Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 19

Beschluss:

 

Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch‑Osterath, Ostara und ein Teilberech in Meerbusch-Strümp abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung umfasst den

Teil-Geltungsbereich 1

Dieser wird begrenzt im

-    Norden von der südlichen Grenze der Strümper Straße / L 154, der westlichen Grenze des Flurstückes 407 sowie einer gedachten Verbindung von der südwestlichen Ecke des o. g. Flurstückes bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 298 der Flur 3 der Gemarkung Osterath

-    Westen von einer gedachten geradlinigen Verbindung zwischen Strümper Straße und Meerbuscher Straße parallel zur östlichen Begrenzung der Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154 / L 476

-    Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher Straße / L 476

-    Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 60 und der nordöstlichen Grenze des Winklerweges

 

Teil-Geltungsbereich 2

Dieser wird begrenzt im

-    Norden von der südlichen Begrenzung der Osterather Straße

-    Westen von der östlichen Begrenzung der Flurstücke 401, 186, 187, der nördlichen Begrenzung der Flurstücke 247, 248, 249, 250 sowie der östlichen Begrenzung des Flurstückes 250

-    Süden von der nördlichen Begrenzung der Straße »Schneiderspfad«

-    Osten von einer gedachten Linie parallel laufend zur Straße »Am Strümper Busch«, tangierend Teilbereiche des Flurstückes 278 der Flur 9 der Gemarkung Strümp

und ist in den Übersichtsplänen gekennzeichnet.

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Mai 2009 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Mai 2009 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit Wirksamkeit dieses Änderungsplanes werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

FDP

 

11

 

SPD

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

7

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

 

1

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

32

19

 

 

 

Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, MeerbuschOsterath, Ostara und ein Teilbereich in Meerbusch-Strümp.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig