Betreff
Lärmaktionsplanung
Vorlage
FB1/720/2014
Aktenzeichen
01.19.33.21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge:

 

1.         Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat vorbehaltlich des Beratungsergebnisses des Ausschusses für Planung und Liegenschaften, den Lärmaktionsplan der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 

2.         Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, den Lärmaktionsplan der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 

3.         Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Meerbusch.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Planung und Wirtschaftsförderung am 19.11.2013 und des Bau- und Umweltausschusses am 20.11.2013 hat die Verwaltung die Ergebnisse der zweiten Stufe der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erläutert und den Entwurf eines Lärmaktionsplans vorgestellt (siehe Drucksache FB1/221/2013).

 

Dem Entwurf des Lärmaktionsplans war die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung vorausgegangen. Der Planentwurf wurde zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Meerbusch veröffentlicht, er steht dort seit dem 21.11.2013 zur Einsicht bzw. zum Download bereit. Die Beteiligung der Öffentlichkeit war bis zum 3. Januar 2014 möglich. Es sind jedoch keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Lärmaktionsplan gegenüber dem Entwurf in folgenden Punkten zu ergänzen:

 

Hinsichtlich des von der Flughafengesellschaft angekündigten Antrags auf eine Ausweitung der Betriebsgenehmigung hat sich der Rat in einer Resolution bereits ablehnend positioniert. Dies sollte auch im Lärmaktionsplan deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

 

Hinsichtlich des Eisenbahnverkehrs wird laut Koalitionsvertrag von der Bundesregierung deutschlandweit eine Halbierung des Schienenlärms bis 2020 angestrebt. Auch wenn die Zuständigkeit hierfür außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Meerbusch liegt, sollte dies im Lärmaktionsplan mit eingefordert werden.

 

Die gegenüber dem Entwurf ergänzten Abschnitte sind in der Anlage durch Unterstreichen gekennzeichnet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

Keine: Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist aufgrund der lokalen Überschreitung der im Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landschafts- und Verbraucherschutz NRW vom 7.2.2008 definierten Auslöseschwellen erforderlich.