Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808),

für ein Gebiet, das

-                       im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“,

-                       im Norden durch die Osterather Straße (L 154),

-                       im Osten durch die vorhandene Lärmschutzanlage und

im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und den Schneiderspfad begrenzt ist,

 

maßgebend ist der in der 2. Änderung des Plans Nr. 276 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp aufzustellen,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                                                - Neuordnung der Baufelder

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Ratsherr Rettig begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion damit, dass die Fläche auch zukünftig als Reservefläche zur Flüchtlingsunterbringung vorgehalten werden sollte.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                   

24

 

 

SPD                                     

10

 

 

FDP                                     

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen 

6

 

 

UWG                                  

4

 

 

Die Linke/Piraten               

 

 

 

Gesamt                               

44

6