Sitzung: 01.09.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
10. 1 Anfrage
von Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.08.2015 bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen.
Die
Bürgermeisterin beantwortet die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen.
Zurzeit
wird ein Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen erarbeitet. Dieses
soll am 22.09.2015 im Sozialsauschuss beraten und am 24.09.2015 im Rat
beschlossen werden. Für das Konzept seien u. a. gesamtstädtisch Standorte
untersucht worden, die für eine schnelle Errichtung von Wohnheimen für
Flüchtlinge, aber auch Grundstücke, die für eine Errichtung von Festbauten als
sozialen Wohnungsbau, die zunächst für Flüchtlinge genutzt werden sollen,
geeignet sind. Auf dem Grundstück Rottstraße sei die Errichtung einer
Wohneinheit möglich.
Herr
Peters fragt nach, ob hierfür Planungsrecht geschaffen oder geändert werden
müsse. Die Bürgermeisterin verneint dies.
Frau
Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob es neue Erkenntnisse zum Thema Brandschutz
gebe. Die Bürgermeisterin erklärt, dass aufgrund der geführten Gespräche und
jüngsten Erlasse davon ausgegangen werden kann, dass beim Brandschutz keine
Lockerung erfolgt. Bezüglich der Container auf der Kranenburger Straße werde in
enger Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz (Rhein-Kreis Neuss) eine
Lösung gesucht. Des Weiteren ist die Problematik auch dem Städte- und
Gemeindebund sowie auch dem Ministerium geschildert worden.
10.2. Anfrage
der SPD vom 18.08.2015 zum Thema Umsiedlung der Kita
„Am
Sonnengarten“
Die
Bürgermeisterin beantwortet die Anfrage der SPD bezüglich der Umsiedlung der
Kita „Am Sonnengarten“.
Die
Notarverträge sind laut GWH unterschrieben. Die Baulasten liegen nach wie vor
nicht vor. Die GWH wird diesbezüglich nochmals von Seiten der Verwaltung
angesprochen werden.
10.3. Anfrage
der SPD vom 18.08.2015 zum Thema sozial geförderter Wohnungsbau
Die Bürgermeisterin teilt
mit, dass sie keine Zusage gemacht habe eine Satzung zur Ausweisung von
sozialem Wohnungsbau auf privaten Flächen zu erarbeiten.
Zur
Anfrage der Notwendigkeit einer städtischen Grundstücksbevorratung äußert sich
die Bürgermeisterin, dass es verwaltungsseitig für sinnvoll erachtet wird, sich
mit diesem Thema zu befassen. Sie sei davon ausgegangen, dass ein
entsprechender Antrag von Frau Niederdellmann-Siemes gestellt werden würde.
10.4 Anfrage
der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.08.2015, das Hephata-Gebäude in Meerbusch-Osterath betreffend
Frau
Steffens beantwortet die Anfrage der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen.
Zu
1.
Frau
Steffens teilt mit, dass der Gerichtstermin bereits statt gefunden habe und die
Stadt das Klageverfahren gewonnen hat.
Zu
2.
a)
Es
liegt bisher kein Teilungsantrag für das Grundstück Kamperweg 25 vor.
b)
Es
bestehen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen.
c)
Diese
Frage kann erst umfassend beantworten werden, wenn ein entsprechender Antrag
vorliegt, da die Teilungsgrenzen bekannt sein müssen.
d)
Das
Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche würde sich verringern.
e)
Unter
den damaligen Beurteilungskriterien wäre die damalige Genehmigung auch heute
erteilt worden.
f)
Nach
§19 BauGB kann eine Teilung aus planungsrechtlichen Gründen nicht versagt
werden. Geprüft wird nach § 8 BauO NRW. Eine Genehmigung darf nur versagt
werden, wenn bauordnungswidrige Verhältnisse entstehen.