Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates der Stadt Meerbusch sieht hinsichtlich des planungsrechtlichen Aspektes des Bürgerantrages gem. § 7 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch von einer Beratung ab. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Petenten entsprechend zu unterrichten.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 10.10.2011 haben 7 Bürgerinnen und Bürger eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zum laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 281 (Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp / Kreisstraße K9n – Anlage 1 ) gestellt.
Da es sich dabei um eine Eingabe handelt, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch im laufenden Bauleitplanverfahren vorgebracht werden könnte, ist gem. § 7 Abs. 8 der Hauptsatzung von einer sachlichen Prüfung abzusehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Alternativen:
werden keine aufgezeigt.