Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Rheins
Vorlage
FB4/242/2014
Art
Informationsvorlage

Beteiligungsverfahren nach §§112 Abs. 1 LWG, 73 Abs. 2 VwVfG NRW

 

Die Bezirkssregierung Düsseldorf beabsichtigt gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG -, § 112 des Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen  - LWG -, das Überschwemmungsgebiet des Rheins, rechtes Ufer von km 707,0 bis km 857,7 und linkes Ufer von km 711,2 bis km 865,5, durch ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen.

 

Gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 WHG sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, welches z. B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt. Die Ermittlung der hier ausgewiesenen Flächen, die im Falle des Eintritts eines hundertjährlichen Hochwassers überflutet werden, erfolgte aufgrund naturwissenschaftlich-technischer Daten. Die Festsetzung dokumentiert damit den natürlichen Zustand, der hier bei Hochwasser entsteht.

 

Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient vor allem der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Sie soll eine Einschätzung der eigenen Gefährdung und die Vorbereitung geeigneter privater und öffentlicher Schutzvorkehrungen ermöglichen. Bauliche Maßnahmen sind mit der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete nicht verbunden.

 

In vorläufig gesicherten und in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der §§ 78 WHG, 113 LWG, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

 

Das Überschwemmungsgebiet des Rheins wurde mit am 17.06.2011 in Kraft getretener Verfügung (Abi. Reg. Ddf. 2011 S. 212) vorläufig gesichert. Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den im Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten.

 

Die Festsetzungsunterlagen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Dezernat 54, Zimmer 423 ab dem 20.02.2014 für die Dauer eines Monats während der Dienstzeiten und im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter:

 

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html 

 

Es ist beabsichtigt, keine Stellungnahme der Stadt abzugeben.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter