Anmeldezahlen der Grundschulen zum Schuljahr
2012/13 und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes
Die Anmeldetermine
der Meerbuscher Grundschulen haben im Oktober 2011 stattgefunden.
Derzeit ergeben sich
folgende (vorläufige) Anmeldezahlen (Stand 9.11.2011):
Schule |
Anmeldungen |
davon
nicht schulpflichtig |
davon aus
Nachbarstädten |
Schüler Schuljahr 2011/12 ** |
Mauritius-Schule * |
66 |
10 |
4 |
56 |
Brüder Grimm-Schule |
84 |
6 |
8 |
76 |
Adam-Riese-Schule |
57 |
4 |
3 |
61 |
Schulstandort Büderich |
207 |
20 |
15 |
193 |
|
|
|
|
|
Martinus-Schule / Strümp |
69 |
6 |
0 |
80 |
|
|
|
|
|
Eichendorff-Schule |
38 |
4 |
2 |
39 |
Barbara-Gerretz-Schule |
39 |
0 |
0 |
54 |
Erwin-Heerich-Schule B. |
26 |
3 |
0 |
38 |
Schulstandort Osterath |
103 |
7 |
2 |
131 |
|
|
|
|
|
Pastor-Jacobs-Schule |
54 |
0 |
11 |
60 |
Theodor-Fliedner-Schule |
79 |
6 |
7 |
79 |
Schulstandort Lank |
133 |
6 |
18 |
141 |
|
|
|
|
|
Meerbusch |
512 |
39 |
35 |
545 |
* Die Mauritius-Schule ist durch Beschluss
des Rates auf 2 Züge (max. 30 Schüler in der Eingangsklasse)
festgeschrieben, so dass die
Schulleitung mindestens 6 Anmeldungen
ablehnen muss.
** lt. amtl. Schulstatistik
Die derzeit deutlich höhere Schülerzahl des Schuljahres 2011/12 ergibt
sich aus dem größeren Einschulungszeitraum (2011/12: 13 Monate / 2012/13: 12
Monate) und aus der Anzahl möglicherweise noch nicht angemeldeten Kinder. Die
Verwaltung prüft derzeit die Vollständigkeit der Anmeldungen (Überwachung der
Schulpflicht / Doppelanmeldungen). Darüber hinaus stehen auch die
amtsärztlichen Untersuchungen noch aus, so dass die o.g. Zahlen noch als
vorläufig anzusehen sind.
Bei der Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan hat der
Ausschuss für Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, jährlich nach den
Anmeldeterminen eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes vorzunehmen und
dem Ausschuss vorzulegen.
Die Vereinbarungen aus dem schulpolitischen Konsens von CDU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsame Leitlinie für die Gestaltung des
Schulsystems in NRW sind zum Teil mit der Verabschiedung des 6.
Schulrechtsänderungsgesetz, welches vom Landtag am 20.10.2011 beschlossen
wurde, umgesetzt worden. Eine Umsetzung der Leitlinien in untergesetzliche
Vorschriften steht derzeit noch aus. Hierzu gehören u.a. die Absenkung der
Klassenfrequenz-richtwerte für Grundschulen schrittweise auf 22,5 (derzeitiger
Klassenfrequenzrichtwert 24 bei einer Bandbreite von 18 – 30), als auch die
Änderung von Vorschriften zur Klassenbildung.
Die Landesregierung ist beauftragt, dem Landtag bis Ende des Jahres
2011 ein Konzept zur Regelung der Klassenbildung vorzulegen und nach dessen
Zustimmung durch den Landtag so zeitig auf den Weg zu bringen, dass eine
Umsetzung zu dem im November stattfindenden Anmeldeverfahren zum Schuljahr
2013/14 gewährleistet ist.
Nach derzeitigen Informationen sollen sogenannte Schülerkorridore für
die Eingangsklassen der Grundschulen vorgegeben werden, nach denen sich dann
die Zahl der Eingangklassen je Grundschule errechnet.
Zudem ist die Einführung einer kommunalen
Klassenrichtzahl vorgesehen, die die maximal in einer Kommune erlaubte
Klassenbildung (Eingangsklassen) festlegt.
Vor dem Hintergrund der noch bis zum Jahresende erwarteten schulgesetzlichen Änderungen hat die Verwaltung von einer Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete