Beschluss:

 

1.    Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.

 

2.    Beschluss über Änderungen in roter Farbe

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl in roter Farbe.

 

            Es handelt sich insbesondere um:

-       die Festsetzung einer geschlossenen statt einer abweichenden Bauweise

-       die Ergänzung des Punktes 9 in den textlichen Festsetzungen („Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen“) um eine Festsetzung zu den Außenwohnbereichen

-       die Streichung einer Festsetzung in den textlichen Festsetzungen zur Höhenlage der Geländeoberfläche

-       die Ergänzung eines Hinweises zur Anpassung der Höhenlage in den textlichen Festsetzungen

 

3.    Beschluss über Änderungen in grüner Farbe

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl in grüner Farbe.

 

            Es handelt sich insbesondere um:

-       redaktionelle Ergänzungen von Koordinatenpunkten und Radien zur Bestimmung der geometrischen Eindeutigkeit

-       redaktionelle Anpassungen in der Legende zum Bebauungsplan

 

4.         Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 in Meerbusch‑Büderich, Brühl gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel  2  Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der Begründung vom 09.08.2017,

 

für ein Gebiet, das 

- im Westen durch die östliche Grenze der vorhandenen Straße „Moerser Straße“,

- im Norden durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 104, Nr. 105 und Nr. 107,

- im Osten durch die östliche Begrenzungslinie des Verlaufs des Schackumer Baches,

 

maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs­bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 82, soweit er von der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


Nach kurzer Diskussion wird  über den Empfehlungsbeschluss abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig