Sitzung: 29.03.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 19
Vorlage: FB4/279/2012
Beschluss:
Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m.
§ 1 (8) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt
die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch‑Osterath,
Ostara und ein Teilberech in Meerbusch-Strümp abschließend gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung umfasst den
Teil-Geltungsbereich
1
Dieser
wird begrenzt im
- Norden von der
südlichen Grenze der Strümper Straße / L 154, der westlichen Grenze des
Flurstückes 407 sowie einer gedachten Verbindung von der südwestlichen Ecke des
o. g. Flurstückes bis zur südöstlichen Ecke des Flurstückes 298 der Flur 3
der Gemarkung Osterath
- Westen von
einer gedachten geradlinigen Verbindung zwischen Strümper Straße und
Meerbuscher Straße parallel zur östlichen Begrenzung der Planfeststellung für
die Bahnunterführung der L 154 / L 476
- Süden von der
nördlichen Begrenzung der Meerbuscher Straße / L 476
- Osten von der
westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 60 und der nordöstlichen Grenze
des Winklerweges
Teil-Geltungsbereich
2
Dieser
wird begrenzt im
- Norden von der
südlichen Begrenzung der Osterather Straße
- Westen von der
östlichen Begrenzung der Flurstücke 401, 186, 187, der nördlichen Begrenzung
der Flurstücke 247, 248, 249, 250 sowie der östlichen Begrenzung des
Flurstückes 250
- Süden von der
nördlichen Begrenzung der Straße »Schneiderspfad«
- Osten von
einer gedachten Linie parallel laufend zur Straße »Am Strümper Busch«,
tangierend Teilbereiche des Flurstückes 278 der Flur 9 der Gemarkung Strümp
und ist in den Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die
Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß
§ 5 (5) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich
der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung
des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Mai 2009 zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die
Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der
Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom
5. Mai 2009 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den
Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen
Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Mit Wirksamkeit dieses
Änderungsplanes werden die entgegenstehenden Darstellungen des
Flächennutzungsplanes unwirksam.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
FDP |
|
11 |
|
SPD |
|
6 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
7 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
32 |
19 |
|
Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes
gem. § 6 (6) BauGB
Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der
100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch‑Osterath,
Ostara und ein Teilbereich in Meerbusch-Strümp.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig