Sitzung: 02.10.2014 Ausschuss Sanierung Hallenbad
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SIM/0081/2014
1. Beschluss:
Der Ausschuss „Sanierung Hallenbad“ beauftragt die
Verwaltung, mit den drei Preisträgern als Grundlage einer späteren
Auftragserteilung, das Vergabeverfahren nach VOF zu führen und nach Abschluss
des Verfahrens, das Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen.
2. Beschluss:
Auf Antrag von Ratsherrn Janßen werden in der Bewertungsmatrix die Unterkriterien „Wettbewerbsbeitrag“ sowie „Stellungnahmen und Optimierungsvorschläge im Verhandlungsgespräch“ mit je 50% bewertet.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der FDP-Ratsfraktion vor, der mitbehandelt
wird.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt einleitend aus, dass zur Information neuer
Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage umfangreich ausgefallen sei. Sie erläutert
ausführlich die bisherigen Verfahrensschritte seit Beginn der
Sanierungsüberlegungen im Jahre 2011. Schlussendlich beschloss in gemeinsamer
Sitzung der Ausschuss für Schule und Sport und der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss am 16.05.2013,
die Verwaltung zu beauftragen, einen Sanierungszeitplan für den substanziellen
Erhalt des Hallenbades zu erarbeiten.
Im weiteren
Verfahren habe der Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung am 17.10.2013
einen Sonderausschuss zur Sanierung des Hallenbades eingerichtet, die
Verwaltung beauftragt, einen Architektenwettbewerb zur Sanierung des Bades
auszuloben und einen Zeitplan beschlossen. Mit der Betreuung des Wettbewerbs
habe man das Büro comp | ar, Strategien für Architektur und Städtebau, Dortmund
beauftragt.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass das Wettbewerbsverfahren in ein formelles
Vergabeverfahren nach der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
eingebettet gewesen und ein europaweites Bewerbungsverfahrens zu Beginn des
Verfahrens erfolgt sei. Insgesamt seien 16 Bewerbungen interessierter
Planungsbüros eingegangen, aus denen entsprechend den Wettbewerbsbedingungen
sieben Teilnehmer unter notarieller Aufsicht ausgelost worden seien. Zusammen
mit drei seitens der Stadt bereits im Vorfeld gesetzten Büros seien zehn Büros
zur Teilnahme am Architektenwettbewerb, welcher in der Zeit vom 20.05.2014 bis
zum 19.08.2014 durchgeführt wurde,
aufgefordert worden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage trägt vor, dass insgesamt sieben Arbeiten eingereicht worden
seien. Anschließend habe das Büro comp | ar die eingegangenen Arbeiten geprüft
und das Prüfergebnis für die Sitzung des Preisgerichts am 09.09.2014
zusammengefasst. Sie berichtigt die in der Beschlussvorlage dargestellte Zusammensetzung
des Preisgerichts in der Form, dass Ratsfrau Niederdellmann-Siemes nicht wie
aufgeführt, stellvertretende Preisrichterin ohne Stimmrecht, sondern
Preisrichterin mit Stimmrecht gewesen sei.
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard erläutert noch einmal ausführlich das VOF
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb. Das Preisgericht
habe einstimmig, nach mehreren Informations- und Bewertungsrundgängen, gemäß
Auslobung drei Preise an die teilnehmenden Planungsbüros vergeben.
Die Preisträger
sehen wie folgt aus:
1. Preis (Preisgeld:
21.000 €) Krieger Architekten |
Ingenieure GmbH, Velbert
2. Preis (Preisgeld:
12.600 €) werk 9 architekten + ingenieure
gmbh, Herzebrock-Clarholz
3. Preis (Preisgeld:
8.400 €) Planteam Ruhr – Architekt BDA
Reinhardt Eule, Gelsenkirchen
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard erklärt, dass die drei Preisträger nun als
Verhandlungsteilnehmer durch den Ausschuss anerkannt werden müssen, andernfalls
sei das Verfahren an dieser Stelle zu Ende. Im weiteren Verlauf des Verfahrens
gelten die gleichen Bedingungen für alle drei Teilnehmer, was u.a. bedeutet,
dass beispielsweise allen Teilnehmern die gleichen Fragen gestellt werden
müssen. Mit Bezug auf die in der Beschlussvorlage aufgeführten und in der
mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2014 veranschlagten 5,995 Mio. €
teilt er mit, dass alle drei Arbeiten den vorgegebenen Kostenrahmen
überschreiten würden. Die von den Preisträgern angegebenen Kosten ergeben
hochgerechnet voraussichtliche Gesamtkosten i.H.v. von 7,4 Mio. € (Erst- und
Zweitplatzierter) bzw. 7,1 Mio. € (Drittplatzierter). Die
Teilnehmer müssen jedoch im gewählten VOF-Verfahren nachweisen, dass der
vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden kann.
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard stellt dem Ausschuss die Entwürfe der drei
preisgekrönten Teilnehmer anhand einer Powerpointpräsentation vor und erläutert
diese aus architektonischer Sicht. Die durch das Preisgericht getroffenen
Beurteilungen werden der Niederschrift beigefügt.
Er teilt ferner mit,
dass es das Ziel der Verwaltung sein müsse, in den nun folgenden
Verhandlungsrunden eine Ersparnis von über 1 Mio. € zu erzielen, um den
vorgegeben Kostenrahmen von 5,995 Mio. € zu erreichen.
Im weiteren Prozess
müsse nun mit den Preisträgern verhandelt und ausgelotet werden, wo die Planer
Ansätze und Ideen in Ihrer Arbeit zur Kostenreduktion sehen und welche
Auswirkungen dies voraussichtlich haben werde. Die Verhandlungen und Gespräche
mit den Preisträgern müssen unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten erfolgen,
weshalb seitens der Vorprüfung eine Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien für
die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots) entwickelt worden sei, auf deren
Grundlage die Qualität der Wettbewerbsarbeit, die geplante
Bearbeitungsorganisation und das konkrete Honorarangebot in die abschließende
Bewertung einfließen werden.
Dr. Gérard weist
abschließend daraufhin, dass es schlussendlich die Entscheidung des Ausschusses
sei, dem finalen Angebot eines der noch im Wettbewerb befindlichen
Planungsbüros zuzustimmen oder es abzulehnen.
Ratsherr Rettig
fragt nach den auf Seite 5 der Beschlussvorlage dargestellten Kostenangaben des
1. Preisträgers und bittet um Erläuterung, wie sich der Gesamtbetrag
i.H.v. 7,4 Mio. €
zusammensetze.
Dipl. Ing. Klein
erläutert, dass auf die in den Unterlagen genannten Kosten i.H.v. 4,762 Mio. €
die Mehrwertsteuer (19 %), Nebenkosten (23 %) sowie 250.000 € für weiteren
Aufwand addiert werden müsse. Er führt weiter aus, dass die Planungshonorare
einen erheblichen Anteil an den Kosten ausmachen würden. Der nächste Schritt
sei nun, mit allen drei Wettbewerben in Verhandlungen zu treten und das
realisierbare Einsparpotential möglichst ohne Qualitätsverlust auszuloten.
Danach gebe es ferner die Möglichkeit, weiteres Einsparpotential mit
Qualitätsverlust zu diskutieren.
Ergänzend fügt
Technischer Beigeordneter Dr. Gérard hinzu, dass es sich um eine
Grobkostenschätzung handelt, bei der eine Ungenauigkeit von etwa 30 % vorhanden
sei.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass man sich noch am Anfang des Verfahrens
befinde. Sie halte den eingeschlagenen Weg des Wettbewerbsverfahrens für gut,
da die vorgelegten Entwürfe eine gute Qualität und durch den laufenden
Wettbewerb noch einen geringeren Preis erwarten ließen, als es jetzt der Stand
sei. Jedoch sei ihr das Energiekonzept zu oberflächlich behandelt, da dies
insbesondere mit Blick auf die zukünftigen Unterhaltungskosten von großer
Bedeutsamkeit sei. Ziel sollte es sein, den vorgegebenen Kostenrahmen zu
realisieren. Der Preis werde das entscheidende Kriterium sein.
Ratsfrau Kox
pflichtet Frau Niederdellmann-Siemes bei. Auch sie sehe drei gute Entwürfe,
weist aber ebenfalls darauf hin, dass die Folgekosten (Unterhalt) nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Sicherlich gebe es bei den Kostenschätzungen eine Ungenauigkeit von 30 %, die
Unsicherheit bestehe jedoch nach oben und unten. Hier sei Verhandlungsgeschick
gefragt, welches sie Herrn Klein aufgrund vergangener Projekte zutraue.
Wesentlich werden
zwei Fragen an die Planungsbüros sein, so Dipl. Ing. Klein. Zum einen, welche
Vorstellungen diese haben, Veränderungen zur Kostenreduktion vornehmen zu
können und zum anderen, wie der vorgegebene Kostenrahmen von 5,995 Mio. €
erreicht werden könne. Hinsichtlich des Themas „Energetik“ sei Teil der
Ausschreibung gewesen, dass die aktuell geltende Energieeinsparverordnung
(EnEV) Anwendung finden müsse.
Nähere Aussagen zur
Technik und zu den Kosten seien zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu treffen, dies
könne erst erfolgen, wenn eine Ausschreibung erfolgt sei. Des Weiteren würden
sich ständig die Rahmenbedingungen ändern, die nicht beeinflussbar seien, wie
z.B. die Streichung von Landeszuschüssen durch die aktuelle Haushaltssperre des
Landes NRW.
Dipl. Ing. Klein
verweist zudem noch einmal auf das sehr gut funktionierende
Controllingverfahren, welches seit Jahren beim Servicebereich Immobilien
Anwendung finde, um die Kosten im Blick zu halten.
Ratsherr Jürgens
zeigt sich ebenfalls enttäuscht von den eingereichten Entwürfen, da er
detaillierte Angaben zum technischen Betriebskonzept erwartet habe.
Ratsherr Rettig
nimmt Bezug auf den Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 01.10.2014 und verweist
darauf, dass bei den eingereichten Entwürfen kaum bis keine Angaben zum
technischen Betriebs- und Energiekonzept vorhanden seien. Dies sei jedoch Teil
der Ausschreibung gewesen, weshalb er es befürworte, dass die Angaben seitens
der Planungsbüros nachgereicht werden.
Er stellt daher die
Frage, ob die Angaben nachgefordert werden können und ob der Beschluss zu TOP2
Kosten nach sich ziehe.
Herr Klein
antwortet, dass es sich bei allen Arbeiten um Generalplanerleistungen handelt,
d.h. um eine Kombination aus Architekten-, Ingenieurleistungen und
Haustechnik-Planungsleistungen. Weiterhin haben alle Planungsbüros Angaben zur
Haustechnik gemacht, jedoch seien diese größtenteils unzureichend gewesen, was
seitens des Preisgerichts stark kritisiert wurde. Eine Nachforderung der
Angaben könne nicht im Zuge des Wettbewerbs erfolgen. Man befinde sich derzeit
noch in der Planungsphase. Jedoch könne in der Verhandlungsphase explizit
gefragt werden, wie niedrige Energiekosten gewährleistet werden können.
Durch einen
Beschluss, in Verhandlungen mit den drei Preisträgern zu treten, entstünden
keine weiteren Kosten. Auch die Kosten für das Büro comp | ar seien bereits
abgedeckt.
Die HOAI (Verordnung
über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) lasse großen
Handlungsspielraum zu, beispielweise könne der Planer gänzlich auf den
Umbauzuschlag verzichten. Er sehe überdies viele Komponenten außerhalb der
HOAI, die es ermöglichen, in den einzelnen Verhandlungen eine Kostenreduktion
herbeizuführen.
Ratsherr Quaß
erwidert, dass der Umbauzuschlag bereits mit 0% angesetzt sei, weshalb es aus
seiner Sicht keinen Verhandlungsspielraum mehr gebe. Hinsichtlich der
Zuschlagskriterien sei er der Meinung, dass der Preis, welcher mit 25% bewertet
und deshalb viel zu gering sei, in den Hintergrund gerate. Er fragt, inwieweit
die Bewertungsmatrix bindend sei und ob es mit Verweis auf den politischen
Willen nicht sinnvoller sei, jetzt einen Kostenobergrenze zu setzen.
Dipl. Ing. Klein
teilt mit, dass die Bewertungsmatrix bindend sei, sobald sie beschlossen werde.
Bei dem Preis in den Zuschlagskriterien für die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots handelt es sich um den Honoraranteil bzw. das
Honorarangebot gem. §§ 34, 51, 55 HOAI und nicht um den Gesamtpreis für die
Sanierungsmaßnahme. Die Baukosten belaufen sich hingegen auf ca. 70% gemessen
am Gesamtvolumen.
Von einem
Kostendeckel, wie von Herrn Quaß vorgeschlagen, rate er ab, da sich die Stadt
Bewegungsspielraum offenhalten sollte. Er verweist aber auf den im Haushalt
veranschlagten Betrag i.H.v. 5,995 Mio. €, an welchem er sich orientiere, da
dies Beschluss sei.
Ratsherr Brauer
sieht ein Missverhältnis bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien. Er stellt
die einzeln aufgeführten Gewichtungen in Frage.
Dipl. Ing. Klein
erklärt, dass die Übersicht vom Büro comp | ar aufgrund von Erfahrungswerten
erstellt worden sei und man im Vorfeld die Gewichtung diskutiert habe.
Entscheidender Faktor sei letztendlich, ob ein Planungsbüro
Lösungsmöglichkeiten aufzeigen könne, wie der vorgegebene Kostenrahmen
eingehalten werden könne.
Frau
Niederdellmann-Siemes stimmt Dipl. Ing. Klein zu, dass der Preis der
entscheidende Punkt sei, da der Haushalt verbindlich ist. Im bisherigen
Verfahren läge das Hauptaugenmerk auf der städtebaulichen Betrachtungsweise
sowie auf der Funktionalität des Bades. Die Kosten seien zum jetzigen Zeitpunkt
einfach nicht konkretisierbar und sie gehe davon aus, dass
Verhandlungsbereitschaft seitens der Teilnehmer sicherlich vorhanden sei.
Ratsherr Gabernig
befürchtet, dass nach erfolgten Verhandlungen der Preis durch Aufschläge
jenseits des vorgegeben Kostenrahmens landen werde.
Dipl. Ing. Klein
sagt zu, dass in den Verhandlungsrunden die Kostenvorstellung gegenüber den
Teilnehmern deutlich gemacht werde und, dass man sich an das Ergebnis herantasten
müsse.
Natürlich sei eine
gewisse Unsicherheit gegenwärtig, ob das Ziel erreicht werde, aber er sehe dem
positiv entgegen.
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard fügt hinzu, dass das Gremium am Ende des
VOF-Verfahrens immer noch die Reißleine ziehen könne, wenn es der Meinung sei,
die Kosten seien nicht tragbar.
Aus Sicht von
Ratsherrn Quaß seien die Betriebskosten der entscheidende Faktor, da nicht nur
die einmaligen Investitionskosten von Bedeutung seien, sondern auch die
späteren Unterhaltungskosten. Er fragt, wo er diese in der Bewertungsmatrix
wiederfinden könne.
Herr Klein antwortet, dass diese in dem Punkt „Optimierungsvorschläge“
eingebunden seien. Hier erwarte er möglichst präzise Aussagen seitens der
Planungsbüros im weiteren Verlauf.
Ratsherr Janßen
sieht die Untergewichtung bei dem Kriterium „Qualität der Angebotsplanung“
kritisch und schlägt vor, die vergebenen Bewertungen von 60% und 40% einfach
gegeneinander auszutauschen.
Herr Klein schlägt
vor, dass man als Kompromiss die beiden Unterkriterien „Wettbewerbsbeitrag“ und
„Stellungnahmen und Optimierungsvorschläge im Verhandlungsgespräch“ mit jeweils
50% bewerten könne.
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion hat durch die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt Berücksichtigung gefunden.
Abstimmungsergebnis zu 2.:
Einstimmig.
Abstimmungsergebnis zu 2.:
Einstimmig.