Beschlussvorschlag:
- Der Hallenbadausschuss stimmt dem vorgelegten Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage des geplanten Architektenwettbewerbs zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem noch zu bestimmenden Betreuungsbüro für den Architektenwettbewerb, den Auslobungstext zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 die Errichtung eines Sonderausschusses für die weiteren Planungen des Hallenbades beschlossen. Als einer der ersten Arbeitsschritte dieses Sonderausschusses ist ein Beschluss über das Raum- und Funktionsprogramm erforderlich. Diese Aufstellung wird damit Grundlage aller weiteren Planungsüberlegungen und eine verbindliche Vorgabe für die Planungsbüros im weiteren Verfahren. Die Verabschiedung eines verbindlichen Raum- und Funktionsprogramms ist zwingend notwendig, damit die verschiedenen Lösungsansätze der Planer überhaupt untereinander verglichen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten, in den späteren Projektschritten, bewertet werden können.
Bereits mit Übersendung der Vorlage (Nr. 588/2013) für den Rat am 17.10.2013 hatte die Verwaltung Informationen zum Raum- und Funktionsprogramm vorgelegt, die hier noch einmal dargestellt werden:
Auszug aus der Ratsvorlage vom 17.10.2013:
Unabhängig von dem für die Sanierung gewählten Lösungsweg müssen die
Rahmenbedingungen für die Sanierungszeitplanung festgelegt werden. Hierzu
gehört eine Funktionsbeschreibung/- Auflistung, ein Raumprogramm, Festlegungen
der technischen und energetischen Mindeststandards, ggfls. auch die Festlegung
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat
hierzu eine „Übersichtstabelle Nutzflächen“ erarbeitet, die in der Anlage 2 –
Flächenplanung beigefügt ist. Darin sind die heutigen Nutzflächen entsprechend
ihrer Funktion und Größe dargestellt (Bestandsflächen). In der Spalte
„Sanierungsplanung“ werden Vorschläge unterbreitet, wie die Funktionen und
Flächenzuordnungen nach Durchführung der Sanierung neu aufgeteilt werden
können. Dahinter steht die Überlegung, dass die heutigen Flächennutzungen
teilweise nicht mehr dem Bedarf entsprechen, teilweise auch viel zu großzügig
angelegt sind. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird das Bad bis auf das Tragwerk
vollständig entkernt, dies eröffnet im Zuge der Planung die Chance, Nutzungen
und Flächenbedarf durch eine geschickte Planung entsprechend der zukünftigen
Nutzung neu zu ordnen und zuzuteilen. Bei der Besichtigung der Bäder in Essen,
Kerpen, Simmerath, Fischeln und Erkelenz konnte festgestellt werden, dass diese
Bäder über deutlich geringere Flächenanteile bei den Umkleiden, den
Sanitärbereichen und im Eingangsbereich verfügen. Insofern können im Zuge der
Sanierung diese Flächen ebenfalls reduziert werden, so dass hier ein ca. 200 qm
großer Freibereich entsteht der z.B. als Fitnessbereich genutzt werden kann.
In der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom
07.02.2012 (DezII/245/2012) hatte die Verwaltung ausführlich die
Mindestbedingungen an die Infrastruktur des Bades zur Durchführung des
Schwimmunterrichts sowie zur sportlichen Nutzung dargestellt. Darauf aufbauend
schlägt die Verwaltung vor, folgendes Raum- und Funktionsprogramm für die
Sanierungsplanung zu Grunde zu legen:
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Sanierung Hallenbad Meerbusch;
hier: Raum- und Funktionsprogramm
Schwimmbecken, 5
Wettkampfbahnen á 25m
ins Schwimmerbecken
einseitig integriert 5 Startblöcke, 1m Sprungbrett, 3m Plattform,
Mindestwassertiefe im Sprungbereich nach Norm 3,50m
Lehrschwimmbecken wie
Bestand 12,50 x 8,90m, Wassertiefe 0,60 bis 1,35m, Wassergewöhnungstreppe an
einer Längsseite
Aufsicht incl. Erste-Hilfe-Raum 25 qm
Aufenthalt Personal 30 qm
Nebenräume Personal
(Toiletten etc.) 30 qm
Lager Schwimmhalle 25 qm
Lagerräume Vereine
(drei Stck. á) 10 – 12 qm
Herren- und
Damenduschbereich jeweils 9
Stck. Warmwasser + 1 Kaltwasserdusche
Damen-WC 2 WC
Herren-WC 2 WC
+ 2 Urinale
Schleuse Damen in
Duschbereich integriert
Schleuse Herren in
Duschbereich integriert
Schleuse Personal als direkter
Durchgang zwischen Umkleide- und Badbereich
2 Sammelumkleiden á 60 Spinde/ 25
Personen
4 Familienumkleiden incl. Wickelplatz
und Waschbecken
Einzelkabinen 15 Stück
Spinde 180
Spinde mit integriertem Wertfach
Behindertenumkleide
Behinderten-WC
Kassenbereich ca. 50 qm
öffentliches WC behindertengerecht
Fitness und Prävention ca. 150 - 200 qm,
Zuordnung zur physikalischen Therapie
Kleinkinderbadebereich ca. 20 – 30 qm, gut einsehbar vom
Aufsichtspunkt aus
Kassenbereich / Infopoint einschließlich Informationsscreens (Flachbildschirme) im Foyer und in der Schwimmhalle
Das Raum- und Funktionsprogramm ist in der Anlage nochmals beigefügt und wird in der Sitzung erläutert. In einer weiteren Anlage ist eine Übersicht der derzeitigen Nutzer, der Nutzungsarten und der hierfür notwendigen Infrastruktur beigefügt.
Die richtige, bedarfsgerechte Dimensionierung der zukünftigen Raumflächen und der funktionalen Zusammenhänge hat in Bezug auf die angestrebte Minimierung späterer Folgekosten eine wichtige Bedeutung im Planungsprozess (z.B. im Hinblick auf die notwendige Wassertiefe). Im weiteren Planungsprozess (Erstellung des Auslobungstextes für das Wettbewerbsverfahren) ist es daher, neben der konkreten Festlegung der erwarteten Raumflächen/-nutzungen, von besonderer Bedeutung, dass den Wettbewerbsteilnehmern vermittelt wird, dass es sich bei der gestellten Aufgabe um eine Generalsanierung handelt und sich insofern der kreative, gestalterische Planungsansatz deutlich dieser Aufgabe unterordnen und innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens bewegen muss.
Daher kommt der Festlegung des Raum- und Funktionsprogramms für eine zukünftige Nutzbarkeit bzw. Funktionalität des Bades eine besondere Bedeutung zu.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Wie oben
dargestellt, beeinflusst das Raum- und Funktionsprogramm nicht nur die Invest-,
sondern auch die späteren Betriebs- und Unterhaltskosten. Auf Basis des vom Ausschuss
zu beschließenden Raum – und Funktionsprogramms wird die konkrete Planung
erstellt und die erforderlichen Bau- und Folgekosten als Grundlage späterer
Entscheidungen ermittelt.
Alternativen:
Der Hallenbadausschuss stimmt dem vorgelegten Raum- und Funktionsprogramm mit folgenden Änderungen zu:
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