Beschluss:
1. Beschluss über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722), gemäß Anlage 1 zur
vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD
während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet
hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2
zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD,
Meerbusch-Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen in grüner
Farbe.
Es
handelt sich insbesondere um:
-
Ergänzung eines Hinweises in
den textlichen Festsetzungen zum Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen,
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der
Begründung vom 20. Dezember 2016,
für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer
Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von
der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152
(„Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147
(„In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in
der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD.
Mit dem Inkrafttreten dieses
Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 51 BD, soweit er von der
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise
außer Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig