Betreff
Ausbau der Straße "Am Oberbach/Rheindamm" in Meerbusch-Langst-Kierst
Vorlage
FB5/705/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommenen Ausbauvorschlag eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß verabschiedetem Haushaltsplan 2014 sind die Straßen Am Oberbach und Rheindamm auszubauen. Der Ausbau ist insofern auch geboten, weil sich in den vergangenen Jahren der Unterhaltungsaufwand und die Beschwerden über die mangelhafte Entwässerung der Straße und die Schlaglöcher stark gehäuft haben.

Die Verwaltung hat für den vorhandenen Straßenaufbau ein Bodengutachten erstellen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) ist für eine solche Anliegerstraße bei der aktuellen Verkehrsbelastung die Belastungsklasse 1 und damit ein frostsicherer Oberbau von 60 cm erforderlich. Dieser Aufbau ist nach den Untersuchungsergebnissen im Mittel auf der gesamten Länge -unter Anrechnung des vorhandenen Unterbaues- nicht vorhanden. Neben der fehlenden Frostsicherheit liegt nach dem Untersuchungsgutachten auch keine ausreichende Lagerungsdichte mit einer ausreichenden Tragfähigkeit vor, was vor Ort durch die hohe Schädigung mit Netzrissen und Flickstellen in der Fahrbahn belegt ist.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher die Ausführung einer regelkonformen Erneuerung analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaus wie folgt vor:

 

1. Am Oberbach: Abschnitt Martinstraße bis Einmündung Rheindamm

  • Fahrbahnbreite 3,70 bis 4,00 m
  • seitlich höhengleiche Pflasterstreifen in 10 cm Stärke überfahrbar in 0,80 bis 1,30 m Breite
  • mit Anschluss an den bestehenden Gehweg in Richtung Ilvericher Straße

 

Fahrbahnaufbau:

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

Aufbau der Seitenstreifen erfolgt analog 60 cm mit

  • 31 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 128.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 6.000,00 €

 

2. Am Oberbach: Abschnitt Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach

  • Fahrbahnbreite 5,75 m
  • Gehweg mit Hochbordstein auf der bebauten Seite mit ca.1,90 m Breite
  • auf der unbebauten Seite eine Einfassung mit Hochbordsteinen zur Verhinderung von wildem Parken
  • der anschließende Grünstreifen dient der Entwässerung des Radweges

 

Fahrbahnaufbau:

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

Aufbau des Gehweges erfolgt analog 40 cm mit

  • 26 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Die vorhandene sehr schadhafte Straßenablaufsammelleitung wird abgebrochen und die neuen Straßenabläufe werden an die vorhandene Hauptsammelleitung angeschlossen.

 

Kosten Fahrbahn mit Gehweg: 390.000,00 €

 

3. Rheindamm: Haus Nr. 1 bis 13

  • Fahrbahnbreite ca. 3,50 m
  • seitlich höhengleicher Pflasterstreifen in 10 cm Stärke überfahrbar in 1,00 m Breite
  • auf unbebauter Seite Einfassung mit Hochbordstein zur Verhinderung von wildem Parken

 

 

Fahrbahnaufbau:

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

Aufbau des Seitenstreifens erfolgt analog 60 cm mit

  • 31 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 100.000,00 €

 

4. Rheindamm: Abschnitt von Rheindamm 15 bis Vor den Höfen

Die Planung zum Ausbau dieses Abschnittes zur Umsetzung des geltenden Bebauungsplanes wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.6.2012 vorgestellt. In der Sitzung am 25.9.2012 wurde –entgegen den Festsetzungen des Haushaltsplanes 2012- auf den Ausbau verzichtet und der vorhandene Zustand sollte beibehalten werden. Aufgrund von zwischenzeitlich erstellten Neubauten und Grundstücksverkäufen in diesem Abschnitt schlägt die Verwaltung vor, diesen Abschnitt mit auszubauen.

 

Ausbauvorschlag der Verwaltung:

  • Fahrbahnbreite ca. 3,85 m
  • seitlich höhengleicher Pflasterstreifen in 10 cm Stärke überfahrbar in 1,40 m Breite

 

Fahrbahnaufbau:

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm)

 

Aufbau des Seitenstreifens erfolgt analog 60 cm mit

  • 31 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Kosten Fahrbahn mit Seitenstreifen: 48.000,00 €

Kosten Beleuchtung: 3.000,00 €

 

 

 

Die Straßenbeleuchtung wird in den Abschnitten 1 und 4 erneuert bzw. ergänzt.

 

Hinsichtlich der Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch sei noch erwähnt, dass kein Bedarf zur Neuverlegung von Leitungen besteht.

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sanierungskosten für Verkehrsflächen gesamt: 666.000,00 €,

Kosten für Straßenbeleuchtung: 9.000,00 €

 

davon sind beitragsfähig:

Abschnitt 1 bis 3:         Strasse und Gehweg zu 70 % nach § 8 KAG

                                   Beleuchtung zu 70 % nach § 8 KAG

Abschnitt 4:                  Strasse und Gehweg zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

                                   Beleuchtung zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter U 120 016 03 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßen, Wege, Plätze“ ausgewiesen, darüber hinaus sind entsprechende Ermächtigungsübertragungen vorhanden. Im Falle eines positiven Beschlusses im Sinne der Vorlage ist der Sperrvermerk bei dem Konto U 120 016 03 gleichzeitig aufzuheben. Die Mittel für die Beleuchtung stehen im Produkt „Straßenbeleuchtung“ unter U 120 026 03 zur Verfügung.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

 

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Lageplan Am Oberbach Nord Vorentwurf

Anlage 2: Lageplan Am Oberbach Süd Vorentwurf

Anlage 3: Lageplan Rheindamm-Oberbach Vorentwurf

 


Alternativen:

 

Keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative erkennbar.