Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 65B, der Bestandteil des Beschlusses ist

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                        - Entwicklung von Wohnbauflächen

                        - Sicherung einer Grünfläche (Kinderspielplatz)

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Mit Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 65B aus Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

2.   Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, MeerbuschOsterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2)  BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 


Frau Steffens erläutert den städtebaulichen Entwurf anhand des Gestaltungsplanes sowie des Bebauungsplanentwurfes.

 

Ratsherr Rettig weist darauf hin, dass der Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (DGK5) nicht aktuell ist. Er fragt nach der Ausstattung sowie des Erfordernisses, des im Rechtsplanentwurfes festgesetzten Spielplatzes.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage beantwortet die Frage nach dem Standort mit dem zurzeit in Bearbeitung befindlichen Spielplatzberichtes, den man abwarten müsse um den Standort zu bewerten.

 

Ratsherr Peters bemängelt zum einen, dass keine anderen gebäudetypen möglich seien, zum anderen fehle es ihm an energetische Forderungen über die festgesetzte Dachbegrünung hinaus.

 

Frau Steffens beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Energetische Vorgaben zur Bauausführung können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Eine solche Vorgabe kann dann nur, wenn dies gewollt ist, im Kaufvertrag geregelt werden.

 

Mögliche Bebauungsalternativen, wie Geschosswohnungsbau oder Reihenhäuser wurden im Vorfeld geprüft. Aufgrund der Lage zu den Sportstätten, die eine erhebliche Lärmquelle darstellen und der Vorgabe der nicht zu öffnenden Fenster in den Obergeschossen zum Friedhof hin, wurden diese Optionen allerdings verworfen.

Herr Peters hinterfragt die einzuhaltenden Pietätsvorgabe. Diese ist mit mehrheitlichen Beschluss bei 6. Änderung des Bebauungsplanes 65 B damals so durch den Ausschuss entschieden worden.

Ratsherr Focken möchte wissen, welche Einnahmen durch die Entwicklung der Grundstücke gemacht werden.

Herr Gatzlik geht von Einnahmen von 270.000 € für beide Grundstücke aus.