Bericht über die Arbeitsgespräche mit den betreffenden Grundschulen und deren Schulpflegschaftsvorsitzenden
1. Historie
Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 28. Juni 2012 beschlossen, die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule sukzessive auslaufen zu lassen. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung des Beschlusses angeordnet. Die Ratsentscheidung ist damit begründet, dass die Schülerzahlen im Ortsteil Osterath aufgrund des Geburtenrückgangs drastisch gesunken sind - allein von 2005 mit 633 Schülerinnen und Schülern bis heute minus 153 Schüler, im Schuljahr 2014/15 wird die Schülerzahl nach aktuellem Anmeldestand um weitere 48 Schüler, mithin insgesamt um 201 Schüler absinken. (zum Vergleich Gesamtschülerzahlen der Grundschulen in Osterath im Schuljahr 2013/14: Barbara-Gerretz-Schule: 131, Erwin-Heerich-Schule: 127, Eichendorffschule: 174).
Aufgrund des Absinkens der Schülerzahlen und der erwarteten Einschulungen künftiger Jahre ist eine durchgängige Führung von 3 Grundschulen als 2-zügige Systeme und damit ein hochwertiges pädagogisches Angebot an allen drei Schulstandorten nicht mehr möglich.
Gegen die sofortige Vollziehung des Ratsbeschlusses hatte ein Elternpaar im August 2012 beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt, die Klage war mit Beschluss vom 1. Oktober 2012 abgelehnt worden.
Im Januar 2013 wurde ein Bürgerentscheid durchgeführt; dazu votierten 3.229 gegen den Erhalt der Barbara-Gerretz-Schule, für den Erhalt votierten 2.565.
Auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 31.05.2013 die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Das OVG hatte moniert, dass der Rat in seiner Abwägung des Fortführungsinteresses nur die Schüler kath. Bekenntnisses berücksichtigt habe, nicht aber bekenntnisfremde Schüler, die ebenfalls zu berücksichtigen seien, wenn sie die Ausrichtung der Schule auf die Grundsätze des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen würden.
Obwohl über die noch anhängige Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden worden ist, hat der Rat in seiner Sitzung vom 26. September 2013 beschlossen, den seinerzeitigen Ratsbeschluss aufzuheben und die Verwaltung beauftragt, möglichst im Konsens mit den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen sowie deren Schulpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern unter Einbindung des für die Grundschulen zuständigen Schulrates beim Rhein-Kreis Neuss, bis zum 31.01.2014 eine Lösung für die Bildungsangebote der Schulform Grundschule in Osterath zu erarbeiten. Dieses sollte den rückläufigen Schülerzahlen und dem Anspruch, allen Schülern in Osterath ein gutes und pädagogisch qualifiziertes Angebot zuteil werden zu lassen, Rechnung tragen und die finanziellen Belange der Stadt berücksichtigen. Der Lösungsvorschlag sollte mit der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht abgestimmt werden. Für den Fall, dass sich die Beteiligten nicht auf ein einvernehmliches und genehmigungsfähiges Vorgehen verständigen können, sollte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für die Gestaltung der Schullandschaft im Bereich der Grundschulen in Osterath erarbeiten.
2. Schülerentwicklung
Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Schülerzahlen ist die städt. Erwin-Heerich-Schule seit dem Schuljahr 2012/13 in zwei Klassen einzügig, im Schuljahr 2013/14 konnte auch die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule nur eine Eingangsklasse bilden, im Schuljahr 2014/15 werden beide Schulen in zwei Klassen einzügig sein.
Nachstehend sind die Schülerzahlen – insgesamt und nach Erstklässlern der Grundschulen im Vergleich dargestellt
Gesamtschülerzahl
Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15
drei Grundschulen in Osterath 480 432
drei Grundschulen in Büderich 748 751
zwei Grundschulen in Lank 551 554
Martinusschule in Strümp 309 316
Erstklässler
Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15
drei Grundschulen in Osterath 112 89
drei Grundschulen in Büderich 184 159
zwei Grundschulen in Lank 147 126
Martinusschule in Strümp 78 81
3. Grundschulverbund als Lösungsoption;
Schulträgerberatung bei der oberen Schulaufsicht
Wie in der Informationsvorlage zu TOP 1 – Situation der städt. Hauptschule – ausgeführt, wird im Sommer 2015, spätestens im Sommer 2016 das Schulgebäude am Wienenweg frei. Insofern wurde dieses Gebäude verwaltungsseitig auch bei der Schulträgerberatung mit in die Planung einer Lösung der Grundschulproblematik einbezogen.
Das Gebäude stellt aufgrund der Raumpotentiale aus Sicht der Verwaltung eine gute Möglichkeit zur Unterbringung einer Schule, bestehend aus einem kath. Zweig und einem Gemeinschaftsschulzweig = Grundschulverbund, dar und bietet die Option, ein Bekenntnisangebot in Osterath zu erhalten und gleichzeitig sowohl in Bovert als auch im Dorf ein Gemeinschaftsschulangebot mit ausreichenden Räumen für die OGS an beiden Standorten vorzuhalten. Gleichzeitig könnte auch bei rückläufigen Schülerzahlen dem Petitum, ein qualifiziertes pädagogisches Angebot an allen Schulstandorten vorzuhalten, entsprochen werden, da beide Schulen auch in Zukunft mindestens 2-zügig wären und damit über eine ausreichende Lehrerversorgung verfügten.
Zudem entfiele die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der Barbara-Gerretz-Schule – in den nächsten Jahren rd. 800.000 € für das Schulgebäude, 283.000 € für die Turnhalle und einer notwendigen Investition für die OGS; für die Erwin-Heerich-Schule entfiele ebenfalls eine Investition für die OGS.
Das Gebäude der Hauptschule wurde
1966 als 3-zügige weiterführende Schule errichtet, 1970 und 2006 erweitert und
verfügt über eine Gesamtfläche von 5.015 qm (zum Vergleich:
Barbara-Gerretz-Schule: 2.115 qm, Erwin-Heerich-Schule:2.493 qm,
Eichendorffschule: 3.853 qm). Der heutige Neubauwert der Gesamtanlage
beträgt rd. 8,8 Mio. €, der Restwert zum 01.01.2013 betrug noch rd. 3,3 Mio. €.
Das Schulgebäude verfügt im
rechten, zweigeschossigen Teil über 14 klassengroße Räume, 7 Funktionsräume
unterschiedlicher Größen (14 qm – 65 qm) und über eine 300 qm große Aula, im
linken Bereich über 11 Räume, die derzeit als Fachräume und Betreuungsräume
genutzt werden und eine Küche mit einer Fläche von insgesamt 6oo qm.
Unmittelbar zugänglich vom Schulgebäude ist eine
1-fach-Turnhalle, zudem verfügt die Schule über eine Außensportanlage.
Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand und kann für eine Grundschulnutzung mit zwei-, im Bedarfsfall mit drei Zügen und ausreichendem Angebot an Betreuungsplätzen für den Ganztag hergerichtet werden.
Das neue
Wohngebiet „Ostara“ wird ab dem Frühjahr 2014 erschlossen. Zuerst im Bereich
des Frischemarktes, etwas später im nördlichen Bereich, wo die Wohn- und
Gewerbenutzung vorgesehen ist. Es entstehen ca. 200 Wohneinheiten, davon 100 im
Geschosswohnungsbau. Es ist davon
auszugehen, dass vorzugsweise Familien mit Kindern in das neue Wohngebiet
ziehen.
Im ersten Bauabschnitt wird der Winklerweg bis zur Einmündung in die
Strümper Straße ausgebaut. Ein wesentlich verbreiterter Geh- und Radweg sowie
Querungshilfen im Bereich der einmündenden Straßen werden die
Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulkinder, wesentlich erhöhen. Im Rahmen
dieser Maßnahme wird im Bereich der Strümper Straße eine Lichtzeichenanlage
installiert, die den Fußgängern und Schülern eine sichere Querung ermöglicht.
Auch auf der Meerbuscher Straße wird es in diesem Zusammenhang Veränderungen
geben. Die Einmündung der Insterburger Straße und des Winklerweges werden mit
einer Signalanlage versehen, die eine gefahrlose Querung der Meerbuscher Straße
ermöglichen wird. Eine zusätzliche Querungshilfe in Höhe der heutigen
Haltestelle Alte Seilerei (FR Strümp/Lank) ergänzt das Angebot an
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer. Die Gottlieb-Daimler-Straße
(Verlängerung der heutigen Anbindung ALDI) muss selbstverständlich im 1. BA als
Voraussetzung für die Eröffnung des Frischemarktes fertig gestellt sein. Die
Fertigstellung soll nach derzeitigem Stand Anfang 2015 erfolgen.
Die Bildung eines Grundschulverbundes würde im Wege der Änderung erfolgen, d.h. eine Grundschule, die Hauptstandort werden soll, wird räumlich verlagert und um einen Teilstandort erweitert; diese Schule verliert damit rechtlich ihre Selbständigkeit. Eine formale Auflösungsentscheidung wird nicht getroffen.
Die Schulleitung der Stammschule (= Hauptstandort) bleibt erhalten und übernimmt die Leitung des Verbundes. Die Schulleitung der Schule, die Teilstandort wird, verliert ihre Funktion. Bei einem Verbund unterschiedlicher Schularten – also Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule – sind beide Schularten in der Schulleitung vertreten . Außerdem nehmen an dem bekenntnisgeprägten Standort eine Teilschulkonferenz und eine Teilschulpflegschaft die darauf bezogenen Belange wahr.
Mit der Gründung des Grundschulverbundes könnten die derzeitigen Standorte der beiden Grundschulen aufgegeben werden. So gäbe es zukünftig im Stadtteil Osterath, dem Bedürfnis für das Bildungsangebot im Grundschulbereich entsprechend, zwei Schulstandorte: eine zweizügige Gemeinschaftsgrundschule „im Dorf“ sowie in Bovert einen Grundschulverbund aus katholischem Bekenntnisstandort und Gemeinschaftsschul-Standort. Damit würde dem Wunsch von Eltern in Osterath entsprochen, das Angebot einer katholischen Grundschule beizubehalten, gleichzeitig würden die rückläufige Schülerzahlentwicklung berücksichtigt.
Der Grundschulverbund in dieser Form ist grundsätzlich genehmigungsfähig. Ein mit drei Zügen festgelegter Verbund kann auch lediglich zwei Eingangsklassen einrichten.
4. Erörterung in der
Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe hat sich zu 3 Terminen getroffen (9. Oktober 2013, 19. November 2013 und 9. Dezember 2013). Alle Unterlagen und Sitzungsergebnisse wurden den Teilnehmern zugeleitet.
Das erste Arbeitsgespräch diente in erster Linie dazu, alle Beteiligen mit dem Auftrag des Rates vertraut zu machen, sie auf einen einheitlichen Informationsstand zu bringen sowie die Lage und Bedingungen darzustellen.
Dargestellt wurde die aktualisierte Schülerentwicklung und schulrechtliche Vorschriften, insbesondere zu Klassenbildung und Schulgröße. Die Alternativen, die sich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes entnehmen lassen sowie weitere Optionen wurden erarbeitet. Dazu verdeutlichte eine Kartendarstellung die Lage der drei Grundschulen mit Gebäudedaten der einzelnen Gebäude, wobei auch das Schulgebäude der auslaufenden Hauptschule als weitere räumliche Unterbringungsoptionen in Osterath berücksichtigt wurde.
In den weiteren Arbeitsgesprächen wurden folgende Varianten
erörtert:
1. Jeweils einzügige Fortführung der Erwin-Heerich-GGS und
der Barbara-Gerretz-GS im Gebäude Neusser Feldweg
2. Zweizügige Fortführung der Barbara-Gerretz-GS im Gebäude
Neusser Feldweg unter Auflösung der Erwin-Heerich-GGS
3. Jeweils einzügige Fortführung der Eichendorff-GGS und der
Barbara-Gerretz-GS im Gebäude Görresstraße
4. Errichtung eines Grundschulverbundes aus
Barbara-Gerretz-GS und Eichendorff-GGS im Gebäude Görresstraße
5. Errichtung eines Grundschulverbundes aus
Barbara-Gerretz-GS und Erwin-Heerich-GGS am Neusser Feldweg
6. Errichtung einer neuen dreizügigen
Gemeinschaftsgrundschule im derzeitigen Gebäude der Hauptschule am Wienenweg
7. Grundschulverbund aus Barbara-Gerretz-GS und
Erwin-Heerich-GGS im derzeitigen Gebäude der Hauptschule am Wienenweg
8. Fortführung der Erwin-Heerich-GGS im derzeitigen Gebäude
der Hauptschule am Wienenweg, Errichtung eines Grundschulverbundes aus
Barbara-Gerretz-GS und Eichendorff-GGS im Gebäude Görresstraße.
Der Schulweg zum Schulgebäude der Hauptschule nach
Erschließung des ehemaligen Ostara-Geländes wurde von FB 5 vorgestellt. Der
Plan zeigte die Schulwege auf, die den Kriterien eines sicheren Schulweges
entsprechen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2015 vorgesehen.
Des Weiteren wurde verwaltungsseitig ein Nutzungsplan für die
Schulgebäude vorgelegt und erläutert. Ergänzend fand eine Besichtigung des
Hauptschulgebäudes und des Schulgebäudes der Eichendorffschule statt.
5. Ergebnis der Arbeitsgruppe
Die Varianten 1 und 3 wurden ausgeschlossen, da sie durch die
obere Schulaufsicht nicht genehmigungsfähig sind.
Die Variante 5 wurde aus räumlichen Gründen ausgeschlossen.
Die weitere Diskussion führte nicht zum Ausschluss weiterer
Varianten oder zur Favorisierung einer der Varianten. Ein Konsens war nicht zu
erzielen.
Die Vertreter der Eichendorffschule plädierten für einen Verbleib der Schule am derzeitigen Standort.
Von
den Elternvertretern der BGS wurde ein Verbleib der Schule im Dorf und zwar im
Gebäude der Eichendorffschule und die Errichtung einer größeren
Gemeinschaftsschule im Gebäude am Wienenweg favorisiert. Auf keinen Fall dürfe
der Schulstandort der kath. Grundschule im Dorf vor dem 31. Juli 2018
aufgegeben werden. Es dürfe keine Lösung schulorganisatorischer Art geben, bei
der die katholische Bekenntnisschule nicht mindestens Hauptstandort sei.
Die
Schulleitung der Erwin-Heerich-GGS favorisierte einen Verbund aus der
Eichendorff-GGS mit der kath. Barbara-Gerretz-GS im Dorf mit jeweils einem Zug sowie die Fortführung der
Erwin-Heerich-GGS mit zwei, im Bedarfsfall
drei Zügen im Schulgebäude Wienenweg 38. In jedem Fall müsse bei einer
schulorganisatorischen Maßnahme, die zu einem Verbund führe, der Hauptstandort
die Gemeinschaftsschule sein.
Der
Schulrat warb dafür, das Gebäude der Hauptschule für einen Grundschulverbund
aus kath. Barbara-Gerretz-GS und Erwin-Heerich-GGS zu nutzen, da es ideale
Bedingungen für den Schulbetrieb und den Ganztag ermöglicht. Wenn keine
Einigung möglich sei, welche Schule
Hauptstandort werde, schlug er vor, beide Schulen aufzulösen und eine neue
Grundschule am Standort Wienenweg 38 zu gründen. Diese würde ein gesetzliches
Bestimmungsverfahren der Schulart durch Elternbefragung bedingen.
Dieser
Vorschlag wurde debattiert, die damit verbundenen rechtlichen Voraussetzungen –
wie vorangehende Schulauflösungen – und schulischen Konsequenzen und das
Verfahren müssen allerdings noch genauer geprüft werden.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete