Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der von der Pfarrei
Hildegundis von Meer mit Schreiben vom 18.12.2013 beantragten Teilkündigung zu.
Sachverhalt:
Der Heimatkreis Lank
beabsichtigt mit Förderung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege die
Neugestaltung des Kirchhofes an St. Stephanus in Lank-Latum. Ziel der
Umgestaltung ist es, die alten Kirchengrundrisse der Vorgängerkirchen
(Bodendenkmal) an der Oberfläche sichtbar zu machen (Anlage 2).
Um dieses Projekt umzusetzen zu können ist es erforderlich
auf Flächen der Stadt Meerbusch zurückzugreifen, die diese von der gepachtet
hat.
Mit Vertrag vom 13.05./02.08.1986 ist von Pfarrei die in
Anlage 4 schraffiert dargestellte Fläche erworben worden. Diese wird durch die
geplante Umbaumaßnahme nur geringfügig tangiert (siehe hervorgehoben
schraffierte Fläche). Insgesamt wird hier die angedacht und vereinbarte
öffentliche Nutzung nicht spürbar eingeschränkt.
Mit Vertrag vom 21.12.1971 wurde die in Anlage 5 grau
hinterlegte Fläche von der Stadt Meerbusch von der Kath. Kirchengemeinde
Hildegundis von Meer für die Dauer von 50 Jahren gepachtet (mindestens bis 30.
Oktober 2021). Wird dieser Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt, so
verlängert sich der Pachtvertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Durch die
beabsichtigte Baumaßnahme des Heimatkreises wird in diese Pachtfläche insofern
eingegriffen, als zwei ausgebaute Stellplätze und ein Teil des angelegten
Wendehammers entfernt werden müssen und der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung
stehen (siehe stark schraffierte Fläche in Anlage 5 oder umrandete Fläche in
Anlage 3). Für diese Flächen bittet die Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von
Meer mit Schreiben vom 18.12.2013 um die Akzeptierung einer Teilkündigung des
Vertrages vom 21.12.1971 (Anlage 1).
Im Rahmen der Projektplanung wurde mit dem Heimatkreis
vereinbart, dass die zukünftige Grenze der Straßenfläche zur Kirche hin hinter
einem Pflasterklinkerband, welches die im Bestand vorhandenen Bänder verbindet,
gebildet wird. Hierdurch ist eine durchgängige Begehbarkeit auf der Hauptstraße
vom Senkrechtparker bis zum Zugang zur Kirche auf rollatorenfreundlichem
Pflaster gewährleistet. Im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung dieses kurzen,
zum Marktplatz hin abgepollerten Abschnittes der Hauptstraße und in Anbetracht
der Tatsache, dass eine Kündigung ohnehin zum Jahre 2021 seitens der Kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer möglich gewesen wäre, ist die Verwaltung
der Meinung, dass, nicht zuletzt im Interesse der angedachten Baumaßnahme und
der damit verbundenen Aufwertung des Umfeldes des Alten Marktes und des
Kirchenvorplatzes, der vorzeitigen Teilkündigung seitens der Kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer zugestimmt werden sollte.
Finanzielle
Auswirkung:
ca. 2500 € für Pflasterumlage im
Bereich des Klinkerpflasterbandes
Alternativen:
keine