Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anhang beigefügte II. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege.

 

Die laufenden Geldleistungen werden mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

 

-       für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, auf 3,65 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,80 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation)

 

-       für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,30 € (Stufe 1) und 3,30 € (Stufe 2)

 


Ratsfrau Schoppe berichtet von den Beratungen im Jugendhilfeausschuss.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

2

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

47

 

2