Betreff
Zustimmung zu einer Teilkündigung von Straßenflächen im Bereich Hauptstraße 11- 15
Vorlage
DezIII/726/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der von der Pfarrei Hildegundis von Meer mit Schreiben vom 18.12.2013  beantragten Teilkündigung zu.

 


Sachverhalt:

Der Heimatkreis Lank  beabsichtigt mit Förderung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege die Neugestaltung des Kirchhofes an St. Stephanus in Lank-Latum. Ziel der Umgestaltung ist es, die alten Kirchengrundrisse der Vorgängerkirchen (Bodendenkmal) an der Oberfläche sichtbar zu machen (Anlage 2).

Um dieses Projekt umzusetzen zu können ist es erforderlich auf Flächen der Stadt Meerbusch zurückzugreifen, die diese von der gepachtet hat.

Mit Vertrag vom 13.05./02.08.1986 ist von Pfarrei die in Anlage 4 schraffiert dargestellte Fläche erworben worden. Diese wird durch die geplante Umbaumaßnahme nur geringfügig tangiert (siehe hervorgehoben schraffierte Fläche). Insgesamt wird hier die angedacht und vereinbarte öffentliche Nutzung nicht spürbar eingeschränkt.

Mit Vertrag vom 21.12.1971 wurde die in Anlage 5 grau hinterlegte Fläche von der Stadt Meerbusch von der Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer für die Dauer von 50 Jahren gepachtet (mindestens bis 30. Oktober 2021). Wird dieser Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt, so verlängert sich der Pachtvertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Durch die beabsichtigte Baumaßnahme des Heimatkreises wird in diese Pachtfläche insofern eingegriffen, als zwei ausgebaute Stellplätze und ein Teil des angelegten Wendehammers entfernt werden müssen und der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen (siehe stark schraffierte Fläche in Anlage 5 oder umrandete Fläche in Anlage 3). Für diese Flächen bittet die Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer mit Schreiben vom 18.12.2013 um die Akzeptierung einer Teilkündigung des Vertrages vom 21.12.1971 (Anlage 1).

Im Rahmen der Projektplanung wurde mit dem Heimatkreis vereinbart, dass die zukünftige Grenze der Straßenfläche zur Kirche hin hinter einem Pflasterklinkerband, welches die im Bestand vorhandenen Bänder verbindet, gebildet wird. Hierdurch ist eine durchgängige Begehbarkeit auf der Hauptstraße vom Senkrechtparker bis zum Zugang zur Kirche auf rollatorenfreundlichem Pflaster gewährleistet. Im Hinblick auf die Verkehrsbedeutung dieses kurzen, zum Marktplatz hin abgepollerten Abschnittes der Hauptstraße und in Anbetracht der Tatsache, dass eine Kündigung ohnehin zum Jahre 2021 seitens der Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer möglich gewesen wäre, ist die Verwaltung der Meinung, dass, nicht zuletzt im Interesse der angedachten Baumaßnahme und der damit verbundenen Aufwertung des Umfeldes des Alten Marktes und des Kirchenvorplatzes, der vorzeitigen Teilkündigung seitens der Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer zugestimmt werden sollte.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

ca. 2500 € für Pflasterumlage im Bereich des Klinkerpflasterbandes

 


Alternativen:

keine