Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1.         Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

 

2.    Beschluss über Änderungen

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 211 B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“, in grüner Farbe.

 

            Es handelt sich insbesondere um:

-       Redaktionelle Anpassungen in Planzeichnung, Legende und Plankopf

-       Ergänzung von Indexzahlen

-       Ergänzung von Hinweisen in den textlichen Festsetzungen

 

 

3.         Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 211B in Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel  6  des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der Begründung vom 06.01.2017,

 

für ein Gebiet, das 

im Norden durch die südliche Grenze des Struckslindenweges, im Osten durch die östliche Grenze der Krefelder Straße (L 476), im Süden durch die nördlichen Grenzen der Gewerbegrundstücke nördlich der Rudolf-Diesel-Straße und im Westen durch die östliche Grenze des Fußweges zwischen dem Struckslindenweg und der Comeniusstraße begrenzt ist,

maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs­bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 211 B.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 211 B, soweit er von der 5. Änderung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


 

 

 

 

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Assenmacher die Lage und die Notwendigkeit der geplanten Fußgängerquerung. Kosten für die Anlage würden der Stadt nicht entstehen. Ein Zebrastreifen sei aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen nicht möglich.

 

Herr Rettig erklärt, dass aus seiner Sicht die zukünftige verkehrliche Situation im Verkehrsgutachten zu wenig betrachtet wurde. Er fragt nach, wie zukünftige Entwicklung im Ortsteil Osterath in das Gutachten eingeflossen sind.

Frau Steffens erklärt, dass sie davon ausgehe, dass das Verkehrsgutachten sachlich richtig aufgestellt ist. Die Ergebnisse sind abstrahiert und Grundlage für den Bebauungsplan geworden.

Sie sichert zu, der tiefergehenden Fragestellung zur Prognose nachzugehen.

 

Herr Rettig regt, an in der Begründung des Bebauungsplans Regelungen zu Werbeanlagen aufzunehmen.

Herr Assenmacher teilt mit, dass hier ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, in dem sich lediglich Büros wie z.B. eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Architektenbüro niederlassen können, die erfahrungsgemäß keine großen Werbeanlagen haben.

Man wird mit dem Investor abstimmen, dass ein Passus bezüglich der Werbeanlagen in die Kaufverträge mit aufgenommen wird.


 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

 

1

Gesamt:    

16

 

1

 

 

2. Beschluss über Änderungen

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

 

1

Gesamt:    

16

 

1

 

 

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

 

1

Gesamt:    

16

 

1