Sitzung: 14.02.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB4/0542/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
1. Beschluss über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722), gemäß Anlage 1 zur
vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD
während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet
hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2
zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD,
Meerbusch-Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen in grüner
Farbe.
Es
handelt sich insbesondere um:
-
Ergänzung eines Hinweises in
den textlichen Festsetzungen zum Anlagenschutzbereich von
Flugsicherungseinrichtungen
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt
die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD,
Meerbusch‑Büderich, im Bereich
Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen, gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der
Begründung vom 20. Dezember 2016,
für ein Gebiet, das im Osten
von der Düsseldorfer Straße, im Norden von der Straße
„Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße
„In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152
(„Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147
(„In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in
der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt
der Bebauungsplan Nr. 51 BD, soweit er von der 6. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.
Nach kurzer Diskussion wird obiger Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt:
|
17 |
0 |
|