Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und demgemäß zu beschließen:

 

a)    die städt. Barbara-Gerretz-Grundschule wird ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufgelöst,

 

b)    Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/14 nicht mehr gebildet,

 

c)    die vorhandenen Jahrgänge werden im Rahmen der pädagogischen Möglichkeiten auslaufend geführt. Auf jeden Fall wird die Barbara-Gerretz-Schule so lange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.    

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des vorstehenden Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht wird gem. § 80 Abs. 2, S 1, Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat zu beschließen, mit Wirkung des Schuljahres 2013/2014 die Eingangsklassen der städt. Erwin-Heerich-Grundschule und der
städt. Eichendorffschule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NW jeweils auf zwei parallele Klassen zu begrenzen.

 

 


Zunächst nimmt Bürgermeister Spindler zum Schreiben der Schulpflegschaft der BGS, unterzeichnet vom Vorsitzenden Fiebig und der stellv. Vorsitzenden Stosch zur heutigen Sitzung  Stellung. Er führt aus, er sei den Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Grünen und der FDP sehr dankbar, dass sie bereits heute in der Presse die Angriffe der Frau Stosch und des Herrn Fiebig in der Stellungnahme der Schulpflegschaft gegen Mitglieder der Stadtverwaltung als unfassbar, indiskutabel und unverschämt dargestellt hätten.

 

Deutliche und manchmal auch unsachliche Angriffe in der politischen Auseinandersetzung und gegen die Stadtverwaltung seien unerfreulich, aber bei einer Sachauseinandersetzung hinzunehmen. Vorwürfe, wie sie hier durch die Vorsitzenden der Schulpflegschaft allerdings erhoben worden seien, seien beispiellos. Vorwürfe wie böswillig getäuscht, bewusst wahrheitswidrige Darstellung und als Gipfel die Vermutung persönlicher Vorteile durch die Veräußerung des Schulgrundstückes seien unglaublich. Er wolle keine strafrechtliche Bewertung vornehmen, diese Angriffe seien aber in aller Deutlichkeit als ungehörig zurückweisen. Wer sich so in einer schriftlichen Stellungnahme äußere, verliere seine Legitimation als seriöser Diskussionspartner.

 

Frau Niederdellmann äußert sich entsetzt über die Vorwürfe der Schulpflegschaft. Sie schließt sich für die SPD-Fraktion der Presseerklärung der Fraktionen der CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom Vortag an. Nur aus zeitlichen Gründen sei dies nicht schon vorher geschehen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage nimmt ebenfalls Bezug auf die Stellungnahme der  Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule (KGS), welche am 8. Juni 2012 an zahlreiche Mandatsträger, Schulleiter der Meerbuscher Schulen, Presse und Bürger gegangen sei. Sie selbst habe das Papier von den Verfassern nicht erhalten.

 

Auch wenn die Schulpflegschaft im rechtlichen Sinne nicht Mitwirkungsorgan einer Schulschließung sei, könnten Vorwürfe wie bewusste Täuschung, das Verschweigen von Tatsachen und  falsche oder verzerrende Darstellungen nicht unwidersprochen im Raum bleiben. 

 

Sie könne gut nachvollziehen, dass Eltern um ihre Schule kämpfen. Wenn aber derart massive Vorwürfe und zum Teil ehrverletzende, aus der Luft gegriffene und unsubstantierte Vermutungen gerade von Vertretern, die sich als Wortführer einer Konfessionsschule, denen es um christliche katholische Bildungs- und Kulturwerte gehen sollte, so äußern, sei dies absolut inakzeptabel.

 

Stellungnahme zu Pkt. 1 – Arbeitskreis

 

Ausschussvorsitzende Kox führt aus, der Arbeitskreis „Schulentwicklung in Meerbusch“ sei einstimmig vom Ausschuss gebildet worden. Die Aussage, der Arbeitskreis habe die Vorgabe erhalten, dass die Boverter Schule in jedem Fall erhalten bleiben müsse und Alternativen nicht geprüft worden seien, sei falsch. Der Arbeitskreis habe sich ergebnisoffen mit der Grundschulentwicklung und insb. der Situation in Osterath befasst, zu der ja bereits auch die Gemeindeprüfungsanstalt Stellung genommen habe. Alle Lösungsmöglichkeiten – Dependancelösung, Teilstandorte, Fortführung bei Einzügigkeit eines Schulstandortes; EIN Bekenntniszweig an einer Gemeinschaftsschule oder nur eine Bekenntnisschule und keine Gemeinschaftsschule im Dorf seien ausführlich beraten worden. Die einmütige Auffassung aller Arbeitskreis-Mitglieder sei nach intensiver Diskussion gewesen, einen Grundschulstandort im Dorf und einen Standort in Bovert als Gemeinschaftsgrundschulen beizubehalten und nicht im Dorf 2 Schulen vorzuhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Eichendorffschule über ein wesentlich größeres Schulgebäude verfüge, habe man sich für ein Auslaufen der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) entschlossen.  

 

Stellungnahme zu Pkt. 2 – Denkmalschutz

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage nimmt Bezug auf die Stellungnahme, in der ihr vorgeworfen worden sei, den Ausschuss bewusst getäuscht zu haben, indem sie verneint hätte, dass ein Denkmalschutzverfahren laufe.

 

Als Beleg für eine angebliche falsche Information sei eine Mail einer Beschäftigten des LVR vorgelegt worden.

 

Zuständig für die Unterschutzstellung und das Unterschutzstellungsverfahren – und darauf beziehe sich die Aussage der Schulkonferenz in der Stellungnahme vom 22.02.2012 und ihre Antwort im Ausschuss, sei die Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde. Auf schriftliche Anfrage habe die zuständige Denkmalschutzbehörde am 29.02.2012 mitgeteilt, dass „eine Meerbuscher Bürgerin beim LVR-Amt angerufen habe und nach dem Denkmalwert des Schulgebäudes gefragt habe“. Ein denkmalrechtliches Verfahren, so die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde, laufe nicht. Deshalb würde sich in der Stellungnahme der Verw. zum Vorbringen der Schulkonferenz (S. 33 der Sitzungsunterlagen) auch der zutreffende Hinweis finden: Nach Rückfrage bei der unteren Denkmalschutzbehörde läuft kein Unterschutzstellungsverfahren.

 

Nichts anderes ergebe sich auch aus dem 2. Absatz der Mail des LVR vom 16.3.2012. Auf erneute Rückfrage vor dem Hintergrund der erhobenen Täuschungsvorwürfe habe die zuständige Denkmalschutzbehörde unter dem 11.6. mitgeteilt: „Zur Barbara-Gerretz-Schule, Fröbelstr. in Osterath, besteht kein denkmalrechtliches Verfahren zur Unterschutzstellung als Baudenkmal. Die Gemeinde als örtlich zuständige Untere Denkmalbehörde hat bisher keine Erkenntnisse zu einem evt. Denkmalwert des Gebäudebestandes und kein Verfahren nach dem DSchG NW eingeleitet.“

 

Die Anschuldigung, sie habe den Ausschuss bewusst getäuscht, laufe also ins Leere hinaus.

 

 

Stellungnahme zu Pkt. 3 -  Verfassungsrang von Bekenntnisschulen

 

Die Schuldezernentin erklärt, die Verwaltung habe den Verfassungsrang der kath. Bekenntnisschule nie bestritten, der im Übrigen gleichermaßen für Gemeinschaftsschulen gelte. Aus dem Verfassungsrang sei aber keine Bestandsgarantie abzuleiten. Eben dies habe auch die Bezirksregierung Düsseldorf der Schulkonferenz unter dem 9.3.2012 mitgeteilt.

 

Es wird weiter ausgeführt, dass an den Abwägungsprozess höhere Anforderungen zu stellen seien. Auch dies sei nicht anders in der Verwaltungsvorlage ausgeführt.

 

Des Weiteren werde behauptet, die Verwaltung habe dem Ausschuss und Herrn Dr. Rösner wesentliche Entscheidungen von Verwaltungsgerichten vorenthalten. Auch das sei falsch.

 

Aufgabe von Herrn Dr. Rösner sei es nicht gewesen, die Schulschließung juristisch zu bewerten.

 

Zur Problematik nimmt weiter Frau Städt. Oberrechtsrätin Baetzgen Stellung.

 

Sie schickt vorweg, dass die neuerliche Stellungnahme der Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule sie nicht dazu veranlasse, von ihrer im Schreiben vom 28.3.2012 vertretenen Auffassung abzuweichen. Die Schulpflegschaft benenne weder abweichende gerichtliche Entscheidungen, die sie angeblich vorenthalten habe, noch liefere sie sonstige stichhaltige Argumente gegen die Richtigkeit ihrer Ausführungen.

 

·         Richtig sei, dass die Bekenntnisschule in NRW – übrigens ebenso wie die Gemeinschaftsschule – Verfassungsrang genieße. Wie ihrer schriftlichen Stellungnahme zu entnehmen sei, lasse sich hieraus jedoch lt. der langjährigen gefestigten und insofern „alten“, aber nicht veralteten Rechtsprechung des OVG NRW weder ein organisationsrechtlicher Bestandsschutz einer einzelnen Schule ableiten, noch seien dem Planungsermessen des Schulträgers hierdurch engere Grenzen gesetzt als durch die Vorschriften des Schulgesetzes NRW.

 

Der Schulträger genüge seiner Pflicht nach dem Schulgesetz NRW, wenn das Schulformangebot Grundschule für alle betroffenen Schüler und Eltern in zumutbarer Entfernung erhalten bleibe. Der Bekenntnischarakter spiele im Rahmen des bei jeder Planung einer schulorganisatorischen Maßnahme zu beachtenden Gebotes der gerechten Abwägung aller Belange eine Rolle und müsse dort angemessen gewichtet werden.

 

·         Soweit die Schulpflegschaft auf den weiteren Gang des Rechtsstreits über die Schließung einer katholischen Bekenntnisschule in Gelsenkirchen eingehe und hieraus eine Pflicht des Schulträgers zur Durchführung einer Elternbefragung ableite, habe sie weitere Recherchen angestellt und dabei herausgefunden, dass das OVG NRW die Stadt Gelsenkirchen keineswegs zur Durchführung einer Elternbefragung in Bezug auf die geplante Auflösung der Schule verpflichtet habe.

 

·         Das OVG NRW habe im Erörterungstermin am 3.7.2009 vielmehr darauf hingewiesen, dass es im Fall einer Entscheidung die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe wieder herstellen würde, weil der Schulträger die Möglichkeit, die katholische Grundschule als Teilstandort zu führen, nicht abgewogen hatte. Da der Rat die ursprüngliche Auflösung der katholischen Grundschule bereits am 14.6.2007 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung beschlossen hatte, waren bereits für den Jahrgang 2008/2009 keine neuen Eingangsklassen gebildet worden. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung – nach zwei Jahren – hätte zur Folge gehabt, dass die Schule zum Schuljahr 2009/2010 zwei Jahrgänge hätte bilden können, die bei einer möglichen Heilung des Abwägungsmangels durch den Rat wieder aufgelöst hätten werden müssen. Um dies zu vermeiden, hätte man sich auf Anraten des Berichterstatters darauf geeinigt, für das Schuljahr 2010/2011 ein „Anmeldeverfahren“ mit dem Ziel durchzuführen, die Option offenzuhalten, ab dem Schuljahr 2010/2011 Eingangsklassen zu bilden und noch im Jahr 2010 einen neuen Ratsbeschluss herbeizuführen, was dann auch geschehen sei.

 

Eine solche Verpflichtung zur Elternbefragung hätte auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des OVG NRW gestanden, das die Durchführung einer förmlichen Befragung der Erziehungsberechtigten nicht bei jeder schulorganisatorischen Maßnahme, ausdrücklich auch nicht bei der Auflösung einer bestimmten Schule an einem bestimmten Standort, für geboten halte (u.a. wegen des Aufwands und der schwierigen Abgrenzung des Kreises der Betroffenen).

 

Bei einer Umwandlung der Schulart sei die Mitwirkung der Eltern hingegen ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 27 SchulG NRW).

 

Der in der Stellungnahme der Schulpflegschaft konstruierte Erst-recht-Schluss sei somit ebenfalls falsch.

 

·         Die Behauptung der Schulpflegschaft der Barbara-Gerretz-Schule (KGS), dass es zum Thema Schulschließung anders lautende aktuelle Rechtsprechung gebe und diese vorenthalten worden sei, entbehre jeder Grundlage. Interessanterweise werde von ihr auch keine entsprechende Gerichtsentscheidung zitiert.

 

Eine telefonische Nachfrage bei der Stadt Porta Westfalica, deren Beschlussvorlage von der Schulpflegschaft zitiert wird, habe ergeben, dass diese lediglich im Rahmen eines Verhandlungstermins vom Gericht darauf hingewiesen worden sei, dass sie den Bekenntnischarakter der betreffenden Schule im Abwägungsprozess gar nicht berücksichtigt hatte, was bei der vorliegenden Entscheidung sehr wohl der Fall sei. Der Bürgermeister habe in diesem Termin zugesichert, den Beschluss betreffend die Schulschließung außer Kraft zu setzen und neu abzuwägen. Vor diesem Hintergrund sei das Verfahren erledigt worden. Dementsprechend sei keine Entscheidung ergangen, die vorenthalten hätte werden können.

 

·         Wie von der Schulpflegschaft erwähnt, gehe die Stadt Porta Westfalica nunmehr bei der erneut beschlossenen Schließung der evangelischen Grundschule Nammen auf die Frage ein, ob diese tatsächlich Bekenntnischarakter hat, da der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 1/3 liegt.

 

Der Verlustes des Bekenntnischarakters bei einem Anteil bekenntnisfremder Schüler von 1/3 werde aus einem Umkehrschluss aus § 27 Abs. 3, 2. Halbsatz SchulG NRW hergeleitet.

 

Auf dieser Grundlage sei bereits fraglich, ob die Barbara-Gerretz-Schule, bei der der Anteil katholischer Schüler lediglich bei 55 % liege, d.h. der Anteil bekenntnisfremder Schüler sogar bei 45 %, überhaupt noch Bekenntnischarakter habe.

 

·         Schließlich sei dem Vorwurf entgegenzutreten, ihre Darstellung, die für das Jahr 2013/2014 prognostizierten 21 katholischen Erstklässler der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) könnten auch an der Städt. Mauritius-Schule untergebracht werden, sei bewusst verzerrend.

 

Zum Einen dürfte Jedem klar sein, dass es sich bei den ermittelten 21 katholischen Erstklässlern für 2013/2014 lediglich um eine prognostische Zahl handele. Sie sei ausdrücklich ohne Abzug von auswärtigen oder Kann-Kindern ermittelt worden. Auch bei der Ermittlung des katholischen Anteils der für die Mauritius-Schule prognostizierten Anmeldungen sei bewusst der lt. Statistischem Jahrbuch höhere Durchschnittswert der letzten drei Jahre in Höhe von 74,3 % und nicht der Wert aus dem Schuljahr 2011/2012 in Höhe von 68,9 % gewählt worden, um zu verdeutlichen, dass eine Unterbringung der katholischen Erstklässler der Barbara-Gerretz-Schule in der Städtischen Mauritius-Schule möglich wäre.

 

Fraglich sei aber bereits, ob bei der Prognose überhaupt davon ausgegangen werden müsse, dass 100 % der katholischen Erstklässler eine Beschulung in einer Bekenntnisschule wünschen.

 

Herr Dr. Rösner führe auf Seite 16 seines Gutachtens auf der Grundlage einer entsprechenden Untersuchung vielmehr aus, dass bei einer Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) keine umfassende Orientierung katholischer Eltern zur Mauritiusschule zu erwarten steht. Vor diesem Hintergrund und der zusätzlichen Option, katholische Schüler in Bekenntnisschulen der unmittelbar angrenzenden Nachbarstädte, wie Krefeld, bei denen der Schulweg ebenfalls zumutbar sei, anzumelden, sei somit im Einzelnen festzuhalten, dass der Bedarf an der Beschulung von Meerbuscher Kindern in einer katholischen Bekenntnisschule auch im Fall der Schließung der Barbara-Gerretz-Schule(KGS) voraussichtlich gedeckt werden könne.

 

Die von der Schulpflegschaft als „rechtlich nicht vertretbar“ bezeichnete Darstellung, bekenntnisfremde Kinder hätten keinen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule, wenn eine andere öffentliche Schule in zumutbarer Entfernung erreichbar sei, entspreche der Rechtsprechung des OVG NRW, für die in ihrer Stellungnahme entsprechende Fundstellen benannt seien. Eine abweichende Rechtsauffassung der Schulpflegschaft sei indes auch in diesem Punkt nicht belegt.

 

 

Stellungnahme zu Pkt. 4 - Raumkapazitäten an den Grundschulen in Osterath

 

Auch hier, so die Schuldezernentin, werde der Verwaltung eine mutwillige Täuschung vorgeworfen.

 

Eichendorff-Schule; Es wird ausgeführt, die Verwaltung würde eine Klassenraumzahl von 12 Räumen konstruieren. Dies stelle einen klaren Täuschungsversuch dar.

 

Zur Raumkapazität werde in der BV zur Sitzung des ASchSp am 13.3. ausgeführt:

Mit einer Gesamtfläche von 3.853 qm und 12 Klassenräumen (davon derzeit 9 Unterrichtsräume, eine Bibliothek, ein Medien-/Fachunterrichtsraum, ein Lehrerzimmer) einer Aula, 5 Speise/Betreuungsräumen mit gesonderter Ausgabeküche für die OGS verfügt das Schulgebäude im Vergleich zur Barbara-Gerretz-Schule über ein deutlich größeres Flächenangebot.“

 

Auch hier schlage also der Vorwurf der mutwilligen Täuschung völlig fehl. 

 

Zum Vergleich, die BGS verfüge über 8 Klassenräume und 2 Speise- und Betreuungsräume und habe eine Fläche von 2.115 qm, also rd. 700 qm weniger als die Eichendorff-Schule (GGS)(GGS).

 

 

Stellungnahme zu Pkt. 5 - Teilstandortlösung

Es werde angesprochen, dass die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) als Teilstandortlösung der Eichendorffschule geführt werden könne. Das sei richtig.

 

In der BV zur heutigen Sitzung auf S. 7 unten sei aufgeführt, dass keine Verpflichtung des Schulträgers bestehe, einen Schulstandort in Osterath zu schließen. Auch deshalb sei  der Alternativvorschlag der Schulkonferenz, sich mit der Frage der Schulschließung erst in 3 Jahren zu befassen, Teil der Verwaltungsvorlage.

 

Auch bei durchgängiger Einzügigkeit könne die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS)  als selbstständige Schule einzügig weitergeführt werden – dann würde der Ausnahmetatbestand des Schulgesetzes greifen. Sie könne natürlich auch als Teilstandort weitergeführt werden. Dies setze aber die weitere Vorhaltung von 3 Schulgebäuden voraus.

 

Das erwartete Schüleraufkommen mache nach den Vorausberechnungen von Herrn Dr. Rösner in den nächsten 5 Jahren allerdings nur noch die Bildung von 4 Eingangsklassen, nur im Schuljahr 2015/16  5 Eingangsklassen erforderlich, so dass ein Schulstandort aufgegeben werden könne.

 

In der Rheinischen Post von heute würden die Vorsitzenden der Schulpflegschaft mit der Aussage zitiert, dem städt. Konzept lägen Geburtenzahlen der frühen 70erJahre zugrunde. Das sei falsch, die Behauptung der Verfasser sei bewusst wahrheitswidrig.

 

In einem persönlichen Gespräch am 19.4. hätten die Elternvertreter von der Verwaltung eine Darstellung bzw. Berechnung von Schülerzahlen erhalten, und zwar

·         für die Schuljahre 2008/2009 bis 2011/12 die amtl. Schülerzahlen,

·         für das Schuljahr 2012/13 den aktuellen Schülerstand nach Anmeldung und

·         für die kommenden Schuljahre bis 2017/18 die Vorausberechnung aufgrund einer aktuellen Auswertung des Einwohnermeldebestandes – Stand April 2012 – sowie die Berechnung  möglicher  Zuwanderungen.

 

 

Stellungnahme zu Pkt. 6 - Kosten

 

Es wird ausgeführt, dass eine transparente Erläuterung bislang nicht erfolgt sei.

 

Die Unterzeichner der Stellungnahme hätten am 19.4. im persönlichen Gespräch ein Papier mit der Überschrift „Mittelfristig erforderliche bauliche Maßnahmen an Osterather Grundschulen“ erhalten, in dem die erforderlichen Maßnahmen zur Substanzerhaltung, energetischen Sanierung, Sicherungsmaßnahmen und Verschönerungsmaßnahmen nach Zweck im Einzelnen aufgelistet seien. Im Gespräch sei man am 19.4. die einzelnen Positionen durchgegangen.

 

Der Vorwurf der Intransparenz sei also ebenfalls nicht belegt.

 

Es werde weiter ausgeführt: Fest steht aber, dass bei Schließung der Barbara-Gerretz-Schule an der Erwin-Heerich-Schule Bovert für zugestandene 590.000 € ein neues Gebäude für den Ganztag errichtet werden muss. In dem Papier der Verwaltung auf S. 2 werde auf das Problem des Ganztags hingewiesen. Hier heißt es: Lösungsmöglichkeiten: Anmietung eines Containers (Kosten bisher nicht kalkuliert), Ausbau des Gebäudes (eine Planung ist erstellt. Kosten für Anbau in konventioneller Bauweise 590.000 €). 

 

Es stehe also nicht, wie die Verfasser behaupte fest, dass für 590.000 € ein neues Gebäude errichtet werden müsse, weil es eine abschließende Planung bisher nicht gebe.

 

Es werde weiter dargelegt, die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) sei für eine durchgängige Zweizügigkeit nicht geeignet.

 

Die Erwin-Heerich-Schule (GGS) habe genau wie die Barbara-Gerretz-Schule (KGS) 8 Klassenräume, zusätzlich 2 Räume für die OGS, die auch für den Fachunterricht genutzt werden, zusätzlich aber noch eine Aula, die ebenfalls für die OGS genutzt werde.

 

An beiden Schulen also Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS)  als auch Barbara-Gerretz-Schule (KGS)  bestehe bei durchgängiger Zweizügigkeit bei steigender Nachfrage im Ganztag ein Raumproblem.

 

 

Immer wieder werde der Vorwurf fehlender Transparenz erhoben und so getan, als verheimliche die Verwaltung wesentliche Informationen, auch gegenüber der Schulkonferenz.

 

Auch dieser Vorwurf laufe ins Leere.

 

Der Schulleiter, der Vorsitzender der Schulkonferenz sei, sei selbst Teilnehmer des Beratungstermins bei der Bezirksregierung am 9.2.2012 gewesen. Der hier anwesende Vertreter der Schulaufsicht des Rhein-Kreis Neuss werde sicher bestätigen, dass eine Beteiligung von Schulleitern bei einem Beratungsgespräch des Schulträgers nicht dem üblichen Verfahren entspreche.

 

Die Zusammenarbeit zw. Schulleiter und Stadt sei über Jahrzehnte hinweg konstruktiv und gut gewesen und sie sei sich sicher, er wäre auf die Verwaltung zugekommen, wenn er im Rahmen der ges. Mitwirkung weitergehende Informationen benötigt hätte. 

 

Stellungnahme zu Pkt. 7 – Fehlende Transparenz von Unterlagen

 

Es werde dargelegt, dass Herrn Dr. Rösner Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens zur Verfügung gestellt worden seien, die der Schulpflegschaft nicht bekannt seien.

 

In der BV zur heutigen Sitzung sei dezidiert aufgeführt, welche Unterlagen Herr Dr. Rösner erhalten habe. Die unter den Buchst.  a) bis f) genannten Unterlagen seien Anlagen zur Beratungsvorlage der Sitzung am 13.3. und der heutigen Sitzung gewesen und seien öffentlich für jedermann verfügbar, bei den unter g) genannten amtlichen Schülerzahlen handele es sich um die Meldungen der Schulen zu ihren Schülerzahlen an das LDS, die auch in den statistischen Jahrbüchern der Stadt Meerbusch veröffentlicht werden, die unter h) genannten Daten der Bevölkerungsentwicklung seien ebenfalls Teil der stat. Jahrbücher der Stadt, die öffentlich seien, die unter  i) genannte Vorlage des Rhein-Kreis Neuss zum Lernatlas sei ebenfalls öffentlich.

 

Es werde weiter ausgeführt, dass die Verwaltung das Gutachten vom 5.5. noch einmal mit Änderungswünschen zurückgesandt hätte. Das sei richtig; im Diskussionsprozess seien immer wieder die Auswirkungen von Zuwanderungen auf das Schüleraufkommen problematisiert worden. Aus diesem Grunde sei Herr Dr. Rösner gebeten worden, diese Problematik stärker in seinem Gutachten ausdrücklich zu berücksichtigen. Das sei dann auch erfolgt.

 

Eine Einflussnahme oder gar Manipulation des Gutachters Dr. Rösner in der Sache habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

 

 

Fakt sei:

Die Einschulungszahlen in Osterath reichten nicht mehr aus, an drei Standorten in Osterath zweizügige Schulsysteme zu führen. Dies sei nicht erst im Hinblick auf die erwartete künftige Entwicklung, sondern heute schon der Fall, sonst wäre die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) nicht bereits in 2 Klassen 1-zügig.

 

Wenn auch im Osten Osteraths ein Schulstandort mit einer Unterrichtsversorgung, die der Qualität der anderen Grundschulstandorte in Meerbusch entspreche, erhalten bleiben solle, müsse die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) auch in Zukunft Bestand haben. Durch eine behutsame Steuerung der Schülerströme könne die Schule als 2-züziges System stabilisiert werden.

 

Eine Teilstandortlösung sei rechtlich möglich, dann müssten aber alle 3 Standorte erhalten bleiben. Der Rat müsse dann aber bereit sein, in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an einem Schulgebäude zu tätigen, welches auf der Basis des Schüleraufkommens nicht mehr erforderlich sei.

 

 

Zu Beginn seiner Ausführungen sieht sich Herr Dr. Rösner veranlasst, darauf hinzuweisen, dass er - wenn er einen Vertrag mit dem Schulträger abschließe-  sich verpflichte, die Interessen der Stadt wahrzunehmen, nicht die Interessen der Verwaltung und nicht die Interessen des Rates. Es sei richtig, dass die Erste Beigeordnete ihn nach Fertigstellung des Entwurfes gebeten habe, auch zu den Auswirkungen des Zuzugs von außerhalb seine Einschätzung ins Gutachten aufzunehmen. Das habe er dann ergänzend begutachtet. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich entschlossen, seine Ausführungen um die Nachrangigkeit des Schulwahlmotivs religiöses Bekenntnis zu ergänzen. Nach seiner Erkenntnis sei die konfessionelle Orientierung der Schule absolut nachrangig bei der Wahl der Schule. Das Gutachten habe er dahingehend ergänzt. Einen Nachbesserungsauftrag habe er nicht erhalten.

 

Zu Gutachten selbst erläutert Herr Dr. Rösner, dass seine Aufgabe eine Planungsaussage zur Schülerentwicklung und zu den Schulkapazitäten gewesen sei. Dabei sei allerdings auch der finanzielle Aspekt zu betrachten. In Zeiten klammer Haushalte könne man nicht mit den Haushaltsmitteln herummarodieren. Das wäre unverantwortlich.

 

Eine Beurteilung der pädagogischen Aspekte im Vergleich der einen zur anderen Schule sei ausdrücklich nicht erfolgt. Dass sei aus der Ferne auch gar nicht möglich.

 

Auch die Beurteilung  juristischer Fragen sei nicht Gegenstand des Gutachtens. Allerdings habe er Informationen bei den kommunalen Spitzenverbänden nachgefragt und auch verwandt. Die Einschätzung der Schulpflegschaft, dass eine bei der Umwandlung der Schulart zwingend vorgeschriebene Elternumfrage  erst recht für die Auflösung einer Schule gelten müsse, sei unzutreffend. Wenn dies richtig wäre, hätte es im Land NRW in der Vergangenheit kaum Schließungen von Bekenntnisschulen gegeben. Tatsächlich seinen jedoch 143 katholische Bekenntnisschulen aufgelöst worden.

 

Herr Dr. Rösner erläutert, dass er die Datengrundlage über die Meerbuscher Schülerzahlen der zurückliegenden Jahre von IT-NRW bekommen habe, also aus einer amtlichen Quelle. Die auf Ortsteile bezogenen Zahlen stammten von der Stadt Meerbusch wie auch die andere Angaben zu Raumkapazitäten, Konfessionsangaben, Investitionen u.s.w..

 

 Das mathematische Verfahren zur Einschätzung der Schülerentwicklung sei von ihm über Jahre entwickelt worden.  Bezüglich der Hinzurechnung von Baugebieten erklärt Dr. Rösner, dass er 2% der Zuziehenden im grundschulpflichtigen Alter ansetze.  Für eine zusätzliche Grundschulklasse seien demnach ca. 400 Wohneinheiten mit durchschnittlich 2,5 Personen je Haushalt (= 1000 neue Einwohner x 2% = 20 Schulpflichtige) geschaffen werden müssten, um eine weitere Grundschulklasse bilden zu können. Dieser Wert sei nach seiner Auffassung um die innerörtliche Wanderungen aus altem Baubestand in Neubaugebiete zu mindern. Auch die geplante Altersstruktur dieser Neubaugebiete sei maßgebend für die Kinderzahl. Des Weiteren sei zu beachten, dass ausgewiesene Baugebiete häufig gar nicht in dem Maße bebaut werden, wie dies vorgesehen sei. Daher würden die Effekte und Zuzüge in neue Wohnbaugebiete in der Regel maßlos überschätzt. Sie könnten in der Regel die sinkenden Schülerzahlen allenfalls mildern, aber nicht ausgleichen. Die Annahmen seines Gutachtens seien in dieser Hinsicht sehr optimistisch, sie reichten aber gewiss nicht, um den Nachweis des Erfordernisses von drei Grundschulen in Osterath erbringen zu können.

 

Herr Dr. Rösner weist darauf hin, dass die Barbara-Gerretz-Schule die Schülerzahl zwar in etwa habe halten können, dabei aber unter dem Richtwert von 23 Schülern je Klasse gesunken sei. Diese kleineren Klassen müssten durch größere Klassen an anderen Schulen kompensiert werden, was an anderen Schulen des Schulträgerbezirks deutlich größere Klassen bedeutete.

 

In der Summe könnten alle Schüler aus Osterath an der Eichendorff-Schule (GGS)(GGS) und der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) untergebracht werden. Das bedinge aber die Steuerung der Schülerströme mit dem Ziel gleichmäßiger Auslastung der beiden Schulen.

 

Herr Dr. Rösner betont mit Blick auf die Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS), dass eine einzügige Grundschule in ihrer Qualität einer zweizügigen Grundschule bei weitem unterlegen sei. Deshalb befürworte er in seinem Gutachten schulorganisatorische Maßnahmen, die einzügige Grundschulen verhindern würden.

 

Frau Glasmacher befürchtet, dass die katholische Mauritius-Schule (GGS) zukünftig nur noch katholische Schüler aufnehmen dürfe. Die Schule sei unabhängig vom ihren Bekenntnisorientierung so beliebt, dass sogar Düsseldorfer einen Zweitwohnsitz in Meerbusch anmelden würden, um ihr Kind auf die Mauritius-Schule (KGS) schicken zu können.

 

Dr. Rösner antwortet darauf, dass das Motiv für die Wahl einer Bekenntnisschule bekanntermaßen in erster Linie die Zusammensetzung der Schülerschaft aus einer gehobenen gesellschaftlichen Schicht sei, nicht so sehr das Bekenntnis. Die Konsequenz daraus ei, dass diese Schüler den anderen Grundschulen zur Schaffung einer breiten Heterogenität fehlten.

 

Auf Fragen von Frau Glasmacher erklärt Dr. Rösner, dass der Bildungsgang an Grundschulen frei wählbar sei. Daher hätten viele Faktoren auf die Entscheidung der Eltern Einfluss. Die vielfältige Erfahrung zeige, dass z.B. die Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht oder der Wechsel der Schulleitung deutlichen Einfluss auf das Schulwahlverhalten habe und bei einer Prognose zu einzelnen Schulstandorten nur schwer einzuschätzen sei.

Die Raumkapazitäten für die Offene Ganztagsschule schätzt Dr. Rösner so ein, dass beide verbleibenden Schulen ein bescheidenes OGS-Angebot machen könnten. Ob hier in Meerbusch nachgebessert werden muss, sei durch die Stadt zu prüfen. Das bedeute aber nicht, dass drei kleinere Schulen an Einzelstandorten aufrecht erhalten werden müssen.

 

Herr Dr. Rösner erklärt auf Frage von Frau Glasmacher,  dass er zur Problematik der Inklusion erst dann eine Aussage machen könne, wenn die Landesregierung eine Regelung hierzu vorgelegt haben werde. Bei der Bewertung der Raumkapazität der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) habe er eine Raumreserve berücksichtigt.

 

Beide Schulen hätten Raumkapazitäten für die offene Ganztagsschule. Sicherlich müsse Meerbusch die Frage diskutieren, wie auf die erwartete steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen zu reagieren sei. Aber das hieße nicht, drei kleine Grundschulen in Osterath erhalten zu müssen. Das wäre in jedem Fall die teuerste Lösung.

 

Abschließend führt Herr Dr. Rösner aus, dass Prognosen immer Modellrechnungen mit gewissen Unschärfen sind. Der Bereich der Grundschulen sei aber relativ stabil zu kalkulieren, wenn auch die Aufteilung auf Einzelschulen mit Unsicherheiten verbunden sei. Nach seinem fachlichen Ermessen käme die Stadt Meerbusch mit  zwei Schulstandorten in Osterath aus. Dies sei auch vom Schulträger nachvollziehbar dargelegt.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Schoenauer spricht sich Herr Schulrat Mayer aus schulfachlicher Sicht eindeutig gegen 1-zügige Grundschulen aus. Sie seien qualitativ deutlich schlechter aufgestellt als zweizügige Grundschulen; diese müssten deshalb die absolute Ausnahme bleiben. Wegen  der dann sehr knappen Lehrerversorgung wäre Unterrichtsausfall in Folge von Krankheitsvertretungen an solchen kleinen Systemen kaum zu vermeiden. Das sei bei 2 oder 3-zügigen Systemen deutlich besser zu handhaben. Aus schulfachlicher Sicht befürworte er ausdrücklich den Beschlussvorschlag der Verwaltung und nicht den Alternativvorschlag.

 

Herr Damblon erklärt für die CDU-Fraktion, dass die grundlegend schwierige Entscheidung nach intensiver Diskussion gefasst wurde. Auch nach der heutigen Debatte sei er sicher, dass an den Zahlen nicht zu rütteln sei. Wichtig sei, das Ganze im Blick zu halten und beim Blick über diese Schule hinaus für Gerechtigkeit insgesamt zu sorgen. Die überhaupt denkbaren Alternativen seien ausführlich diskutiert und diese  nach Abwägung der Fakten für nicht vernünftig erachtet worden.  Die Folge, dass eine Schule zwangsläufig einzügig würde, sei nicht tragbar.

 

Es sei natürlich schwierig, Strukturen zu ändern, wenn sie einmal gut und erfolgreich waren. Der Alternativvorschlag, die Schließung um 3 Jahre zu verschieben, erläutert Herr Damblon, sei nur dann sinnvoll ist, wenn man sicher sein könnte, dass sich die Einflussfaktoren während des Moratoriums entscheidend ändern werden. Das sei hier aber nicht zu erwarten, allenfalls werde sich die Situation der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) verschlechtern. Deshalb habe sich die CDU-Fraktion mehrheitlich für die Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) entschieden. Dies sei schwierig und schmerzhaft, aber im Sinne Aller besser.

 

Frau Niederdellmann schließt sich für die SPD-Fraktion der Einschätzung an. Sie weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Erstellung des Gutachtens beantragt habe. Die lange Beratungsfrist und die intensive Diskussion spreche  für eine besonders intensive Abwägung aller Fakten. Alles spreche für die Beschlussempfehlung, die die sukzessive Schließung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) bedinge.

 

Herr Eimer hat kein Verständnis für den Ton der Stellungnahme der Elternpflegschaftsvertreter. Diese beiden hätten sich damit disqualifiziert. Auch er spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Die schlechte Haushaltssituation, das Ergebnis des Arbeitskreises, das Gutachten von Dr. Rösner, die Einschätzung der Bezirksregierung und die Prüfungsergebnisse des Gemeindeprüfungsamtes zum Raumüberhang an den Schulen sowie die Äußerungen der Eltern der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) und der Eichendorff-Schule (GGS)(GGS) bestätigten die Auffassung der Verwaltung. Auch derzeit gingen eine Vielzahl von Kindern den Schulweg über die als böse bezeichnete Bahnschranke, wenn sie überhaupt gingen und nicht mit dem Auto gefahren würden. Für den Erhalt der Eichendorff-Schule (GGS) und der Erwin-Heerich-Schule Bovert (GGS) spricht nach seiner Meinung die wesentlich bessere Bausubstanz und der barrierefreie Ausbau der beiden Gebäude. Er erläutert, dass auch die Schulwege zu den beiden Schulen zumutbar seien. Die Raumsituation der OGS in der Barbara-Gerretz-Schule(KGS) sei die schlechteste in Meerbusch, während die Eichendorff-Schule (GGS) die beste Raumausstattung habe. Bei einer Mitnutzung der Klassenräume am Nachmittag sieht er noch Verbesserungspotential. Unter Abwägung aller Punkte und auch im Hinblick auf eine Chancengleichheit durch  durchgängig angemessene Klassengrößen wäre der Beschlussvorschlag der Verwaltung die beste Lösung. Vertagen hieße, sich vor der Entscheidung zu drücken. Das wäre falsch und feige. Es sei auch nicht zu verantworten, dass eine Klassenfrequenz von unter 20 Schülern an einer Schule Klassenfrequenzen von bis zu 30 Schülern an anderen erzwinge.

 

Auch die FDP habe sich nicht leichtfertig dazu entschlossen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, der die sukzessive Auflösung der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) zur Folge habe, führt Frau Schmidt  aus. Sie bekräftigt  für die FDP-Fraktion die Ausführungen der CDU und der SPD. In sehr intensiven Beratungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens sei die Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der richtige sei. Sie habe bisher stets den von der Barbara-Gerretz-Schule (KGS) vertretenen Geist geschätzt, diesen damit verbundenen Stil und gute Ton in der Zusammenarbeit mit der Schule hätte sie sich auch von den Sprechern der Elternschaft in der zurückliegenden Diskussion gewünscht. 

 

Auch Herr Peters spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Im Hinblick darauf, dass die Angaben der Verwaltung auch durch das Gutachten, die Auffassung der Bezirksregierung und durch den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes bestätigt wurden, müsse man sich der Entwicklung stellen. Es könne es keine andere Entscheidung geben. Die Fakten sprächen eine  deutliche Sprache. Die demographische Entwicklung sei evident.

Frau Glasmacher erklärt, dass die UWG ihre Teilnahme am Arbeitskreis beendet habe, weil nach ihrer Ansicht dort keine Transparenz mehr gegeben war. Die vorgelegten Schülerzahlen würden nicht für sich sprechen und sie erwarte eine andere Einwohnerentwicklung. Ihrer Meinung nach hätte im Vorfeld eine Elternbefragung erfolgen müssen. Frau Glasmacher spricht sich für die Verschiebung der Entscheidung für drei Jahre und für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschule in Osterath aus. Sie ist der Ansicht, dass im Sinne einer Chancengleichheit möglichst kleine Klassen gebildet werden sollten, da hierdurch bessere Förderungsmaßnahmen möglich sind.

 

Herr Peters stellt nochmals fest, dass der Arbeitskreis Schulentwicklung mit Zustimmung aller Parteien gebildet wurde und die Zusammenarbeit sowie der Umgang miteinander von Anfang an gut war. Erst nachdem die UWG gemerkt habe, dass das Thema Schulschließung populistisch verwertbar sei, sei sie aus der Mitarbeit in Arbeitskreis ausgeschieden. Für die Klassenfrequenz sei die Lehrerversorgung, die der Schulträger nicht beeinflussen könne, sehr viel entscheidender als die bereit gestellte Raumkapazität.

 

Herr Damblon erläutert, dass die CDU die Fakten zur Kenntnis genommen und  sie geprüft habe. Erst nach einer umfänglichen Abwägung sei eine Entscheidung getroffen worden. Er bedauert, dass die Fakten nunmehr wider besseren Wissens durch die Elternvertreter und die UWG verdreht werden.

 

Herr Hauke weist darauf hin, dass die UWG nicht nur vorzeitig aus dem Arbeitskreis ausgeschieden sei, sondern auch vorher schon nicht immer anwesend war.

 

Frau Niederdellmann bestätigt, dass der Arbeitskreis gut funktioniert habe und immer ordnungsgemäß verhandelt habe. An die UWG gerichtet erklärt sie, dass es nicht immer ausreiche, sein Fähnchen in den Wind zu halten. Das würden die Wähler auch bemerken.

 

Frau Glasmacher erwidert, dass die anderen Fraktionen das Engagement der UWG für Bürgernähe unterschätzen würde.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, verliest Frau Kox  den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit einer auf Anraten der Bezirksregierung im Punkt „C“ vorgeschlagenen Ergänzung. Herr Sonnen bittet um Erläuterung des Unterschiedes zwischen den beiden Texten. Herr Schulrat Mayer spricht sich für den geänderten Textvorschlag aus und erklärt, dass eine Weiterführung der Schule dann nicht sinnvoll sei, wenn nur eine Klasse noch übrig wäre und dann ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden könne.

 

Auf Bitte von Frau Niederdellmann wird die Sitzung für ca. 10 Minuten zu internen Beratung über die neue Textvariante unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung verliest  Frau Kox  den Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan fortzuschreiben und demgemäß zu beschließen:

 

a)    die städt. Barbara-Gerretz-Grundschule wird ab dem Schuljahr 2013/14 sukzessive aufgelöst,

b)    Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/14 nicht mehr gebildet,

c)     die vorhandenen Jahrgänge werden im Rahmen der pädagogischen Möglichkeiten auslaufend geführt. Auf jeden Fall wird die Barbara-Gerretz-Schule so lange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des vorstehenden Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht wird gem. § 80 Abs. 2, S 1, Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat zu beschließen, mit Wirkung des Schuljahres 2013/2014 die Eingangsklassen der städt. Erwin-Heerich-Grundschule und der städt. Eichendorffschule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NW jeweils auf zwei parallele Klassen zu begrenzen.

 

Aufgrund der Vorlagen und der in der vorstehend festgehaltenen heutigen Beratung beschließt  Ausschuss mit  oben stehenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis

 

 

JA

NEIN

ENTHALTUNG

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt

16

1