Beschluss:

 

1.  Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

2.  Beschluss über Änderungen

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen in grüner Farbe.

            Es handelt sich insbesondere um:

-       Ergänzung eines Hinweises in den textlichen Festsetzungen zum Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen

 

3.  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 20. Dezember 2016,

für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152 („Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147 („In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 51 BD, soweit er von der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig