Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept 2013
Vorlage
FB5/679/2013
Aktenzeichen
5/66.20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept 2013 zu und empfiehlt dem Rat, das Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Im Landeswassergesetz (LWG) für NRW und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes wird festgelegt, dass die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die die Gemeinden unter der Beachtung der Gesetze und Verwaltungs-vorschriften zu erfüllen haben.

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Das ABK ist von der Gemeinde nach dem Landeswassergesetz mindestens alle 6 Jahre aufzustellen. Da die Festlegungen im Rahmen des ABK mithin sowohl rechtliche wie finanzielle Folgen für die Gemeinde haben und eine Abstimmung mit den Festlegungen des Investitionsprogramms erforderlich ist, ist ein Beschluss des Rates über das Konzept erforderlich.

Das ABK soll einen Überblick über die von der Gemeinde durchzuführenden Maßnahmen geben und sie in eine Dringlichkeitsreihenfolge einordnen. Das ABK gibt somit einen Überblick über die Gesamtheit der Abwasseranlagen, die von der Gemeinde noch zu planen, zu errichten oder zu sanieren sind, die erweitert oder angepasst werden müssen. Ziel des ABK ist es, eine zusammen-fassende Darstellung zu erhalten, ohne bereits prüffähige Details und deren technischen Lösungen aufzuzeigen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.9.2013 wurde unter TOP Ö 8 das städtische Abwasserbeseitigungskonzept 2013 vorgestellt. Anschließend erfolgte gemäß dem Ausschussbeschluss eine Vorstellung und Erörterung des Konzeptes in den einzelnen Fraktionen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die jährlichen Kosten in Höhe von rund 3 Mio € sind in den investiven Haushalt einzustellen.

 

 


Alternativen:

 

Es bietet sich keine Alternative an.