Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1: Welche Anstrengungen wurden seitens der Stadt unternommen, die Standtorte zu vermieten?

 

29 Wartehäuschen mit Werbevitrinen wurden bislang von der Stadt für eigene Zwecke genutzt. Bedingt durch die Landesförderung unterlagen diese Werbeanlagen bislang einer zehnjährigen Zweckbindungsfrist (Verbot kommerzieller Nutzung). Diese Frist endete am 2. Juni 2016.

 

Anstrengungen, die Haltestellen an heimische Unternehmen zu vermieten, wurden seitdem nicht unternommen. Seit Ablauf  der Frist hat die Verwaltung die Vitrinen weiter für eigene, anlassbezogene Werbung und für die laufende Imagekampagne zur Förderung des Radverkehrs genutzt. Mit Citylights wurde u.a. geworben für den Niederrheinischen Radwandertag und das Rathausgartenfest, die Aktion „Heimat shoppen“ in versch. Versionen und für die Ausstellung „850 Jahre Kloster Meer“.

 

Frage 2: Wie sehen die aktuellen Vertragslaufzeiten aus?

 

In Meerbusch gibt es insgesamt 158 Haltestellen. 122 Haltestellen haben Wartehäuschen, 58 davon sind mit Werbeflächen versehen. Insgesamt stehen im Stadtgebiet 97 Werbevitrinen zur Verfügung.

 

29 Bushaltestellen im Stadtgebiet (mit 55 Werbevitrinen) vermarktet die Wall AG. Dafür  unterhält und reinigt die Firma als Gegenleistung insgesamt 80 Wartehallen der Stadt. Der entsprechende  Gestattungsvertrag vom 1. Januar 2008 endet am 31. Dezember 2017. Der Vertrag, der sich bei Nichtkündigung automatisch um fünf Jahre verlängert, soll im November gekündigt werden. Ziel ist es, eine Gesamtneuvergabe der Haltestellenbewirtschaftung und -reinigung im Jahr  2018 zu ermöglichen. Im Rahmen dessen wird angestrebt, an bestimmten Haltestellen eigene Belegungszeiten für die Stadt zu sichern.

 

Eine kommerzielle Zwischenvermarktung der bislang selbst genutzten 29 Haltestellen durch das Stadtmarketing im Zeitraum bis 31. Dezember 2017 wird als nicht zielführend erachtet. Dafür sind folgende Gründe zu nennen:

 

·         Ein Ertrag, der in angemessenem Verhältnis zum Aufwand steht, ist nicht zu erwarten.

 

·         Die Vermarktung von öffentlichen Werbeflächen wird in der Regel von Fachfirmen mit entsprechenden personellen Möglichkeiten und fachlichem Knowhow betrieben.

 

·         Um die Vermietung professionell zu betreiben, müsste für einen Zeitraum von rund 15 Monaten eine eigene Infrastruktur (z. B. mit Gebührenordnung, Reinigungsplan, Vergabe- und Abrechnungssystem) aufgebaut werden.

 

·         Die für das Stadtmarketing beschäftigte Teilzeitkraft (18 Stunden wöchentlich) ist bereits jetzt mit diversen Projekten ausgelastet, die Vermarktung der Haltestellen ist hier personell nicht leistbar.

 

Vorgesehen ist deshalb, die Werbevitrinen in den 29 Haltestellen bis Ende 2017 weiter für eigene, städtische Zwecke zu nutzen und dann die Gesamtvermarktung komplett neu zu vergeben.