Betreff
Sanierung Hallenbad Meerbusch, Festlegung des Raum- und Funktionsprogramms
Vorlage
SIM/690/2013
Aktenzeichen
SIM - 5.700
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hallenbadausschuss stimmt dem vorgelegten Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage des geplanten Architektenwettbewerbs zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem noch zu bestimmenden Betreuungsbüro für den Architektenwettbewerb, den Auslobungstext zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 die Errichtung eines Sonderausschusses für die weiteren Planungen des Hallenbades beschlossen. Als einer der ersten Arbeitsschritte dieses Sonderausschusses ist ein Beschluss über das Raum- und Funktionsprogramm erforderlich. Diese Aufstellung wird damit Grundlage aller weiteren Planungsüberlegungen und eine verbindliche  Vorgabe für die Planungsbüros im weiteren Verfahren. Die Verabschiedung eines verbindlichen Raum- und Funktionsprogramms ist zwingend notwendig, damit die verschiedenen Lösungsansätze der Planer überhaupt untereinander verglichen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten, in den späteren Projektschritten, bewertet werden können.

 

Bereits mit Übersendung der Vorlage (Nr. 588/2013) für den Rat am 17.10.2013 hatte die Verwaltung Informationen zum Raum- und Funktionsprogramm vorgelegt, die hier noch einmal dargestellt werden:

 

 

 

 

 

Auszug aus der Ratsvorlage vom 17.10.2013:

 

Unabhängig von dem für die Sanierung gewählten Lösungsweg müssen die Rahmenbedingungen für die Sanierungszeitplanung festgelegt werden. Hierzu gehört eine Funktionsbeschreibung/- Auflistung, ein Raumprogramm, Festlegungen der technischen und energetischen Mindeststandards, ggfls. auch die Festlegung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat hierzu eine „Übersichtstabelle Nutzflächen“ erarbeitet, die in der Anlage 2 – Flächenplanung beigefügt ist. Darin sind die heutigen Nutzflächen entsprechend ihrer Funktion und Größe dargestellt (Bestandsflächen). In der Spalte „Sanierungsplanung“ werden Vorschläge unterbreitet, wie die Funktionen und Flächenzuordnungen nach Durchführung der Sanierung neu aufgeteilt werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die heutigen Flächennutzungen teilweise nicht mehr dem Bedarf entsprechen, teilweise auch viel zu großzügig angelegt sind. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird das Bad bis auf das Tragwerk vollständig entkernt, dies eröffnet im Zuge der Planung die Chance, Nutzungen und Flächenbedarf durch eine geschickte Planung entsprechend der zukünftigen Nutzung neu zu ordnen und zuzuteilen. Bei der Besichtigung der Bäder in Essen, Kerpen, Simmerath, Fischeln und Erkelenz konnte festgestellt werden, dass diese Bäder über deutlich geringere Flächenanteile bei den Umkleiden, den Sanitärbereichen und im Eingangsbereich verfügen. Insofern können im Zuge der Sanierung diese Flächen ebenfalls reduziert werden, so dass hier ein ca. 200 qm großer Freibereich entsteht der z.B. als Fitnessbereich genutzt werden kann.

 

In der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 07.02.2012 (DezII/245/2012) hatte die Verwaltung ausführlich die Mindestbedingungen an die Infrastruktur des Bades zur Durchführung des Schwimmunterrichts sowie zur sportlichen Nutzung dargestellt. Darauf aufbauend schlägt die Verwaltung vor, folgendes Raum- und Funktionsprogramm für die Sanierungsplanung zu Grunde zu legen:

 

______________________________________________________________________________________

Sanierung Hallenbad Meerbusch;

hier: Raum- und Funktionsprogramm

 

Schwimmbecken, 5 Wettkampfbahnen á 25m

ins Schwimmerbecken einseitig integriert 5 Startblöcke, 1m Sprungbrett, 3m Plattform, Mindestwassertiefe im Sprungbereich nach Norm 3,50m

Lehrschwimmbecken wie Bestand 12,50 x 8,90m, Wassertiefe 0,60 bis 1,35m, Wassergewöhnungstreppe an einer Längsseite

Aufsicht incl. Erste-Hilfe-Raum  25 qm

Aufenthalt Personal                              30 qm

Nebenräume Personal (Toiletten etc.)     30 qm

Lager Schwimmhalle                             25 qm

Lagerräume Vereine (drei Stck. á)          10 – 12 qm

Herren- und Damenduschbereich           jeweils 9 Stck. Warmwasser + 1 Kaltwasserdusche

Damen-WC                                          2 WC

Herren-WC                                           2 WC + 2 Urinale

Schleuse Damen                                  in Duschbereich integriert

Schleuse Herren                                   in Duschbereich integriert

Schleuse Personal                                als direkter Durchgang zwischen Umkleide- und Badbereich

2 Sammelumkleiden                             á 60 Spinde/ 25 Personen

4 Familienumkleiden                             incl. Wickelplatz und Waschbecken

Einzelkabinen                                      15 Stück

Spinde                                                 180 Spinde mit integriertem Wertfach

Behindertenumkleide

Behinderten-WC

Kassenbereich                                     ca. 50 qm

öffentliches WC                                    behindertengerecht

Fitness und Prävention                          ca. 150 - 200 qm, Zuordnung zur physikalischen Therapie

Kleinkinderbadebereich             ca. 20 – 30 qm, gut einsehbar vom Aufsichtspunkt aus

Kassenbereich / Infopoint                      einschließlich Informationsscreens (Flachbildschirme) im Foyer und in der Schwimmhalle

 

Das Raum- und Funktionsprogramm ist in der Anlage nochmals beigefügt und wird in der Sitzung erläutert. In einer weiteren Anlage ist eine Übersicht der derzeitigen Nutzer, der Nutzungsarten und der hierfür notwendigen Infrastruktur beigefügt.

 

Die richtige, bedarfsgerechte Dimensionierung der zukünftigen Raumflächen und der funktionalen Zusammenhänge hat in Bezug auf die angestrebte Minimierung späterer Folgekosten eine wichtige Bedeutung im Planungsprozess (z.B. im Hinblick auf die notwendige Wassertiefe). Im weiteren Planungsprozess (Erstellung des Auslobungstextes für das Wettbewerbsverfahren) ist es daher, neben der konkreten Festlegung der erwarteten Raumflächen/-nutzungen, von besonderer Bedeutung, dass den Wettbewerbsteilnehmern vermittelt wird, dass es sich bei der gestellten Aufgabe um eine Generalsanierung handelt und sich insofern der kreative, gestalterische Planungsansatz deutlich dieser Aufgabe unterordnen und innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens bewegen muss.

Daher kommt der Festlegung des Raum- und Funktionsprogramms für eine zukünftige Nutzbarkeit bzw. Funktionalität des Bades eine besondere Bedeutung zu.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Wie oben dargestellt, beeinflusst das Raum- und Funktionsprogramm nicht nur die Invest-, sondern auch die späteren Betriebs- und Unterhaltskosten. Auf Basis des vom Ausschuss zu beschließenden Raum – und Funktionsprogramms wird die konkrete Planung erstellt und die erforderlichen Bau- und Folgekosten als Grundlage späterer Entscheidungen ermittelt.

 


Alternativen:

 

Der Hallenbadausschuss stimmt dem vorgelegten Raum- und Funktionsprogramm mit folgenden Änderungen zu:

 

......................................................................................................................................................