Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW beschlossene beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath.

 


Herr Westerlage berichtet, in der Sitzung des Regionalrates habe die neue Regierungspräsidentin erklärt, noch im Dezember den Regionalplan verabschieden zu lassen, um möglichst zügig Rechtssicherheit  zu schaffen. 

 

Zur Sitzung lagen zahlreiche Tischvorlagen mit Anträgen von Fraktionen,  den Eingaben der Stadt Meerbusch, dem Gutachten der Rechtsanwälte De Witt und der Resolution des Haupt- und Finanzausschusses nebst mehreren anwaltlichen Stellungnahmen der Stadt Kaarst sowie der Fa. Amprion GmbH vor. Diese habe die von der Stadt Meerbusch angeregte Lösung, die Bindung der Dreiecksfläche in Kaarst durch eine Ausnahme nach § 6 ROG zu öffnen, aufgegriffen. Die Bezirksregierung habe in ihrem hierzu vorgelegten Sachstandsbericht jedoch erklärt, dass auch aufgrund der Vorschläge  der Stadt Meerbusch und der Fa. Amprion kein Erfordernis einer Änderung des Regionalplanentwurfes bestehe. Das Gutachten der Fa. ERM erfülle nicht die Anforderungen, um angesichts der Gewichtung des bestehenden Zieles der Raumordnung zur Rohstoffsicherung und der Steuerungswirkung bei den Abgrabungen eine sichere Abwägungsentscheidung zu ermöglichen. Daher bestehe auch kein Handlungsbedarf, einen guten Rohstoffstandort zwingend aufzugeben. Auf Nachfrage des Landrates zur Verfahrensdauer wurde seitens der Bezirksregierung für die Einarbeitung einer rechtssichern Ausnahme ein Zeitraum von ca. 6 Monate zusätzlich  genannt, da eine erneute Offenlage dieser nach ihrer Ansicht wesentlichen Änderung erfolgen müsse.

 

Vertreter der CDU Fraktion lehnten deshalb und aufgrund einer fehlerhaften Begutachtung der Fa. ERM die geforderte Regionalplanänderung ab. Es sei nicht Aufgabe der Regionalplanung, die Hausaufgaben von Amprion zu machen. Das bisherige Verfahren sei intransparent, die Suchräume zu Unrecht nicht auch auf das rechtsrheinische Gebiet erstreckt worden. Die südlichen Kraftwerkstandorte im Braunkohlebereich müssten untersucht werden, auch die Kriterien seien nicht nachvollziehbar. FDP und Bündnis 90/ Die Grünen schlossen sich dieser Auffassung  auch wegen einer angeblichen Gefährdung des Gesamtkonzeptes des Rohstoffabbaus an. Außerdem stünden mehrere andere geeignete Standorte zur Verfügung. Hierzu habe die Bezirksregierung in dem gleichen Sachstandsbericht, der aus den vorgelegten Eingaben der Stadt Meerbusch keine neuen Schlussfolgerungen für erforderlich hält, eine Karte mit exemplarischen Positionen des Konverters im Standortbereich II (südlich Osterath) und 20 (Dreiecksfläche Kaarst) vorgelegt. Der Standortbereich II würde nun zur Vermeidung von Verwechslungen mit dem Standortbereich 2 (angrenzend an die Ortsrandbebauung von Osterath), von der Bezirksregierung als Drei Städte Eck bezeichnet, denn er liege überwiegend zwar auf dem Gebiet der Stadt Kaarst, aber auch in Meerbusch und mit einem noch geringeren Teil in Willich. Hier sei ein ähnlicher Abstand zu Wohnbauflächen gegeben wie  auf der Dreiecksfläche. Der im Regionalplan vorgesehene Grünzug sei  hier durch das Infrastrukturvorhaben eines Konverters überwindbar. Herr Westerlage verwies hierzu auf die im Rat ausgehängte Karte der Bezirksregierung, zu der die Verwaltung ergänzend eine vergrößerte Luftbildaufnahme mit den Standorten ausgehängt hatte.

 

Herr Westerlage erklärt, aus seiner Sicht sei die Ablehnung der seitens der Stadt Meerbusch vorgeschlagenen nur bedingten Ausnahme vom Auskiesungsziel nicht überzeugend. Dies habe aber nur die SPD Fraktion im Regionalrat vertreten und darauf hingewiesen, Meerbusch wolle ja nur eine zusätzliche Option offenhalten, während die Stadt Kaarst sich gegen jeden Standort auf ihrem Gebiet  erklärt  habe. Gleichwohl seien die Fraktionen der CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei ihrer Auffassung geblieben und hätten dann mit ihrer Mehrheit die gleichen Punkte vom Regionalrat beschlossen, die am Vortag im Kreistag des Kreises Neuss mehrheitlich beschlossen worden seien. Bündnis 90/ Die Grünen habe  zusätzlich nur die Prüfung aller Standorte im Bereich der Kraftwerke im Braunkohlegebiet ausdrücklich einfügen lassen. Der Regionalrat habe damit u. a. für die kurzfristige Einrichtung eines runden Tisches als Moderationsinstrument unter der Leitung des Landrates des Rhein-Kreises Neuss in der Konverterfrage ausgesprochen, dieses Gremium solle aber ausdrücklich nicht der Standortfindung dienen, sondern nur Amprion und der Bundesnetzagentur die Möglichkeit geben, das weitere Vorgehen zu erörtern um mit Vertretern von Politik und Verwaltung zu diskutieren.  Ausdrücklich sei gewünscht, dass auch alle Bürgerinitiativen im Kreisgebiet beteiligt würden und dass das NRW Ministerium moderieren könne.

 

Insbesondere Ratsherr Damblon spricht sich gegen einen Runden Tisch unter Leitung des Landrates aus, dies sei aus Sicht der CDU-Fraktion nicht zielführend. Stattdessen solle das NRW Ministerium nochmals angeschrieben werden m.d.B., dass der Staatssekretär den „Runden Tisch“ leiten solle. Auch Ratsherr Rettig äußert Bedenken. Aus Sicht der FDP-Fraktion sehe diese den Landrat im Rahmen seiner Doppelfunktion in einer Konfliktsituation, sodass dieser nicht neutral in Erscheinung treten könne.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes äußert sich kritisch hinsichtlich des seitens des Regionalrates getätigten Beschlusses. Da sich das Verfahren bereits am Ende befinde, sei der Beschluss des Regionalrates eine reine Farce. Die Bindung der Dreiecksfläche in Kaarst durch eine Ausnahme nach § 6 ROG zu öffnen, wäre ein deutliches Signal gewesen, jedoch sei nicht nachvollziehbar weshalb der Regionalrat diese Möglichkeit nicht genutzt habe. Mit dem nunmehr vorliegenden Beschluss des Regionalrates solle lediglich nach außen hin der Eindruck erweckt werden, dass man versuche tätig zu werden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt hierzu aus, dass bezüglich des Schreibens an den Staatssekretär noch keine Rückmeldung vorliege. Ebenso sei der Vorwurf hinsichtlich des intransparenten Verfahrens nicht zutreffend, der sich erneut aus dem Wortlaut des Beschluss des Regionalrates ergebe. Insgesamt habe es sieben Gesprächskreise gegeben, sämtliche Gutachten seien zudem online abrufbar.

 

 

Zum weiteren Verfahren erklärt Herr Westerlage, es bleibe abzuwarten, wie der Vorhabenträger Amprion und die Bundesnetzagentur im laufenden Bundesfachplanungsverfahren betreffend Ultranet reagieren würden. Die Bundesnetzagentur müsse beim Untersuchungsrahmen auch die vorliegenden Stellungnahmen bewerten, um dann im Wege eines „Pflichtenheftes“ der Fa. Amprion eigene Auflagen zum Antrag zu machen, bevor die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesfachplanungsverfahren stattfinde. Der Untersuchungsrahmen werde veröffentlicht. Des Weiteren bestehe in dem für November von der Bezirksregierung avisierten anberaumten Erörterungstermin im Regionalplanverfahren eine Möglichkeit, nochmals die Position der Stadt Meerbusch vorzubringen, weshalb die bloße Öffnung der Zielbindung auf der Dreiecksfläche ohne wesentliche Verzögerung und Gefährdung des Rohstoffkonzeptes möglich sei.

 

Ratsfrau Köser-Voitz führt aus, dass in der Bundesfachplanung lediglich über den beantragten Vorzugskorridor entschieden werde. Es sei davon auszugehen, dass erst in 2018 eine Entscheidung getroffen werde. Erst mit Abschluss der Bundesfachplanung könne man über die weitere Vorgehensweise diskutieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig