Vorlage
FB3/072/2011
Aktenzeichen
FB3/40/Rit
Art
Informationsvorlage

Anmeldezahlen der Grundschulen zum Schuljahr 2012/13 und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes

 

Die Anmeldetermine der Meerbuscher Grundschulen haben im Oktober 2011 stattgefunden.

Derzeit ergeben sich folgende (vorläufige) Anmeldezahlen (Stand 9.11.2011):

 

Schule

Anmeldungen

davon 

nicht schulpflichtig

davon

 aus Nachbarstädten

Schüler

Schuljahr 2011/12 **

Mauritius-Schule *

66

10

4

56

Brüder Grimm-Schule

84

6

8

76

Adam-Riese-Schule

57

4

3

61

Schulstandort Büderich

207

20

15

193

 

 

 

 

 

Martinus-Schule / Strümp

69

6

0

80

 

 

 

 

 

Eichendorff-Schule

38

4

2

39

Barbara-Gerretz-Schule

39

0

0

54

Erwin-Heerich-Schule B.

26

3

0

38

Schulstandort Osterath

103

7

2

131

 

 

 

 

 

Pastor-Jacobs-Schule

54

0

11

60

Theodor-Fliedner-Schule

79

6

7

79

Schulstandort Lank

133

6

18

141

 

 

 

 

 

Meerbusch

512

39

35

545

 

*      Die Mauritius-Schule ist durch Beschluss des Rates auf 2 Züge (max. 30 Schüler in der Eingangsklasse) 

        festgeschrieben, so dass die Schulleitung  mindestens 6 Anmeldungen ablehnen muss.

 

**    lt. amtl. Schulstatistik

 

Die derzeit deutlich höhere Schülerzahl des Schuljahres 2011/12 ergibt sich aus dem größeren Einschulungszeitraum (2011/12: 13 Monate / 2012/13: 12 Monate) und aus der Anzahl möglicherweise noch nicht angemeldeten Kinder. Die Verwaltung prüft derzeit die Vollständigkeit der Anmeldungen (Überwachung der Schulpflicht / Doppelanmeldungen). Darüber hinaus stehen auch die amtsärztlichen Untersuchungen noch aus, so dass die o.g. Zahlen noch als vorläufig anzusehen sind.

 

Bei der Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan hat der Ausschuss für Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, jährlich nach den Anmeldeterminen eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes vorzunehmen und dem Ausschuss vorzulegen.

 

Die Vereinbarungen aus dem schulpolitischen Konsens von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsame Leitlinie für die Gestaltung des Schulsystems in NRW sind zum Teil mit der Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetz, welches vom Landtag am 20.10.2011 beschlossen wurde, umgesetzt worden. Eine Umsetzung der Leitlinien in untergesetzliche Vorschriften steht derzeit noch aus. Hierzu gehören u.a. die Absenkung der Klassenfrequenz-richtwerte für Grundschulen schrittweise auf 22,5 (derzeitiger Klassenfrequenzrichtwert 24 bei einer Bandbreite von 18 – 30), als auch die Änderung von Vorschriften zur Klassenbildung.

 

Die Landesregierung ist beauftragt, dem Landtag bis Ende des Jahres 2011 ein Konzept zur Regelung der Klassenbildung vorzulegen und nach dessen Zustimmung durch den Landtag so zeitig auf den Weg zu bringen, dass eine Umsetzung zu dem im November stattfindenden Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2013/14 gewährleistet ist.

 

Nach derzeitigen Informationen sollen sogenannte Schülerkorridore für die Eingangsklassen der Grundschulen vorgegeben werden, nach denen sich dann die Zahl der Eingangklassen je Grundschule errechnet.

 

Zudem ist die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl vorgesehen, die die maximal in einer Kommune erlaubte Klassenbildung (Eingangsklassen) festlegt.

 

Vor dem Hintergrund der noch bis zum Jahresende erwarteten schulgesetzlichen Änderungen hat die Verwaltung von einer Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete