Sitzung: 18.11.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14, Enthaltungen: 2
Vorlage: FB4/0011/2014
Beschluss:
Durch die Abstimmung ist der Antrag abgelehnt.
Ratherr Weyen begründet den Antrag. Die Verwaltung macht deutlich, dass es sich bei den älteren Beschlüssen zwar ggf. noch um Planungsüberlegungen handelt, die auch heute tlw. ihre Gültigkeit noch nicht verloren haben, jedoch für eine Zurückstellung nach § 15 BauONW von Baugesuchen die dem einzelnen Planungsziel entgegen ständen, nicht mehr genügen. Daher sei eine Aufhebung auch zu empfehlen. Dies ist auch nicht schädlich, da die Aufstellungsbeschlüsse keine unmittelbare Wirkung auslösen. In Abhängigkeit der zeitlichen Kapazitäten werden in den Ausschuss zu gegebener Zeit Beratungsvorlagen zur Aufhebung der veralteten Aufstellungsbeschlüsse eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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8 |
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SPD |
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3 |
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FDP |
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2 |
Grüne |
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2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und
Piratenpartei |
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1 |
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Gesamt:
( 17 ) |
1 |
14 |
2 |