Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch-Osterath,
Neusser Feldweg / Dörperweg
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/749/2014
Aktenzeichen
4.61-26-03/67A-2.Ä
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in MeerbuschOsterath, Neusser Feldweg / Dörperweg einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 894, 895, 903 und 1200 der Flur 4 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 


Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 A außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung wurde bereits am 24. September 2009 vom Rat der Stadt gefasst. Während der Investorensuche durch den Eigentümer ruhte die Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens für einige Zeit. Am 17. Mai 2011 wurde dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften ein Vorentwurf vorgestellt, der allerdings keine Zustimmung fand. Erst einem geänderten Vorentwurf stimmte der Ausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 zu.

Obwohl die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden somit nicht erforderlich ist, wurden diese im Juli 2011 durchgeführt. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen in seiner Sitzung am 3. Mai 2012 beraten und entschieden. Außerdem wurde einer leicht geänderten Planung (durch Investorenwechsel) zugestimmt, die eine erneute Bürgerbeteiligung allerdings nicht erforderlich machte.

Aufgrund der Prioritäten wurde der Rechtsplan erst jetzt erarbeitet und wird nun in der Sitzung vorgestellt. Der Plan wurde den Fraktionen zugestellt.

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: ./.