Allgemeine
Entwicklung der Asylanträge 2013
Im Jahr 2013 wurden in
Deutschland bis einschließlich September 74.194 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren
es 40.201 Erstanträge; dies bedeutet einen hohen Zuwachs um 84,6 %. Die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreswert (8.844 Folgeanträge) um 25,9 % auf 11.131 Folgeanträge. Damit sind insgesamt 85.325 Asylanträge im Jahr
2013 beim Bundesamt eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 49.045
Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 74,0 % (vgl. Asylgeschäftsstatistik des BAMF für September
2013).
Die in Deutschland
ankommenden Asylbewerber werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die
Bundesländer verteilt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen
und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Für 2013 entfällt auf
Nordrhein-Westfalen eine Quote von 21,21997%.
Gemäß §1
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die
Zuweisung der entsprechenden Personen erfolgt durch die Bezirksregierung
Arnsberg aufgrund eines Zuweisungsschlüssels der sich zu 90% aus dem
Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung und zu 10% aus dem
Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes ergibt. Die
Zuweisungsquote der ausländischen Flüchtlinge ergibt sich aus den
quartalsmäßigen Bestandserhebungen des Landes NRW, die vierteljährlich neu
berechnet werden. Dabei werden monatlich, unter
Berücksichtigung der bereits aufgenommenen Asylbewerber die aktuellen
Anrechnungsdaten und Zuweisungsquoten für alle Gemeinden des Landes ermittelt.
Aktuell wird zudem
eine Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vorangetrieben, die unter
anderem eine Entlastung der Gemeinden anstrebt, auf deren Gebiet eine reguläre
Aufnahmeeinrichtung des Landes im Rahmen der Aufnahmeverpflichtung von
ausländischen Flüchtlingen nicht nur vorübergehend betrieben wird. Für diese
Gemeinden soll sich die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber um die Zahl der in
der Einrichtung zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze verringern. Diese würde
dann zwangsläufig zu einer höheren Zuweisungsquote für die anderen Kommunen,
also auch für Meerbusch, führen.
Unabhängig von den
Zuweisungen durch die Bezirksregierung erfolgen weitere Zugänge im Rahmen von
Asylfolgeverfahren. Darunter fallen alle Personen, die erneute Anträge nach
rechtsbeständigem erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens oder nach der
Rücknahme des Asylantrages stellen und infolge des Erstantrages bereits
Meerbusch zugewiesen waren. Da hier keine Zuweisung erfolgt, stehen diese
Personen, oft auch Familien, unmittelbar in der Verwaltung und begehren eine
Unterbringung.
Entwicklung
der Fallzahlen in Meerbusch
Nachdem die Zuweisungen auch in Meerbusch bis
2008 rückläufig waren, ist seitdem ein stetiger und im vergangenen Jahr ein
erheblicher Anstieg der Zuweisungen und infolgedessen der Personen und
Fallzahlen zu verzeichnen:
Allein bis Oktober sind im laufenden Jahr
bereits 83 Zugänge zu verzeichnen, wobei es sich hierbei um 61 Zuweisungen, 17
Asylfolgeverfahren und 2 Geburten handelt.
Entwicklung
der Personen- und Fallzahlen:
|
2005* |
2006* |
2007* |
2008* |
2009* |
2010* |
2011* |
2012* |
10 / 2013 |
Bedarfsgemeinschaften in Fallzahlen |
66 |
66 |
62 |
55 |
51 |
54 |
61 |
67 |
105 |
Leistungsempfänger in Personen |
160 |
147 |
132 |
93 |
81 |
95 |
100 |
111 |
162 |
Zugänge Gesamt |
11 |
23 |
23 |
16 |
38 |
45 |
43 |
66 |
83 |
* Jahresdurchschnitt
Unterbringung der Asylbewerber
in Meerbusch
Übergangswohnheime
Zugewiesene
Asylbewerber, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, werden im Rahmen
der Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. (Ausnahme: Nachweis einer medizinischen
Indikation )
Die
Stadt Meerbusch verfügt derzeit über 2 Übergangswohnheime zur Unterbringung
ausländischer Flüchtlinge; eines in Meerbusch-Büderich, Cranachstr. 2 und eines
in Meerbusch-Lank, Am Heidbergdamm 2.
Die Übergangsheime an der Cranachstraße sowie am Heidbergdamm wurden im
letzten Quartal des Jahres 2000 in Betrieb genommen. Seit der Inbetriebnahme
werden die Heime durch einen Pforten- und Wachdienst betreut. Vorrangige
Aufgabe des Wachdienstes ist es, neben der Ausübung des Hausrechtes, die
Benutzungsordnung durchzusetzen und insbesondere sicherzustellen, dass sich
nach 22.00 Uhr keine unerlaubten Besucher in den Gebäuden aufhalten. Am
Heidbergdamm obliegen dem Wachdienst zudem auch die Hauswartaufgaben zur
Bewirtschaftung und Unterhaltung des Heimes. Im Übergangswohnheim an der
Cranachstraße wird die Tagesschicht derzeit durch zwei städtische Hauswarte
abgedeckt. Die sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge wird durch 3
Fachkräfte von Caritas und Diakonie mit jeweils 19,25 Wochenstunden
sichergestellt.
In
den beiden baugleichen Einrichtungen ist theoretisch eine maximale Belegung mit
90 Personen vorgesehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass aus ethnischen,
religiösen oder gesundheitlichen Gründen
die maximale Auslastung der Heime mit je 90 Personen daher kaum
realisierbar ist. Allerdings wurde die Belegung soweit als möglich gestrafft
und zunächst in den größeren Dachgeschosswohnungen eine 3er bzw. 4er Belegung
vorgenommen. Mittlerweile mussten aber auch die kleineren Zimmer mit drei
Personen belegt werden.
Ferner wurden der Stadt Meerbusch in der Vergangenheit überwiegend männliche
Einzelpersonen zugewiesen, so dass eine effiziente Auslastung der hier
vorhandenen Räumlichkeiten durch entsprechende Zusammenlegungen der Personen
möglich war. Durch eine vermehrte Zuwanderung von Familien insgesamt, wird auch
in Meerbusch zukünftig verstärkt die Aufnahme von Familien notwendig werden,
was sich organisatorisch insgesamt schwieriger gestaltet und eine hohe
Auslastung der Häuser erschwert.
Die
aktuelle Belegung ist der untenstehenden Statistik zu entnehmen. Im
Übergangswohnheim Cranachstraße stehen derzeit lediglich 4 freie Räume und im
Übergangswohnheim am Heidbergdamm nur noch 1 freier Raum zur Verfügung, wobei
bereits ein bisher der Caritas bzw. Diakonie zur Verfügung gestellter
Betreuungsraum wieder zu Wohnraum umgestaltet wurde. Weitere Zuweisungen wurden
zwischenzeitlich avisiert; die Auslastung der Häuser ist daher absehbar.
Privatwohnungen
Frühestens
nach 48-monatigem Bezug von Grundleistungen oder bei einem positiven Ausgang
des Asylverfahrens ergibt sich für einen Leistungsempfänger die Möglichkeit zur Anmietung einer Privatwohnung
Dann erhält er Leistungen nach § 2 AsylbLG analog dem SGB XII bzw. Leistungen
nach dem SGB II. Faktisch ist es jedoch
so, dass ehemalige Grundleistungsempfänger, trotz Status- oder Leistungswechsel
keine Privatwohnung finden bzw. nicht suchen. Neben Bedenken der Vermieter
spielt insbesondere mangelnder Wohnraum in angemessener Größe und Preislage für
diesen Personenkreis die entscheidende Rolle.
Dennoch
musste aufgrund der steigenden Unterbringungen den nicht mehr wohnberechtigten
Heimbewohnern unter Festsetzung einer angemessenen Frist gekündigt und diese zu
einem Besuch bei der seit März 2013 existierenden Wohnungsnothilfe (Caritas)
aufgefordert werden. Es konnte aber bisher nur zwei Einzelpersonen und eine
4-köpfige Familie in regulären Wohnraum vermittelt werden.
Übergangswohnheime/ Privatwohnungen |
2009* |
2010* |
2011* |
2012* |
10/2013 |
Belegung Cranachstr. 2 |
32 |
37 |
37 |
40 |
70 |
Belegung Am Heidbergdamm 2 |
37 |
38 |
48 |
56 |
82 |
Leistungsempfänger
Asyl in Privat- wohnungen (i.d.R. § 2 AsylbLG Empfänger) |
36 |
39 |
36 |
34 |
33 |
* Jahresdurchschnitt
Hier
wird deutlich, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger in Privatwohnungen auf
einem gleichbleibend niedrigen Niveau bewegt, die Zahl der Zuweisungen aber
deutlich ansteigt.
Die
in der nachstehenden Tabelle aufgeführten § 2 Leistungsempfänger und die nicht
mehr nach dem AsylbLG Leistungsberechtigten könnten grundsätzlich in eine
Privatwohnung verziehen.
Übergangswohn- heim |
Asylbewerber im laufenden Asylverfahren |
§ 3
Grundleistungs- empfänger (nach negativem
Abschluss des Asylverfahrens) |
§ 2 Leistungs- empfänger (SGB XII) |
Nicht mehr Leistungsberechtigt (Gehalts- oder SGB II Bezieher) |
Insgesamt |
Cranachstrasse |
45 |
19 |
2 |
4 (3 Einzelp.) |
70 |
Am Heidbergdamm |
39 |
17 |
6 |
20 (5 Einzelp.; 3 Familien- 6P.;6P.;3P.) |
82 |
Maßnahmen zur
Schaffung von freien Kapazitäten für die zusätzliche
Unterbringung von
Flüchtlingen
1.
Intensivierung
der Vermittlung aus den Übergangswohnheimen in Privatwohnungen
Trotz der bisher eher
bescheidenen Erfolge, soll die Vermittlung der Bewohner, die in Privatwohnungen
ziehen könnten und auch mietfähig sind, in Kooperation mit der Wohnungsnothilfe
nochmals intensiviert und forciert werden. Da eine Bereitstellung von
geeignetem Wohnraum für die Asylbewerber trotz intensiver Bemühungen der
Caritas bislang aber so gut wie gar nicht erfolgte, soll zukünftig von bestehenden Benennungsrechten der Stadt
bei den Wohnungseigentümern Gebrauch gemacht werden; die betroffenen Eigentümer
wurden bereits von Dezernat II angeschrieben. Den Vermietern soll auch nochmals
ausdrücklich die weitere Begleitung der Mieter durch die Caritas in Aussicht
gestellt werden, um die Bereitschaft der Bereitstellung von Wohnraum für den
betroffenen Personenkreis zu erhöhen. Der Vollständigkeit halber sei noch
darauf hingewiesen, dass zu vermittelnden Personen, die noch im
Grundleistungsbezug stehen, eine Wohnsitznahmebeschränkung für Meerbusch zu beachten haben. Sie können
daher nicht nach außerhalb vermittelt werden, was die Aufgabe für die
Wohnungsnothilfe bezogen auf diesen Personenkreis nochmals erheblich erschwert.
2. Unterbringung in den
Obdachlosenunterkünften an der Strümper Straße
Zur Unterbringung von wohnungslosen Personen
unterhält die Stadt Meerbusch Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße 79
– 83.
In den insgesamt 24
Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 1.024 qm Wohnfläche leben aktuell 34
Personen, davon 24 Einzelpersonen sowie 3 Familien mit insgesamt 3
minderjährigen Kindern.
Seit einigen Wochen werden
seitens der Wohnungsnothilfe auch Sprechstunden vor Ort angeboten. Nach den
bisherigen Erfahrungen der zuständigen Mitarbeiterin der Caritas erweist es
sich aber für diesen Personenkreis infolge der Wohnraumsituation in Meerbusch
und unter Berücksichtigung der besonderen Zielgruppenproblematik noch
schwieriger als angenommen, für die bereits wohnungslos gewordenen Menschen
regulären Wohnraum zu finden. Vermittlungshemmnisse sind neben negativen
Schufa-Einträge die persönlichen
Problemlagen. Besonders für die männlichen Einzelpersonen, die sich bereits
seit Jahren dort aufhalten, ist eine Vermittlung in regulären Wohnraum nahezu
ausgeschlossen.
Grundsätzlich stellen die
o.g. Objekte an der Strümper Straße eine Möglichkeit zur zusätzlichen Unterbringung von Asylbewerbern dar.
Beabsichtigt ist, das Gebäude Strümper Straße 83 in der nächsten Zeit durch
Umbelegungen für die Aufnahme der Asylbewerber vorzubereiten. Hierdurch könnte
Wohnraum für bis zu 25 Personen Asylbewerber geschaffen werden. Dieser Wohnraum
soll vorrangig für Familien genutzt werden, die derzeit in den Ü-Heimen
untergebracht sind.
3. Nutzung von leerstehenden/freiwerdenden
städtischen Dienstwohnungen.
Frei werdende städt.
Wohnungen sollen bei Geeignetheit für eine vorübergehende Unterbringung von
Asylbewerbern genutzt werden, wenn andere Alternativen ausgeschöpft sind.
Unter
Berücksichtigung der Bemühungen des Landes, Kapazitäten für die Erstaufnahme
von Flüchtlingen zu finden, bleibt abzuwarten, ob die o.g. Maßnahmen ausreichen
werden, die Unterbringung der Flüchtlinge in Meerbusch für die kommenden Jahre
sicherzustellen. Dies hängt davon ab, ob die Anzahl der Zuweisungen auf dem
diesjährigen Niveau bleiben oder sogar noch steigen werden. sollte sich
abzeichnen, dass trotz der Bereitstellung zusätzlicher
Unterbringungsmöglichkeiten und Maßnahmen, wie in den Zif. 1 – 3 beschrieben,
der zur Verfügung gestellte Raum nicht ausreicht, sieht die Verwaltung derzeit
nur die Anmietung von Wohncontainern vor. Die Finanzierung wäre über- bzw.
außerplanmäßig bereitzustellen. Die Verwaltung wird im Bedarfsfall geeignete
Standorte vorschlagen.
Kostenentwicklung
Durch die in diesem Jahr massiv gestiegenen Fallzahlen im Bereich Asyl
sind auch die entsprechenden Ausgaben für diesen Bereich überproportional
angestiegen. So werden für das laufende Jahr überplanmäßige Mittel für die
gesetzlichen Transferleistungen in Höhe von ca. 200.000,00 € benötigt, davon
75.000 € für die Gewährung von
Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und ca. 125.000 € für die Krankenhilfe. Der
Gesamtaufwand allein für Transferleistungen wird voraussichtlich für 2013
892.000 € betragen. Demgegenüber steht eine Erhöhung der pauschalen
Landeszuweisung von insgesamt 220.300 €.
Auch die für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Ansätze sind trotz
des bereits berücksichtigten Anstiegs der Fallzahlen nochmals entsprechend der
zu erwartenden Ausgabenentwicklung anzuheben.(siehe Veränderungsliste).
Insgesamt erhöhen sich die Transferleistungen auf 908.000 €, die
Landeszuweisungen auf 329.000 € .
Inwieweit
trotz der o.g. Maßnahmen zusätzliche Kosten für die Schaffung weiterer
Aufnahmekapazitäten entstehen werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete