Betreff
Änderung der Geschäftsverteilung
Vorlage
BM/0171/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 71 Abs. 1 GO NW, den Bereich Service Recht bis zur Neubesetzung der Bereichsleiterstelle dem Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten zuzuordnen. Die Aufgabenbereiche Datenschutz und Korruptionsprävention verbleiben bei der Bürgermeisterin.


Sachverhalt:

 

Der Bürgermeisterin sind die Bereiche Service Finanzen, Service Zentrale Dienste, Service Recht einschl. Datenschutz und Korruptionsprävention, die Wirtschaftsförderung und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bis zur Besetzung der neugeschaffenen Stelle eines Technischen Beigeordneten die Fachbereiche Planung und Bauaufsicht, Straßen und Kanäle sowie Grundstücke und Vermessung unterstellt.

 

Zur Vermeidung der Besorgnis einer Befangenheit bei Entscheidungen, die Person und Aufgaben des Bereichsleiters Service Recht betreffen wird vorgeschlagen, den Bereich Service Recht bis zur Neubesetzung der Bereichsleiterstelle dem Ersten Beigeordneten zu unterstellen.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.