Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 3 des Gesetzes vom 20.
Juli 2017 (BGBl. I S. 2808),
für ein Gebiet, das
-
im Westen
durch die Straße „Am Strümper Busch“,
-
im Norden
durch die Osterather Straße (L 154),
-
im Osten
durch die vorhandene Lärmschutzanlage und
im Süden
durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und den
Schneiderspfad begrenzt ist,
maßgebend ist der in der 2. Änderung des Plans Nr. 276 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 Am Strümper Busch / Im Plötschen, im
Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp aufzustellen,
die vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
-
Entwicklung von Wohnbauflächen
-
Neuordnung der Baufelder
Der Rat der Stadt beschließt, die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 276 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Ratsherr Rettig begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion damit, dass die Fläche auch zukünftig als Reservefläche zur Flüchtlingsunterbringung vorgehalten werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
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SPD |
10 |
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FDP |
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6 |
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Bündnis 90 / Die
Grünen |
6 |
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UWG |
4 |
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Die Linke/Piraten |
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Gesamt |
44 |
6 |
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