Auf die als Tischvorlage gereichte Anfrage und den Eilantrag (Anlagen
1.1 und 1.2) wird verwiesen.
Die Anfrage konnte nicht als Tagesordnungspunkt in die Einladung zur
APL-Sitzung am 4. Februar 2014 aufgenommen werden, da die Zustellung
mindestens 2 Wochen vor Sitzungsbeginn (21. Januar 2014) zuvor
die Abstimmung mit dem APL-Vorsitzenden und die Fertigstellung der Einladung
bedingt und dies nicht erst zum Zustellungstermin erfolgen kann, was zu dem
zeitlichen Vorlauf, hier 13. Januar 2014, führt.
Zum Eilantrag wird wie folgt Stellung genommen:
- Die Klageerwiderung wurde unter dem
09.08.2012 dem VG Düsseldorf per Boten zugestellt. Die Stadtverwaltung vertritt bezüglich der
Umsetzbarkeit des beantragten Vorhabens selbstredend den Standpunkt der
Beschlussfassung des
Planungsausschusses. Die entsprechenden Beratungsvorlagen, Beschlüsse,
Akten, Visualisierungen, Karten und Pläne liegen dem Gericht vor.
Argumentativ
wird von der Verwaltung bei Gericht dem Vortrag des Klägers unter Verweis auf
die Beschlusslage und bisherige Rechtsprechung entgegengetreten, insoweit wird
auch auf die Ausführungen der Klageerwiderung verwiesen.
- Vom Wortlaut des vorgelegten Entwurfs wurde
nicht abgewichen.
Die
Verwaltung beabsichtigt auch weiterhin nicht, Klageschriftsätze jeweils zeitnah
allen Ausschussmitgliedern oder Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Die
Verwaltung wird den Ausschuss vielmehr über die Ausführung seiner Beschlüsse
und über alle wichtigen Ereignisse in der Angelegenheit informieren,
Die
Führung des Rechtsstreits als solche ist Sache der laufenden Geschäftsführung
des Bürgermeisters. Die Stadtverwaltung wird beim Verwaltungsgericht wie bisher
üblich durch Service Recht vertreten, unterstützt durch die betroffenen
Bereiche.
Hinweise auf Mietinteressenten für das geplante Objekt liegen der Verwaltung
nicht vor. Eine Werbung für das Objekt kann dem Bauherrn nicht verwehrt werden.
Eine
Baugenehmigung wurde nicht erteilt.
Zur Erläuterung der Anfrage ist der vorangegangene Schrift- und
Email-Verkehr in den Anlagen 2-10 beigefügt.
Chronologie der Anfragen und Anträge der
Zentrums-Partei
APL 5.2.2013 –
Auszug aus der Niederschrift
13.2 Denkmalpflege; Bauvorhaben Niederlöricker Straße/Grabenstraße
Zum Bauvorhaben Niederlöricker Straße / Grabenstraße berichtet Herr
Lutum, dass der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 3. Mai 2012 einen
ablehnenden Beschluss gefasst habe, weil er einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
für das Vorhaben nicht zustimmen konnte. Der Versagungsbescheid erging mit
Datum vom 11. Juni 2012 und wurde am 15. Juni 2012
zugestellt. Gegen die Entscheidung wurde fristgerecht Klage beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben.
Des weiteren berichtet er, dass fristgerecht für die bestehenden
Vorbescheide die Verlängerungen beantragt wurden, die demnächst erteilt werden
können.
APL 13.3.2013 –
Auszug aus der Niederschrift
9.1 Anfrage der Deutschen Zentrumspartei zum Bauvorhaben Büderich, Grabenstraße
Beratendes
Ausschussmitglied Hauke befürchtet, dass im Rahmen des
Verwaltungsgerichtsverfahrens der Beschluss des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften ausgehebelt werden könne.
Herr Hüchtebrock
weist darauf hin, dass es sich um ein laufendes Rechtsstreitverfahren handelt.
Derzeit würden weitere Schriftsätze ausgetauscht. Insofern könne zum jetzigen
Zeitpunkt die Anfrage nicht beantwortet werden. Zu gegebener Zeit werde im
Ausschuss berichtet.
Zentrum – Schreiben vom 15.04.2013 an APL-Vorsitzenden Anlage 2
Antrag / Anfrage zur APL-Sitzung am
07.05.2013 mit Bezug auf APL 13.3.2013
APL 7.5.2013 –
Auszug aus der Niederschrift
2.1 Antrag des Zentrums vom 15.04.2013 zum Bauvorhaben Büderich, Grabenstraße 0 bzw. 1a
Herr Dr. Gérard beantwortet die Anfrage. Selbstverständlich vertrete
die Verwaltung nachdrücklich den Ausschussbeschluss.
Beratendes Mitglied Hauke fragt nach den Konsequenzen, wenn die Stadt
vor Gericht unterliege.
Ratsherr Schoenauer spricht sich strikt gegen Ausschuss-Aktivitäten zum
jetzigen Zeitpunkt aus. Sollte die Stadt unterliegen, sei zunächst die
Urteilsbegründung genau zu bewerten.
APL 17.9.2013 –
Auszug aus der Niederschrift
13.4 Anfrage Zentrum zum Bauvorhaben Grabenstraße 1
Beratendes Mitglied Hauke begründet den Antrag.
Herr Hüchtebrock weist erneut darauf hin, dass laufende
Gerichtsverfahren im Ausschuss nicht diskutiert werden. Aus gleichem Grunde
habe die Verwaltung bei der Vervielfältigung der Anfrage, die eigentlich ein
Antrag sei, auf deren Anlagen verzichtet, da es sich um zumindest ein
vertrauliches Dokument handelte, das deutlich als solches gekennzeichnet war.
Nach einer Aussprache schlägt der Vorsitzende vor, die Angelegenheit
mit der Verwaltung zu erörtern.
Herr Dr. Gérard bietet eine Terminvereinbarung zur Klärung des
Sachverhaltes an.
Stellungnahme von sachkundigem Bürger Hauke vom 18.09.2013 mit 2 Anlagen (Zentrum, Sachverhaltdarstellung zum 17.09.2013 und Schreiben an 1. Beigeordnete vom 22.05.2013) Anlage 3
Zentrum, Schreiben vom 04.10.2013 mit Anlagen Anlage 4
Zentrum,
Schreiben vom 06.10.2013 Anlage 5
APL 15. Oktober
2013
persönliche
Kontaktaufnahme von Dezernent III, FBL 4 und APL-Vorsitzendem zu sachkundigem
Bürger Hauke wegen Gesprächstermin
Gesprächsnotiz des Dezernates III vom 16. Oktober 2013 Anlage 6
Zentrum – e-mail vom 16.10.2013, per Email 21:27 Uhr an FBL 4 Anlage 7
Schreiben des BM vom 23. Oktober 2013 Anlage 8
Zentrum
– Schreiben vom 26.10.2013 per Email
an FBL 4 Anlage 9
Zentrum – Schreiben vom 18.11.2013 per Email an BM Anlage 10
APL 4. Februar
2014
Zentrum
– Anfrage vom 14.01.2014 an APL-Vorsitzenden Anlage 1.1
Zentrum – Eilantrag vom 31.01.2014 an APL-Vorsitzenden Anlage 1.2
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter