Betreff
Grundsanierung der Straße "Osterather Straße" in Meerbusch-Strümp
Vorlage
FB5/704/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommenen Ausbau- bzw. Sanierungsvorschlag eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß des vom Rat beschlossenen Haushaltsplanes 2014 ist die Osterather Straße grundhaft zu sanieren. Die Verwaltung hat für den vorhandenen Straßenaufbau ein Bodengutachten erstellen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) ist für eine solche Anliegerstraße bei der aktuellen Verkehrsbelastung die Belastungsklasse 1 und damit ein frostsicherer Oberbau von 60 cm erforderlich. Dieser Aufbau ist nach den Untersuchungsergebnissen im Mittel auf der gesamten Länge -unter Anrechnung des vorhandenen Unterbaues- nicht vorhanden. Die fehlende durchgehende Frostsicherheit und Tragfähigkeit zeigt sich vor Ort durch die hohe Schädigung mit Netzrissen und Flickstellen in der Fahrbahn. Die notwendige Auskofferung der Fahrbahn führt infolge mangelhafter Bettung zum Abgang von Rinne und Bordstein.

Die Verwaltung schlägt daher die Ausführung einer regelkonformen Erneuerung analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaus mit

  • 31 cm kombinierte Frostschutzschicht
  • 15 cm Schottertragschicht
  • 10 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm) vor.

Der Aufbau des Gehweges erfolgt analog 40 cm mit:

  • 26 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Hinsichtlich der Fahrbahnaufteilung hat sich die Verwaltung wegen der Anliegernutzung und der vorhandenen Bebauung für die nachfolgenden Kriterien entschieden:

 

  • durchgehende Verbreiterung des Gehwegs auf ca. 1,80 m auf der nördlichen bebauten Seite und ca. 1,35 m Breite im Bereich der südlichen Bebauung
  • Fahrbahnbreite von 5,0 m

 

Auf Grund der mangelhaften Bettung der Rinnenanlage kann die Rinnen- und Bordsteinanlage im Zuge der Fahrbahnauskofferung nicht erhalten werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung ist ein durchgehender beidseitiger Gehweg nicht erforderlich. Der nördliche Gehweg (auf der durchgehend angebauten Seite) wird allerdings auf eine gleichbleibende Breite von 1,80 m erweitert. Auf der südlichen Seite wird nur im Bereich der Häuser 85 bis 91 ein Anschluss an den bestehenden Gehweg Richtung Fritz-Wendt-Straße mit 1,35 m Breite wiederhergestellt. Bei den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird auf Gehwege verzichtet. Die Asphaltfahrbahn erhält in diesem Bereich eine Randeinfassung. Der bereits 1983 fertig gestellte Gehwegbereich an der Einmündung zur Fritz-Wendt-Straße bei den Hausnummern 77 bis 81 und 78a bleibt von der Sanierung ausgenommen.

Die Asphaltfahrbahn erhält zwischen Fritz-Wendt-Straße und Liegnitzer Straße eine ausreichend durchgehende Breite von 5,0 m. Auf die Anlegung von gesonderten Parkplatzflächen wird wegen der vorhandenen Parksituation verzichtet.

 

Die Straßenbeleuchtung wird im Bereich der Grundsanierung erneuert. Die bisherigen Maststandorte sollen möglichst beibehalten werden.

 

Hinsichtlich der Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch sei noch erwähnt, dass kein Bedarf einer Leitungsneuverlegung besteht.

 

Im Vorlauf zur Grundsanierung der Straße werden die Entwässerungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum wegen punktueller festgestellter Schäden saniert.

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Gehweg: ca. 90.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Straßensanierungskosten: 312.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Herstellungskosten Beleuchtung: ca. 25.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 402.000,00 € sind unter U 120 013 12 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßen, Wege, Plätze“ vorhanden. Die Mittel für die Beleuchtung stehen im Produkt „Straßenbeleuchtung“ unter U 120 023 12 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

 

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Lageplan Ausbauplanung Osterather Straße


Alternativen:

 

Keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative.