Betreff
Lärmminderungsplan, Vorstellung eines Entwurfs durch die Verwaltung
Vorlage
FB1/221/2013
Aktenzeichen
01.19.33.21
Art
Informationsvorlage

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Neben der Definition europaweit einheitlicher Lärmindizes werden insbesondere die Erstellung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen geregelt.

 

Die erste Kartierungsstufe und die zugehörige Aktionsplanung wurden im Jahr 2008 abgeschlossen (Beschluss des Rates vom 27. November 2008). Hierbei wurden die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen, die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen und die Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (jeweils pro Jahr) berücksichtigt.

 

Die zweite Kartierungsstufe, deren Fertigstellung für den 30. Juni 2012 gefordert war, umfasst für Städte außerhalb der Ballungsräume nunmehr:

 

Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr
Darunter sind Bundesautobahnen und überörtliche Bundes- und Landesstraßen zu verstehen. Das Kriterium erfüllen folgende Straßen im Stadtgebiet:

Autobahnen A 44, A 52 und A 57,
L 137 (früher B9, Ortslagen Büderich und Strümp bis Anschlussstelle Lank-Latum),
L 026/154/476 (Westumgehung Osterath),
L 030 (Dorfstraße Büderich),
L 476 (Meerbucher Straße westlich der Autobahn und Bahnhofsweg bis Bahnhof).

Kreis- und Kommunalstraßen sowie Straßen mit weniger als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr werden nicht kartiert.

 

Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr

Die durch das Stadtgebiet führende Strecke Köln-Kleve wurde in der ersten Stufe nicht kartiert, da die geforderte Zahl der jährlichen Zugbewegungen knapp unterschritten war. Für die zweite Stufe ist nunmehr die Kartierung erforderlich. Diese liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes und ist bislang nicht abgeschlossen. Mit der Fertigstellung wird nicht vor Ende 2014 gerechnet.

 

Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr

Die Kartierung des Flughafens Düsseldorf erfolgte bereits mit der ersten Stufe und wurde nun aktualisiert.

 

Für die zweite Kartierungsstufe wurden die eigentlich zuständigen Kommunen wiederum durch das land NRW unterstützt. Die Lärmberechnung erfolgte anhand aktueller Zahlen aus der Verkehrszählung 2010 von Straßen.NRW mithilfe dreidimensionaler Gelände- und Gebäudemodelle und unter Beachtung der vorgeschriebenen Rechenverfahren. Die Stadt Meerbusch hatte Gelegenheit, alle Eingangsparameter vor der Berechnung auf Plausibilität zu prüfen; nicht plausible oder unzutreffende Vorgaben wurden während dieser Korrekturrunde bereinigt.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Lärmkartierung der Straßen und des Flughafens fristgerecht abgeschlossen und für die weitere Planung zur Verfügung gestellt. Durch die Veröffentlichung im Internet ist zugleich die Information der Öffentlichkeit gewährleistet; Karten und Erläuterungen können unter www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden.


Auf den Lärmkarten werden die von den untersuchten Emittenten verursachten Flächen dargestellt, die mit einem 24-Stunden-Pegel LDayEveningNight (DEN) > 55 dB(A) und einem Nachtpegel (22 bis 6 Uhr) LNight > 50 dB(A) beaufschlagt sind. Die Ergebnisse der Kartierung wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14. März 2013 erstmals vorgestellt.

 

In den kartierten Bereichen sind beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Ziel ist eine Verminderung des Lärms und damit eine Senkung der Lärmbelastung. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) hat im Runderlass vom 7. Februar 2008 Hinweise für die Lärmaktionsplanung gegeben. Insbesondere wurde konkretisiert, welche Pegel als Auslöseschwellen für eine Lärmminderungsplanung gelten. Eine vom Land für die zweite Kartierungsstufe zunächst vorgesehene Absenkung der Auslöseschwellen wurde nicht umgesetzt. Nach dem Erlass des MUNLV vom 18. Oktober 2013 gelten die bisherigen Grundsätze weiter.

 

Demnach liegen Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Absatz 1 BImSchG weiterhin dann vor, „wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden

  • ein LDEN  von 70 dB(A) oder
  • ein LNight von 60 dB(A)

erreicht oder überschritten wird“.

 

Für den Fluglärm legt der Erlass ergänzend bereits fest, dass die Schutzziele für eine Aktionsplanung in rechtsverbindlicher Weise im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) geregelt sind.

 

In dem als Anlage beiliegenden Entwurf eines Lärmaktionsplans für Meerbusch werden die Ergebnisse der Kartierung dargestellt und unter Berücksichtigung dieser Vorgaben bewertet und näher erläutert.

 

Die Lärmaktionsplanung steht in Beziehungen zu anderen Planungen, womit sowohl positive Wechselwirkungen als auch Zielkonflikte zu erwarten sind, zumal die Stadt für Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughafen nicht selbst Planungsträger ist. Neben der reinen Lärmbetrachtung und –aktionsplanung wird es künftig erforderlich sein, zu einer integrierten Verkehrsplanung zu kommen, die auch Aspekte wie Luftbelastung, Verkehrssicherheit und Klimaschutz berücksichtigt. Es ist leider festzuhalten, dass die Stadt Meerbusch Verbesserungen der Lärmsituation an den untersuchten Quellen nicht in eigener Zuständigkeit herbeiführen kann. Die jeweiligen Planungsträger sind ihrerseits an die nationalen Berechnungs- und Sanierungsrichtlinien gebunden, die mit den für die europaweite Kartierung verwendeten Verfahren nicht kompatibel sind

 


Mit der Vorstellung des Planentwurfs im Ausschuss für Planung und Liegenschaften und im Bau- und Umweltausschuss erfolgt auch die Veröffentlichung im städtischen Internetangebot, das zugleich auf die Kartierungsergebnisse und Erläuterung der Berechnungsverfahren verweist. Es ist vorgesehen, den Plan im Bau- und Umweltausschuss am 29. Januar 2014 abschließend zu beraten und am 20. Februar 2014 im Rat zu beschließen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete