Beteiligungsverfahren nach §§112 Abs. 1 LWG, 73 Abs. 2 VwVfG NRW
Die Bezirkssregierung Düsseldorf
beabsichtigt gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG -, §
112 des Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - LWG -, das Überschwemmungsgebiet des
Rheins, rechtes Ufer von km 707,0 bis km 857,7 und linkes Ufer von km 711,2 bis
km 865,5, durch ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen.
Gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 WHG
sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen
statistisch mindestens einmal in 100
Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches
Ereignis, welches z. B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt. Die Ermittlung der hier
ausgewiesenen Flächen, die im Falle des Eintritts eines hundertjährlichen
Hochwassers überflutet werden, erfolgte aufgrund
naturwissenschaftlich-technischer Daten. Die Festsetzung dokumentiert damit den
natürlichen Zustand, der hier bei Hochwasser
entsteht.
Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient vor allem
der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen
Anlieger. Sie soll eine Einschätzung der eigenen Gefährdung und die
Vorbereitung geeigneter privater und öffentlicher Schutzvorkehrungen
ermöglichen. Bauliche Maßnahmen sind mit der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete
nicht verbunden.
In vorläufig gesicherten
und in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der §§ 78 WHG, 113 LWG, die eine Verschärfung der
bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden
Schadenssituation verhindern sollen.
Das Überschwemmungsgebiet
des Rheins wurde mit am 17.06.2011 in Kraft getretener Verfügung (Abi. Reg.
Ddf. 2011 S. 212) vorläufig gesichert.
Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den im Festsetzungsverfahren
ausgelegten Karten.
Die Festsetzungsunterlagen
können bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Dezernat
54, Zimmer 423 ab dem 20.02.2014 für die Dauer eines Monats während der
Dienstzeiten und im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen
werden unter:
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html
Es ist beabsichtigt, keine
Stellungnahme der Stadt abzugeben.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter