10. 1 Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.08.2015 bezüglich der        Unterbringung von Flüchtlingen.

 

Die Bürgermeisterin beantwortet die Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen.

Zurzeit wird ein Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen erarbeitet. Dieses soll am 22.09.2015 im Sozialsauschuss beraten und am 24.09.2015 im Rat beschlossen werden. Für das Konzept seien u. a. gesamtstädtisch Standorte untersucht worden, die für eine schnelle Errichtung von Wohnheimen für Flüchtlinge, aber auch Grundstücke, die für eine Errichtung von Festbauten als sozialen Wohnungsbau, die zunächst für Flüchtlinge genutzt werden sollen, geeignet sind. Auf dem Grundstück Rottstraße sei die Errichtung einer Wohneinheit möglich.

 

Herr Peters fragt nach, ob hierfür Planungsrecht geschaffen oder geändert werden müsse. Die Bürgermeisterin verneint dies.

 

Frau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob es neue Erkenntnisse zum Thema Brandschutz gebe. Die Bürgermeisterin erklärt, dass aufgrund der geführten Gespräche und jüngsten Erlasse davon ausgegangen werden kann, dass beim Brandschutz keine Lockerung erfolgt. Bezüglich der Container auf der Kranenburger Straße werde in enger Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz (Rhein-Kreis Neuss) eine Lösung gesucht. Des Weiteren ist die Problematik auch dem Städte- und Gemeindebund sowie auch dem Ministerium geschildert worden.

 

 

10.2. Anfrage der SPD vom 18.08.2015 zum Thema Umsiedlung der Kita

         „Am Sonnengarten“

 

Die Bürgermeisterin beantwortet die Anfrage der SPD bezüglich der Umsiedlung der Kita „Am Sonnengarten“.

Die Notarverträge sind laut GWH unterschrieben. Die Baulasten liegen nach wie vor nicht vor. Die GWH wird diesbezüglich nochmals von Seiten der Verwaltung angesprochen werden.

 

 

10.3.  Anfrage der SPD vom 18.08.2015 zum Thema sozial geförderter            Wohnungsbau

 

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie keine Zusage gemacht habe eine Satzung zur Ausweisung von sozialem Wohnungsbau auf privaten Flächen zu erarbeiten.

Zur Anfrage der Notwendigkeit einer städtischen Grundstücksbevorratung äußert sich die Bürgermeisterin, dass es verwaltungsseitig für sinnvoll erachtet wird, sich mit diesem Thema zu befassen. Sie sei davon ausgegangen, dass ein entsprechender Antrag von Frau Niederdellmann-Siemes gestellt werden würde.

 

 

10.4  Anfrage der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.08.2015, das       Hephata-Gebäude in Meerbusch-Osterath betreffend

 

Frau Steffens beantwortet die Anfrage der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen.

 

Zu 1.

Frau Steffens teilt mit, dass der Gerichtstermin bereits statt gefunden habe und die Stadt das Klageverfahren gewonnen hat.

 

Zu 2.

a)    Es liegt bisher kein Teilungsantrag für das Grundstück Kamperweg 25 vor.

b)    Es bestehen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen.

c)    Diese Frage kann erst umfassend beantworten werden, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, da die Teilungsgrenzen bekannt sein müssen.

d)    Das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche würde sich verringern.

e)    Unter den damaligen Beurteilungskriterien wäre die damalige Genehmigung auch heute erteilt worden.

f)     Nach §19 BauGB kann eine Teilung aus planungsrechtlichen Gründen nicht versagt werden. Geprüft wird nach § 8 BauO NRW. Eine Genehmigung darf nur versagt werden, wenn bauordnungswidrige Verhältnisse entstehen.