Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
RPA/695/2013
Aktenzeichen
14
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1     Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 unter Berücksichtigung des Berichts des Arbeitskreises des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu eigen.

1.2     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO Nordrhein-Westfalen folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt:

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt werden.

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

587.192.287,54 €

587.192.287,54 €

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

117.173.503,35 €

121.597.475,88 €

-4.423.972,53 €

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderungen eigener Finanzmittel

129.617.354,29 €

129.596.772,00 €

20.582,29 €

 

Gleichzeitig empfiehlt er den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

Alternative:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss folgt der Empfehlung seines Arbeitskreises.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Prüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Erstellung des Jahresabschlusses seit Anfang 2012 begleitend geprüft. Sofern einzelne Arbeitsergebnisse der Verwaltung vorlagen, wurden diese mit Prüfvermerk versehen und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt. Die abschließende Prüfung fand von Anfang Juni 2013 bis Mitte Oktober 2013 statt.

In seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass aufgrund des Prüfergebnisses der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden kann. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes hat zu 13 Empfehlungen und 4 Hinweisen, aber zu keinen Beanstandungen geführt. Er ist dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt worden, damit eine Stellungnahme gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW erfolgen kann. In seiner diesbezüglichen Stellungnahme folgt der Stadtkämmerer 4 Empfehlungen und allen 4 Hinweisen.

 

Der durch Beschluss vom 15.12.2009 gebildete Arbeitskreis zur Prüfung des Jahresabschlusses tagte insgesamt 2 mal, und zwar am 24.07.2013 und am 08.08.2013. Bei diesen Sitzungen hatten die Mitglieder des Arbeitskreises die Möglichkeit, Einblick in alle geprüften Vorgänge zu nehmen. Dies ist in Stichproben auch geschehen. Über das Ergebnis hat der Arbeitskreis Dokumentationen und einen Prüfungsbericht erstellt.

 

Der Arbeitskreis des Rechnungsprüfungsausschusses formuliert in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 sowohl Änderungswünsche als auch Beanstandungen. In seiner zusammenfassenden Stellungnahme hält er fest, dass die (unter der Ziffer 3.2.5.1) festgestellten Mängel behoben werden müssen und erklärt daher die Erteilung eines uneingeschränkten Testats für den Jahresabschluss 2011 als nicht möglich. Er empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend zu verfahren.

 

Der Prüfbericht des Arbeitskreises ist dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt worden. Eine Stellungnahme gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist erfolgt.

 

Im Laufe der Prüfung wurde der Stadtkämmerer sowohl vom Arbeitskreis des Rechnungs-prüfungsausschusses als auch vom Rechnungsprüfungsamt mehrfach auf die Pflicht zur Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2010 und 2011 hingewiesen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:  

 

 - keine –