Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 82, Meerbusch‑Büderich, Brühl, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW. S. 208).

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 502 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Büderich im Bereich der Stadtbahntrasse, die Flurstücke 74 bis 78, 79 bis 83, 86, 91, 103 bis 107, 109, 110, 169, 170, 173, 174, 209, 227, 228, 271, 272, 276, 277, 278, 279, 284, 285, 305 bis 308, 310, 312, 318, 319, 450, 451, 461 bis 464, 504, 506 bis 509, 521, 522 und 524 der Flur 4 der Gemarkung Büderich, die Flurstücke 3, 56, 57, 63, 87, 199 tlw., 222, 229, 230, 232, 239, 242, 262 und 263 der Flur 5 der Gemarkung Büderich, die Flurstücke 523 tlw. der Flur 4 der Gemarkung Büderich sowie die Flurstücke 23 tlw. und 261 tlw. der Flur 5 der Gemarkung Büderich im Bereich der Moerser Straße und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18. November 2014 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung sowie die beschlossene Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 04. Februar 2014 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 18. November 2014 und 04. Februar 2014 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 83 B, Nr. 168 sowie der 2. Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B im Bereich der Straße „Am Pützhof“ außer Kraft.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

Ratsherr Staudinger-Napp erklärt, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde, da die Gesichtspunkte des sozialen Wohnungsbaues nicht ausreichend berücksichtigt seien. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erwidert, dass dies gerade in diesem Fall gut gelungen sei und die SPD-Fraktion veranlasse zuzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

9

 

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

2

Die Linke / Piratenpartei

 

 

2

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

45

2

4