Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Betriebsergebnis 2011 wird die verbliebene Unterdeckung bei
den Anliegerstraßen zu 50% (-9.769,28 €), die Unterdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2012 bei den Anliegerstraßen und den Fußgängerzonen
ebenfalls zu 50 % (-12.054,70 € und -1.032,59 €) und die
Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2013 bei den innerörtlichen Straßen
zu 40 % (-34.745,96 €) und den überörtlichen Straßen zu 50 %
(-15.462,37 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2015 vorgetragen.
Bei den innerörtlichen und überörtlichen Straßen wird darüber hinaus die
Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2012 mit 100% (1.511,42 € und
2.561,46 €) kostenmindernd in die Kalkulation 2015 vorgetragen.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,60
€/m (2014: 1,58 €/m)
b) Fußgängerzonen 9,60
€/m (2014: 8,85 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,91
€/m (2014: 5,24 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 5,67
€/m (2014: 4,99 €/m)
- Die XXXVI. Änderungssatzung (Anlage)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage) werden
beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
2 |
|
fraktionslos |
|
1 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
42 |
9 |
|