Betreff
Bauvorhaben Grabenstr. 1a in Meerbusch-Büderich
1. Vorstellung eines geänderten Entwurfs
2. Zustimmung gem. § 9 DSchG NRW
Vorlage
DezIII/752/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt im Rahmen der Bauvoranfrage vom 16. Januar 2014 der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für das Bauvorhaben Grabenstr. 1a in Meerbusch-Büderich auf Grundlage der am 21. Februar 2014 ergänzend zu der Bauvoranfrage bei der Unteren Denkmalbehörde eingereichten Entwurfsskizze (Anlagen 1 und 2) zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat zuletzt am 3. Mai 2012 über das Vorhaben beraten und der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum seinerzeit vorgelegten Entwurf (vielgliedriges Bauwerk mit „Turm“ und asymmetrischen Tonnendächern) nicht zugestimmt.

Der Antragsteller hat nunmehr eine neue Entwurfsskizze vorgestellt, die nach Ansicht der Verwaltung die denkmalrechtlichen Aspekte ausreichend berücksichtigt. Neben einer Bauhöhenreduzierung wurde die überbaute Fläche reduziert und gibt nun aus Südosten eher den Blick über den Garten auf das Baudenkmal frei.

Einzelheiten und Außenmaterialien werden im Baugenehmigungsverfahren abgestimmt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.