Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern in Meerbusch
Vorlage
FB2/225/2013
Art
Informationsvorlage

 

Allgemeine Entwicklung der Asylanträge 2013

 

Im Jahr 2013 wurden in Deutschland bis einschließlich September 74.194 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 40.201 Erstanträge; dies bedeutet einen hohen Zuwachs um 84,6 %. Die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (8.844 Folgeanträge) um 25,9 % auf 11.131 Folgeanträge. Damit sind insgesamt 85.325 Asylanträge im Jahr 2013 beim Bundesamt eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 49.045 Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 74,0 % (vgl. Asylgeschäftsstatistik des BAMF für September 2013).

 

Die in Deutschland ankommenden Asylbewerber werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Für 2013 entfällt auf Nordrhein-Westfalen eine Quote von 21,21997%.

 

Gemäß §1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der entsprechenden Personen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund eines Zuweisungsschlüssels der sich zu 90% aus dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung und zu 10% aus dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes ergibt. Die Zuweisungsquote der ausländischen Flüchtlinge ergibt sich aus den quartalsmäßigen Bestandserhebungen des Landes NRW, die vierteljährlich neu berechnet werden. Dabei werden monatlich, unter Berücksichtigung der bereits aufgenommenen Asylbewerber die aktuellen Anrechnungsdaten und Zuweisungsquoten für alle Gemeinden des Landes ermittelt.

 

Aktuell wird zudem eine Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vorangetrieben, die unter anderem eine Entlastung der Gemeinden anstrebt, auf deren Gebiet eine reguläre Aufnahmeeinrichtung des Landes im Rahmen der Aufnahmeverpflichtung von ausländischen Flüchtlingen nicht nur vorübergehend betrieben wird. Für diese Gemeinden soll sich die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber um die Zahl der in der Einrichtung zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze verringern. Diese würde dann zwangsläufig zu einer höheren Zuweisungsquote für die anderen Kommunen, also auch für Meerbusch, führen.

 

 

 

Unabhängig von den Zuweisungen durch die Bezirksregierung erfolgen weitere Zugänge im Rahmen von Asylfolgeverfahren. Darunter fallen alle Personen, die erneute Anträge nach rechtsbeständigem erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens oder nach der Rücknahme des Asylantrages stellen und infolge des Erstantrages bereits Meerbusch zugewiesen waren. Da hier keine Zuweisung erfolgt, stehen diese Personen, oft auch Familien, unmittelbar in der Verwaltung und begehren eine Unterbringung.

 

 

 

Entwicklung der Fallzahlen in Meerbusch

 

Nachdem die Zuweisungen auch in Meerbusch bis 2008 rückläufig waren, ist seitdem ein stetiger und im vergangenen Jahr ein erheblicher Anstieg der Zuweisungen und infolgedessen der Personen und Fallzahlen zu verzeichnen:

 

 

Allein bis Oktober sind im laufenden Jahr bereits 83 Zugänge zu verzeichnen, wobei es sich hierbei um 61 Zuweisungen, 17 Asylfolgeverfahren und 2 Geburten handelt.

 

 

Entwicklung der Personen- und Fallzahlen:

 

 

2005*

2006*

2007*

2008*

2009*

2010*

2011*

2012*

10 / 2013

Bedarfsgemeinschaften in Fallzahlen

66

66

62

55

51

54

61

67

105

Leistungsempfänger

in Personen 

160

147

132

93

81

95

100

111

162

Zugänge  Gesamt

11

23

23

16

38

45

43

66

83

* Jahresdurchschnitt

 

 

 

 

 

 

Unterbringung der Asylbewerber in Meerbusch

 

Übergangswohnheime

 

Zugewiesene Asylbewerber, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, werden im Rahmen der Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. (Ausnahme: Nachweis einer medizinischen Indikation )

 

Die Stadt Meerbusch verfügt derzeit über 2 Übergangswohnheime zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; eines in Meerbusch-Büderich, Cranachstr. 2 und eines in Meerbusch-Lank, Am Heidbergdamm 2.

 

Die Übergangsheime an der Cranachstraße sowie am Heidbergdamm wurden im letzten Quartal des Jahres 2000 in Betrieb genommen. Seit der Inbetriebnahme werden die Heime durch einen Pforten- und Wachdienst betreut. Vorrangige Aufgabe des Wachdienstes ist es, neben der Ausübung des Hausrechtes, die Benutzungsordnung durchzusetzen und insbesondere sicherzustellen, dass sich nach 22.00 Uhr keine unerlaubten Besucher in den Gebäuden aufhalten. Am Heidbergdamm obliegen dem Wachdienst zudem auch die Hauswartaufgaben zur Bewirtschaftung und Unterhaltung des Heimes. Im Übergangswohnheim an der Cranachstraße wird die Tagesschicht derzeit durch zwei städtische Hauswarte abgedeckt. Die sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge wird durch 3 Fachkräfte von Caritas und Diakonie mit jeweils 19,25 Wochenstunden sichergestellt.

 

In den beiden baugleichen Einrichtungen ist theoretisch eine maximale Belegung mit 90 Personen vorgesehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass aus ethnischen, religiösen oder gesundheitlichen Gründen  die maximale Auslastung der Heime mit je 90 Personen daher kaum realisierbar ist. Allerdings wurde die Belegung soweit als möglich gestrafft und zunächst in den größeren Dachgeschosswohnungen eine 3er bzw. 4er Belegung vorgenommen. Mittlerweile mussten aber auch die kleineren Zimmer mit drei Personen belegt werden.

 

 

 

 

 

Ferner wurden der Stadt Meerbusch in der Vergangenheit überwiegend männliche Einzelpersonen zugewiesen, so dass eine effiziente Auslastung der hier vorhandenen Räumlichkeiten durch entsprechende Zusammenlegungen der Personen möglich war. Durch eine vermehrte Zuwanderung von Familien insgesamt, wird auch in Meerbusch zukünftig verstärkt die Aufnahme von Familien notwendig werden, was sich organisatorisch insgesamt schwieriger gestaltet und eine hohe Auslastung der Häuser erschwert.

 

Die aktuelle Belegung ist der untenstehenden Statistik zu entnehmen. Im Übergangswohnheim Cranachstraße stehen derzeit lediglich 4 freie Räume und im Übergangswohnheim am Heidbergdamm nur noch 1 freier Raum zur Verfügung, wobei bereits ein bisher der Caritas bzw. Diakonie zur Verfügung gestellter Betreuungsraum wieder zu Wohnraum umgestaltet wurde. Weitere Zuweisungen wurden zwischenzeitlich avisiert; die Auslastung der Häuser ist daher absehbar.

 

 

Privatwohnungen

 

Frühestens nach 48-monatigem Bezug von Grundleistungen oder bei einem positiven Ausgang des Asylverfahrens ergibt sich für einen Leistungsempfänger die  Möglichkeit zur Anmietung einer Privatwohnung Dann erhält er Leistungen nach § 2 AsylbLG analog dem SGB XII bzw. Leistungen nach  dem SGB II. Faktisch ist es jedoch so, dass ehemalige Grundleistungsempfänger, trotz Status- oder Leistungswechsel keine Privatwohnung finden bzw. nicht suchen. Neben Bedenken der Vermieter spielt insbesondere mangelnder Wohnraum in angemessener Größe und Preislage für diesen Personenkreis die entscheidende Rolle.

 

Dennoch musste aufgrund der steigenden Unterbringungen den nicht mehr wohnberechtigten Heimbewohnern unter Festsetzung einer angemessenen Frist gekündigt und diese zu einem Besuch bei der seit März 2013 existierenden Wohnungsnothilfe (Caritas) aufgefordert werden. Es konnte aber bisher nur zwei Einzelpersonen und eine 4-köpfige Familie in regulären Wohnraum vermittelt werden.

 

Übergangswohnheime/ Privatwohnungen

2009*

2010*

2011*

2012*

10/2013

Belegung Cranachstr. 2

32

37

37

40

70

Belegung Am Heidbergdamm 2

37

38

48

56

82

Leistungsempfänger Asyl in Privat-

wohnungen (i.d.R. § 2 AsylbLG Empfänger)

36

39

36

34

33

* Jahresdurchschnitt

 

Hier wird deutlich, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger in Privatwohnungen auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau bewegt, die Zahl der Zuweisungen aber deutlich ansteigt.

 

Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten § 2 Leistungsempfänger und die nicht mehr nach dem AsylbLG Leistungsberechtigten könnten grundsätzlich in eine Privatwohnung verziehen.

 

 

 

 

 

 

 

Übergangswohn-

heim

Asylbewerber im laufenden Asylverfahren

§ 3  Grundleistungs-

empfänger (nach  negativem  Abschluss des Asylverfahrens)

§ 2 Leistungs-

empfänger

(SGB XII)

Nicht mehr

Leistungsberechtigt

(Gehalts- oder SGB II Bezieher)

Insgesamt

Cranachstrasse

45

19

2

4

(3 Einzelp.)

70

Am Heidbergdamm

39

17

6

20

(5 Einzelp.;

3 Familien-

6P.;6P.;3P.)

82

 

 

 

Maßnahmen zur Schaffung von freien Kapazitäten für die zusätzliche

Unterbringung von Flüchtlingen

 

1.    Intensivierung der Vermittlung aus den Übergangswohnheimen in Privatwohnungen

Trotz der bisher eher bescheidenen Erfolge, soll die Vermittlung der Bewohner, die in Privatwohnungen ziehen könnten und auch mietfähig sind, in Kooperation mit der Wohnungsnothilfe nochmals intensiviert und forciert werden. Da eine Bereitstellung von geeignetem Wohnraum für die Asylbewerber trotz intensiver Bemühungen der Caritas bislang aber so gut wie gar nicht erfolgte, soll zukünftig  von bestehenden Benennungsrechten der Stadt bei den Wohnungseigentümern Gebrauch gemacht werden; die betroffenen Eigentümer wurden bereits von Dezernat II angeschrieben. Den Vermietern soll auch nochmals ausdrücklich die weitere Begleitung der Mieter durch die Caritas in Aussicht gestellt werden, um die Bereitschaft der Bereitstellung von Wohnraum für den betroffenen Personenkreis zu erhöhen. Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass zu vermittelnden Personen, die noch im Grundleistungsbezug stehen, eine Wohnsitznahmebeschränkung  für Meerbusch zu beachten haben. Sie können daher nicht nach außerhalb vermittelt werden, was die Aufgabe für die Wohnungsnothilfe bezogen auf diesen Personenkreis nochmals erheblich erschwert.

 

2.   Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften an der Strümper Straße

Zur Unterbringung von wohnungslosen Personen unterhält die Stadt Meerbusch Obdachlosenunterkünfte an der Strümper Straße 79 – 83.

 

In den insgesamt 24 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 1.024 qm Wohnfläche leben aktuell 34 Personen, davon 24 Einzelpersonen sowie 3 Familien mit insgesamt 3 minderjährigen Kindern.

 

Seit einigen Wochen werden seitens der Wohnungsnothilfe auch Sprechstunden vor Ort angeboten. Nach den bisherigen Erfahrungen der zuständigen Mitarbeiterin der Caritas erweist es sich aber für diesen Personenkreis infolge der Wohnraumsituation in Meerbusch und unter Berücksichtigung der besonderen Zielgruppenproblematik noch schwieriger als angenommen, für die bereits wohnungslos gewordenen Menschen regulären Wohnraum zu finden. Vermittlungshemmnisse sind neben negativen Schufa-Einträge die  persönlichen Problemlagen. Besonders für die männlichen Einzelpersonen, die sich bereits seit Jahren dort aufhalten, ist eine Vermittlung in regulären Wohnraum nahezu ausgeschlossen.

 

 

 

Grundsätzlich stellen die o.g. Objekte an der Strümper Straße eine Möglichkeit zur zusätzlichen  Unterbringung von Asylbewerbern dar. Beabsichtigt ist, das Gebäude Strümper Straße 83 in der nächsten Zeit durch Umbelegungen für die Aufnahme der Asylbewerber vorzubereiten. Hierdurch könnte Wohnraum für bis zu 25 Personen Asylbewerber geschaffen werden. Dieser Wohnraum soll vorrangig für Familien genutzt werden, die derzeit in den Ü-Heimen untergebracht sind.

 

3.   Nutzung von leerstehenden/freiwerdenden städtischen Dienstwohnungen.              

Frei werdende städt. Wohnungen sollen bei Geeignetheit für eine vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden, wenn andere Alternativen ausgeschöpft sind.

 

Unter Berücksichtigung der Bemühungen des Landes, Kapazitäten für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zu finden, bleibt abzuwarten, ob die o.g. Maßnahmen ausreichen werden, die Unterbringung der Flüchtlinge in Meerbusch für die kommenden Jahre sicherzustellen. Dies hängt davon ab, ob die Anzahl der Zuweisungen auf dem diesjährigen Niveau bleiben oder sogar noch steigen werden. sollte sich abzeichnen, dass trotz der Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten und Maßnahmen, wie in den Zif. 1 – 3 beschrieben, der zur Verfügung gestellte Raum nicht ausreicht, sieht die Verwaltung derzeit nur die Anmietung von Wohncontainern vor. Die Finanzierung wäre über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. Die Verwaltung wird im Bedarfsfall geeignete Standorte vorschlagen.

 

 

Kostenentwicklung

 

Durch die in diesem Jahr massiv gestiegenen Fallzahlen im Bereich Asyl sind auch die entsprechenden Ausgaben für diesen Bereich überproportional angestiegen. So werden für das laufende Jahr überplanmäßige Mittel für die gesetzlichen Transferleistungen in Höhe von ca. 200.000,00 € benötigt, davon 75.000 €  für die Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und ca. 125.000 € für die Krankenhilfe. Der Gesamtaufwand allein für Transferleistungen wird voraussichtlich für 2013 892.000 € betragen. Demgegenüber steht eine Erhöhung der pauschalen Landeszuweisung von insgesamt 220.300 €.

 

Auch die für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Ansätze sind trotz des bereits berücksichtigten Anstiegs der Fallzahlen nochmals entsprechend der zu erwartenden Ausgabenentwicklung anzuheben.(siehe Veränderungsliste). Insgesamt erhöhen sich die Transferleistungen auf 908.000 €, die Landeszuweisungen auf 329.000 € .

 

Inwieweit trotz der o.g. Maßnahmen zusätzliche Kosten für die Schaffung weiterer Aufnahmekapazitäten entstehen werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete