Betreff
Grundstücke für preisgebundenen Wohnungsbau
Vorlage
FB4/241/2014
Art
Informationsvorlage

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vom 9. September 2013, Punkt A

Sozialer Wohnungsbau

 

A2

 

Eine nachträgliche freiwillige Bereitschaft bei den Investoren der Planung Ostara“ und der „Böhler-Erweitungsflächen“, innerhalb der festgesetzten Wohngebiete anteilig sozialen Wohnraum anzubieten, ist nicht erkennbar. Die Verwaltung wird weiterhin nachfragen und bei Beratungen im Vorfeld von Bauanträgen den Bauwilligen auf die Fördermöglichkeiten hinweisen. Dies v. a. dann, sollte es konkret zu Grundstücksverkäufen an Dritte kommen.

 

Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 271, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße ist eine Umwandlung des als Schallpuffer konzipierten Gewerbegebietes entlang der Böhlerstraße in Wohnbebauung – in unmittelbarer Nähe zu den Böhlerwerken mit teilweise abstandauslösender industrieller Nutzung und entlang der zukünftig vermehrt befahrenen Böhlerstraße (LKW-Verkehre nach Böhler/direkter Autobahnanschluss über Verlängerung Böhlerstraße) – aus Immissionsschutzgründen jedoch abzulehnen.

 

A3

 

Die städtischen Flächen am Ivangsweg im Bereich der Hauptschule, zwischen Wienenweg und Stadtbahntrasse haben eine Größe von ca. 65.000 m2 (ohne Schulgrundstück, ohne Schützenplatz) und werden größtenteils landwirtschaftlich genutzt.

Die Grundstücke werden im bestehenden und voraussichtlich auch künftigen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt werden die Grundstücke teilweise als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festplatz und zu größeren Teilen als landwirtschaftliche Fläche („Ivangsheide“) dargestellt.

Zur Realisierung eines Wohngebietes sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan im Sinne einer Angebotsplanung aufzustellen.

 

Der Standort entspricht den Vorgaben der Landesplanung, da die Lage an den Haltepunkten der Stadtbahn und der Nähe zum Bahnhof Meerbusch-Osterath eine sehr gute Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr bedingt. Mit der zukünftigen Realisierung der Bahnunterführung und einem Brückenschlag zum Rathauspark läge die z. B. Hochstraße nur 900 m vom neuen Wohnquartier entfernt.

 

Bei einer integrierten Gesamtplanung in dieser Größenordnung ist ebenfalls auf eine soziale Durchmischung zu achten und somit auf differenzierte Wohnformen zu achten.

 

Aufgrund der Größe des Plangebietes, und ggf. der Notwendigkeit der Einbeziehung benachbarter Fremdgrundstücke entsteht eine längere Bearbeitungszeit. Unter der Vorraussetzung einer Einstufung mit hoher Priorität und gleichzeitiger interdisziplinäre Bündelung von Personal ist mit eine Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Jahren zu rechnen.

 

Für eine der nächsten APL- und Ratssitzungen kann ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der städtischen Flächen eingebracht werden.

 

Darüber hinaus können die Aufstellungsbeschlüsse für die angrenzenden nordwestlichen und südöstlichen Siedlungsreserven entlang der Stadtbahntrasse ebenfalls erarbeitet werden, um mit der Verabschiedung des neuen Regionalplanes mindestens die weitere Änderung des Flächennutzungsplanes zeitnah betreiben zu können.

 

Um auf diesen privaten Flächen eine ggf. erfolgende Grundstückspreisspekulation und eine unangemessene Erwartungshaltung zu verhindern, sollte ein Wertabschöpfungsmodus entwickelt werden.

 

A4

 

Zur Realisierung eines angemessenen Anteils an sozialem Wohnraum im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl wird ein entsprechendes Kriterium mit Ausschlusswirkung in die Ausschreibung zum späteren Bieterverfahren aufgenommen. Damit ist eine direkte Bindung und Pflicht zur Realisierung über den späteren Kaufvertrag gesichert.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter