Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gem. § 71 Abs. 1 GO NW, den Bereich Service Recht bis zur Neubesetzung der Bereichsleiterstelle dem Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten zuzuordnen. Die Aufgabenbereiche Datenschutz und Korruptionsprävention verbleiben bei der Bürgermeisterin.


Ratsherr Janßen regt an, die Bereiche Datenschutz und Korruptionsprävention ebenfalls in den Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten zu verschieben. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass dies Stabsstellen seien, die direkt der Bürgermeisterin zugeordnet seien. Im Bereich der Korruptionsprävention seien neben Frau Baetzgen auch die stellvertretenden Bürgermeister Jürgens und Eimer Ansprechpartner. Herr Westerlage ergänzt, dass die Zuordnung des Datenschutzes sich auch aus § 7 DSG NRW ergebe. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig