Gemeinsamer
Antrag aller Fraktionen vom 9. September 2013, Punkt A
Sozialer
Wohnungsbau
A2
Eine nachträgliche freiwillige Bereitschaft
bei den Investoren der Planung „Ostara“ und der „Böhler-Erweitungsflächen“, innerhalb der festgesetzten Wohngebiete
anteilig sozialen Wohnraum anzubieten, ist nicht erkennbar. Die Verwaltung wird
weiterhin nachfragen und bei Beratungen im Vorfeld von Bauanträgen den
Bauwilligen auf die Fördermöglichkeiten hinweisen. Dies v. a. dann, sollte es
konkret zu Grundstücksverkäufen an Dritte kommen.
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 271,
Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße ist eine Umwandlung des als Schallpuffer
konzipierten Gewerbegebietes entlang
der Böhlerstraße in Wohnbebauung – in unmittelbarer Nähe zu den Böhlerwerken
mit teilweise abstandauslösender industrieller Nutzung und entlang der
zukünftig vermehrt befahrenen Böhlerstraße (LKW-Verkehre nach Böhler/direkter
Autobahnanschluss über Verlängerung Böhlerstraße) – aus Immissionsschutzgründen
jedoch abzulehnen.
A3
Die städtischen Flächen am Ivangsweg im Bereich der Hauptschule,
zwischen Wienenweg und Stadtbahntrasse haben eine Größe von ca. 65.000 m2
(ohne Schulgrundstück, ohne Schützenplatz) und werden größtenteils
landwirtschaftlich genutzt.
Die Grundstücke werden im bestehenden und
voraussichtlich auch künftigen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt.
Im Flächennutzungsplan der Stadt werden die
Grundstücke teilweise als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Schule, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festplatz und zu größeren Teilen
als landwirtschaftliche Fläche („Ivangsheide“) dargestellt.
Zur Realisierung eines Wohngebietes sind
der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan im Sinne einer
Angebotsplanung aufzustellen.
Der Standort entspricht den Vorgaben der
Landesplanung, da die Lage an den Haltepunkten der Stadtbahn und der Nähe zum
Bahnhof Meerbusch-Osterath eine sehr gute Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr bedingt. Mit der
zukünftigen Realisierung der Bahnunterführung und einem Brückenschlag zum
Rathauspark läge die z. B. Hochstraße nur 900 m vom neuen
Wohnquartier entfernt.
Bei einer integrierten Gesamtplanung in
dieser Größenordnung ist ebenfalls auf eine soziale Durchmischung zu achten und
somit auf differenzierte Wohnformen zu achten.
Aufgrund der Größe des Plangebietes, und
ggf. der Notwendigkeit der Einbeziehung benachbarter Fremdgrundstücke entsteht
eine längere Bearbeitungszeit. Unter der Vorraussetzung einer Einstufung mit
hoher Priorität und gleichzeitiger interdisziplinäre Bündelung von Personal ist
mit eine Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Jahren zu rechnen.
Für eine der nächsten APL- und
Ratssitzungen kann ein entsprechender Aufstellungsbeschluss
für eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der städtischen Flächen
eingebracht werden.
Darüber hinaus können die Aufstellungsbeschlüsse
für die angrenzenden nordwestlichen und südöstlichen Siedlungsreserven entlang
der Stadtbahntrasse ebenfalls erarbeitet werden, um mit der Verabschiedung des
neuen Regionalplanes mindestens die weitere Änderung des Flächennutzungsplanes
zeitnah betreiben zu können.
Um auf diesen privaten Flächen eine ggf.
erfolgende Grundstückspreisspekulation und eine unangemessene Erwartungshaltung
zu verhindern, sollte ein Wertabschöpfungsmodus entwickelt werden.
A4
Zur Realisierung eines angemessenen Anteils an sozialem Wohnraum im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl wird ein entsprechendes Kriterium mit Ausschlusswirkung in die Ausschreibung zum späteren Bieterverfahren aufgenommen. Damit ist eine direkte Bindung und Pflicht zur Realisierung über den späteren Kaufvertrag gesichert.
In Vertretung
gez.
Dr.
Just Gérard
Technischer
Beigeordneter