Grundschulklasse seien demnach
ca. 400 Wohneinheiten mit durchschnittlich 2,5 Personen je Haushalt (= 1000
neue Einwohner x 2% = 20 Schulpflichtige)
geschaffen werden müssten, um eine weitere
Grundschulklasse bilden zu können. Dieser
Wert sei nach seiner Auffassung um die
innerörtliche Wanderungen aus altem Baubestand in Neubaugebiete zu mindern. Auch die geplante Altersstruktur dieser
Neubaugebiete sei maßgebend für die Kinderzahl.
Des Weiteren sei zu beachten, dass ausgewiesene Baugebiete häufig gar nicht in dem Maße bebaut werden, wie
dies vorgesehen sei. Daher würden die Effekte und Zuzüge in neue Wohnbaugebiete in der Regel maßlos
überschätzt. Sie könnten in der Regel die sinkenden
Schülerzahlen allenfalls mildern, aber nicht
ausgleichen. Die Annahmen seines Gutachtens seien in
dieser Hinsicht sehr optimistisch, sie reichten aber gewiss nicht, um den
Nachweis des Erfordernisses von drei Grundschulen in Osterath erbringen zu
können.
Herr Dr. Rösner weist darauf
hin, dass die Barbara-Gerretz-Schule die Schülerzahl
zwar in etwa habe halten können, dabei aber unter dem Richtwert von 23 Schülern je Klasse gesunken sei. Diese kleineren Klassen müssten durch größere
Klassen an anderen Schulen kompensiert werden, was
an anderen Schulen des Schulträgerbezirks deutlich größere Klassen bedeutete.
In der Summe
könnten alle Schüler aus Osterath an der Eichendorff-Schule (GGS)(GGS) und der
Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) untergebracht werden. Das bedinge aber die
Steuerung der Schülerströme mit dem Ziel gleichmäßiger Auslastung der beiden
Schulen.
Herr Dr. Rösner
betont mit Blick auf die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS), dass eine einzügige
Grundschule in ihrer Qualität einer zweizügigen Grundschule bei weitem
unterlegen sei. Deshalb befürworte er in seinem Gutachten schulorganisatorische
Maßnahmen, die einzügige Grundschulen verhindern würden.
Frau Glasmacher
befürchtet, dass die katholische Mauritius-Schule (GGS) zukünftig nur noch
katholische Schüler aufnehmen dürfe. Die Schule sei unabhängig vom ihren
Bekenntnisorientierung so beliebt, dass sogar Düsseldorfer einen Zweitwohnsitz
in Meerbusch anmelden würden, um ihr Kind auf die Mauritius-Schule (KGS)
schicken zu können.
Dr. Rösner
antwortet darauf, dass das Motiv für die Wahl einer Bekenntnisschule
bekanntermaßen in erster Linie die Zusammensetzung der Schülerschaft aus einer
gehobenen gesellschaftlichen Schicht sei, nicht so sehr das Bekenntnis. Die
Konsequenz daraus ei, dass diese Schüler den anderen Grundschulen zur Schaffung
einer breiten Heterogenität fehlten.
Auf Fragen von Frau Glasmacher
erklärt Dr. Rösner, dass der Bildungsgang an Grundschulen frei wählbar sei.
Daher hätten viele Faktoren auf die Entscheidung der Eltern Einfluss. Die
vielfältige Erfahrung zeige, dass z.B. die Umstellung auf jahrgangsübergreifenden
Unterricht oder der Wechsel der Schulleitung
deutlichen Einfluss auf das Schulwahlverhalten habe und bei einer
Prognose zu einzelnen Schulstandorten nur schwer einzuschätzen sei.
Die Raumkapazitäten für die
Offene Ganztagsschule schätzt Dr. Rösner so ein, dass beide verbleibenden
Schulen ein bescheidenes OGS-Angebot machen könnten. Ob hier in Meerbusch
nachgebessert werden muss, sei durch die Stadt zu prüfen. Das bedeute aber
nicht, dass drei kleinere Schulen an Einzelstandorten aufrecht erhalten werden
müssen.
Herr Dr. Rösner erklärt auf Frage von Frau Glasmacher, dass er zur Problematik der Inklusion erst
dann eine Aussage machen könne, wenn die Landesregierung eine Regelung hierzu
vorgelegt haben werde. Bei der Bewertung der
Raumkapazität der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) habe er eine Raumreserve
berücksichtigt.
Beide Schulen
hätten Raumkapazitäten für die offene Ganztagsschule. Sicherlich müsse
Meerbusch die Frage diskutieren, wie auf die erwartete steigende Nachfrage nach
OGS-Plätzen zu reagieren sei. Aber das hieße nicht, drei kleine Grundschulen in
Osterath erhalten zu müssen. Das wäre in jedem Fall die teuerste Lösung.
Abschließend führt Herr Dr.
Rösner aus, dass Prognosen immer Modellrechnungen mit gewissen Unschärfen sind.
Der Bereich der Grundschulen sei aber relativ stabil zu kalkulieren, wenn auch
die Aufteilung auf Einzelschulen mit Unsicherheiten verbunden sei. Nach seinem
fachlichen Ermessen käme die Stadt Meerbusch mit zwei Schulstandorten
in Osterath aus. Dies sei auch vom Schulträger nachvollziehbar dargelegt.
Auf die Nachfrage von Herrn
Schoenauer spricht sich Herr Schulrat Mayer aus schulfachlicher Sicht eindeutig
gegen 1-zügige Grundschulen aus. Sie seien
qualitativ deutlich schlechter aufgestellt als zweizügige Grundschulen; diese
müssten deshalb die absolute Ausnahme bleiben. Wegen
der dann sehr knappen Lehrerversorgung wäre Unterrichtsausfall in Folge
von Krankheitsvertretungen an solchen kleinen Systemen kaum zu vermeiden. Das
sei bei 2 oder 3-zügigen Systemen deutlich besser zu handhaben. Aus schulfachlicher Sicht befürworte er ausdrücklich den
Beschlussvorschlag der Verwaltung und nicht den Alternativvorschlag.
Herr Damblon erklärt für die
CDU-Fraktion, dass die grundlegend schwierige Entscheidung nach intensiver
Diskussion gefasst wurde. Auch nach der heutigen Debatte sei er sicher, dass an
den Zahlen nicht zu rütteln sei. Wichtig sei, das Ganze im Blick zu halten und
beim Blick über diese Schule hinaus für Gerechtigkeit insgesamt zu sorgen. Die überhaupt denkbaren Alternativen seien ausführlich diskutiert und diese nach Abwägung der Fakten für nicht vernünftig
erachtet worden. Die Folge, dass eine Schule zwangsläufig
einzügig würde, sei nicht tragbar.
Es sei natürlich schwierig,
Strukturen zu ändern, wenn sie einmal gut und erfolgreich waren. Der
Alternativvorschlag, die Schließung um 3 Jahre zu verschieben, erläutert Herr
Damblon, sei nur dann sinnvoll ist, wenn man sicher sein könnte, dass sich die Einflussfaktoren während des Moratoriums entscheidend ändern
werden. Das sei hier aber nicht zu erwarten,
allenfalls werde sich die Situation der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS)
verschlechtern. Deshalb habe sich die CDU-Fraktion mehrheitlich für die
Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) entschieden. Dies sei schwierig und
schmerzhaft, aber im Sinne Aller besser.
Frau Niederdellmann schließt
sich für die SPD-Fraktion der Einschätzung
an. Sie weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion
die Erstellung des Gutachtens beantragt habe. Die lange Beratungsfrist und die intensive Diskussion spreche für eine besonders intensive Abwägung aller
Fakten. Alles spreche für die Beschlussempfehlung,
die die sukzessive Schließung der
Barbara-Gerretz-Schule (KGS) bedinge.
Herr Eimer hat kein Verständnis für den Ton der Stellungnahme der
Elternpflegschaftsvertreter. Diese beiden hätten sich damit disqualifiziert. Auch
er spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Die
schlechte Haushaltssituation, das Ergebnis des Arbeitskreises, das
Gutachten von Dr. Rösner, die Einschätzung
der Bezirksregierung und die Prüfungsergebnisse
des Gemeindeprüfungsamtes zum Raumüberhang an den
Schulen sowie die Äußerungen der Eltern der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS)
und der Eichendorff-Schule (GGS)(GGS) bestätigten die Auffassung der
Verwaltung. Auch derzeit gingen eine Vielzahl von
Kindern den Schulweg über die als böse bezeichnete Bahnschranke, wenn sie
überhaupt gingen und nicht mit dem Auto gefahren würden. Für den Erhalt
der Eichendorff-Schule (GGS) und der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) spricht
nach seiner Meinung die wesentlich bessere Bausubstanz und der barrierefreie Ausbau der beiden Gebäude. Er
erläutert, dass auch die Schulwege zu den beiden Schulen zumutbar seien. Die
Raumsituation der OGS in der Barbara-Gerretz-Schule(KGS) sei die schlechteste
in Meerbusch, während die Eichendorff-Schule (GGS) die beste Raumausstattung
habe. Bei einer Mitnutzung der Klassenräume am Nachmittag sieht er noch
Verbesserungspotential. Unter Abwägung aller Punkte und auch im Hinblick auf
eine Chancengleichheit durch durchgängig
angemessene Klassengrößen wäre der Beschlussvorschlag der Verwaltung die beste
Lösung. Vertagen hieße, sich vor der Entscheidung zu
drücken. Das wäre falsch und feige. Es sei auch nicht zu verantworten, dass eine
Klassenfrequenz von unter 20 Schülern an einer Schule Klassenfrequenzen von bis
zu 30 Schülern an anderen erzwinge.
Auch die FDP habe
sich nicht leichtfertig dazu entschlossen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen,
der die sukzessive Auflösung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) zur Folge habe,
führt Frau
Schmidt aus.
Sie bekräftigt für die
FDP-Fraktion die Ausführungen der CDU und der SPD. In sehr intensiven Beratungen und unter Berücksichtigung
der Ergebnisse des Gutachtens sei die Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass
der Beschlussvorschlag der Verwaltung der richtige sei. Sie habe bisher stets den von der Barbara-Gerretz-Schule (KGS)
vertretenen Geist geschätzt, diesen damit verbundenen Stil und gute Ton
in der Zusammenarbeit mit der Schule hätte sie sich
auch von den Sprechern der Elternschaft in der zurückliegenden Diskussion gewünscht.
Auch Herr Peters spricht sich
für den Verwaltungsvorschlag aus. Im Hinblick darauf, dass die Angaben der
Verwaltung auch durch das Gutachten, die Auffassung der Bezirksregierung und
durch den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes bestätigt wurden, müsse man sich
der Entwicklung stellen. Es könne es keine andere Entscheidung geben. Die Fakten sprächen eine
deutliche Sprache. Die demographische Entwicklung sei evident.
Frau Glasmacher erklärt, dass
die UWG ihre Teilnahme am Arbeitskreis beendet habe, weil nach ihrer Ansicht
dort keine Transparenz mehr gegeben war. Die vorgelegten Schülerzahlen würden
nicht für sich sprechen und sie erwarte eine andere
Einwohnerentwicklung. Ihrer Meinung nach hätte im Vorfeld eine
Elternbefragung erfolgen müssen. Frau Glasmacher spricht sich für die
Verschiebung der Entscheidung für drei Jahre und für den Erhalt der
katholischen Bekenntnisschule in Osterath aus. Sie ist der Ansicht, dass im
Sinne einer Chancengleichheit möglichst kleine Klassen gebildet werden sollten,
da hierdurch bessere Förderungsmaßnahmen möglich sind.
Herr Peters stellt nochmals
fest, dass der Arbeitskreis Schulentwicklung mit Zustimmung aller Parteien
gebildet wurde und die Zusammenarbeit sowie der Umgang miteinander von Anfang
an gut war. Erst nachdem die UWG gemerkt habe, dass das Thema Schulschließung
populistisch verwertbar sei, sei sie aus der Mitarbeit in Arbeitskreis
ausgeschieden. Für die Klassenfrequenz sei die
Lehrerversorgung, die der Schulträger nicht beeinflussen könne, sehr viel
entscheidender als die bereit gestellte Raumkapazität.
Herr Damblon erläutert, dass die
CDU die Fakten zur Kenntnis genommen und
sie geprüft habe. Erst nach einer umfänglichen Abwägung sei eine
Entscheidung getroffen worden. Er bedauert, dass die Fakten nunmehr wider
besseren Wissens durch die Elternvertreter und die UWG verdreht werden.
Herr Hauke weist darauf hin,
dass die UWG nicht nur vorzeitig aus dem Arbeitskreis ausgeschieden sei,
sondern auch vorher schon nicht immer anwesend war.
Frau Niederdellmann bestätigt,
dass der Arbeitskreis gut funktioniert habe und immer ordnungsgemäß verhandelt habe. An die UWG gerichtet erklärt sie,
dass es nicht immer ausreiche, sein Fähnchen in den Wind zu halten. Das würden
die Wähler auch bemerken.
Frau Glasmacher erwidert, dass
die anderen Fraktionen das Engagement der UWG für Bürgernähe unterschätzen
würde.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr
vorliegen, verliest Frau Kox den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit
einer auf Anraten der Bezirksregierung im Punkt „C“ vorgeschlagenen
Ergänzung. Herr Sonnen bittet um Erläuterung des Unterschiedes zwischen
den beiden Texten. Herr Schulrat Mayer spricht sich für den geänderten
Textvorschlag aus und erklärt, dass eine Weiterführung der Schule dann nicht
sinnvoll sei, wenn nur eine Klasse noch übrig wäre und
dann ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden könne.
Auf Bitte von Frau
Niederdellmann wird die Sitzung für ca. 10 Minuten zu internen Beratung über
die neue Textvariante unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung verliest Frau
Kox den
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und
Sport empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und demgemäß
zu beschließen:
a) die städt. Barbara-Gerretz-Grundschule wird
ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufgelöst,
b) Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr
2013/14 nicht mehr gebildet,
c) die vorhandenen Jahrgänge werden im Rahmen
der pädagogischen Möglichkeiten auslaufend geführt. Auf jeden Fall wird die
Barbara-Gerretz-Schule so lange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer
Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Vorbehaltlich der Genehmigung
des vorstehenden Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere
Schulaufsicht wird gem. § 80 Abs. 2, S 1, Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen des besonderen öffentlichen
Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Des Weiteren empfiehlt der
Ausschuss für Schule und Sport dem Rat zu beschließen, mit Wirkung des
Schuljahres 2013/2014 die Eingangsklassen der städt. Erwin-Heerich-Grundschule
und der städt. Eichendorffschule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NW jeweils auf
zwei parallele Klassen zu begrenzen.
Aufgrund der Vorlagen und der in der vorstehend festgehaltenen heutigen Beratung beschließt Ausschuss mit oben stehenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis
|
JA |
NEIN |
ENTHALTUNG |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
1 |
|
|
Gesamt |
16 |
1 |
|