Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m.
§§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65
B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748),
für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring,
Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan Nr.
65B, der Bestandteil des Beschlusses ist
die vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
§
Entwicklung von
Wohnbauflächen
§
Sicherung einer Grünfläche
(Kinderspielplatz)
Der Rat der Stadt
beschließt, zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B ein beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Mit Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65B treten
Teile des Bebauungsplanes Nr. 65B aus Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig