Betreff
Antrag des Ratsherrn Müller (Zentrum) vom 15.10.2013 zur Umwandlung eines Teilstückes der Düsseldorfer Straße in eine "Spielstraße"
Vorlage
FB5/677/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aufgrund der unter dem Punkt Sachverhalt dargestellten Sach- und Rechtslage, dem Antrag des Zentrums nicht zu folgen und den ausbautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Zustand des Platzes am Deutschen Eck und der zugehörigen Fahrgasse im Status Quo zu belassen.

 


Sachverhalt:

 

Anhand des Antrages geht die Verwaltung davon aus, dass die Fahrgasse des „Deutschen Eckes“ als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO ausgeschildert werden soll. Es wird auf die beigefügte Anhörung der Kreispolizeibehörde verwiesen, der sich die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meerbusch vollumfänglich anschließt.

Zur weiteren Erläuterung ist der Text der StVO und der zugehörigen VwV-StVO zu Zeichen 325/326 (verkehrsberuhigter Bereich) beigefügt.

 

Im Einzelnen werden verwaltungsseitig die einzelnen Punkte des Antrages wie folgt eingeschätzt, so dass insgesamt die beantragte Beschilderung des betroffenen Bereiches straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig bzw. aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend bzw. sinnvoll ist:

 

Aufgrund der Funktion des Platzes und der ursprünglichen Planungsidee, den nach der Neuordnung der Straßenführungen und der Neubebauung des Deutschen Eckes entstandenen Platz neben der Aufenthalts- und Gestaltungsfunktion auch für eine Durchfahrt zur Ost- bzw. Witzfeldstraße zu nutzen, widerstrebt der Intention der Umwandlung in eine Spielstraße, da hier weder Kinderspiel stattfinden kann noch darf. Im Jahr 2006 wurden in Absprache mit den Geschäftsanliegern explizit Zusatzschilder aufgestellt, die das Ballspielen in der Fußgängerzone auf dem eigentlichen Platz verbieten, diese aber nach Wunsch der Antragssteller dann auf der Fahrgasse wieder erlaubt wären.

 

Gegen die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches spricht vor allem auch das angesprochene Fehlen von Flächen für den ruhenden Verkehr, in dem direkten, von der Anordnung betroffenen Bereich, in dem keine gekennzeichneten Bereiche zu Parkzwecken vorhanden sind und die Bereiche, die, nach Wegfall der Poller, geradezu zum Parken einladen. Erschwerend käme hinzu, dass Fußgänger und vor allem Kinder durch parkende oder haltende Fahrzeuge und die vorgeschlagene Möblierung in Form von großformatigen Blumenkübeln verdeckt und damit beim Queren gefährdet werden könnten. Wichtig sind in solchen Bereichen vor allem gute Sichtbeziehungen, die durch solche Maßnahmen nicht gegeben sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist nicht erkennbar, welche der in der Präambel des vorgenannten Antrages durch den Entfall der Poller und den Austausch der Beschilderung genannten Aspekte sich zum etablierten Status Quo positiv beeinflussen ließen. Der vorhandene Ausbau- und Beschilderungszustand hat sich in der Vergangenheit positiv bewährt. Die unterschiedlichen Bereiche der Fahrbahn und des Platzes sind klar getrennt, die bereits des Öfteren ermittelten Geschwindigkeiten liegen in einem angemessenen Rahmen. Durch eine Aufhebung der Trennung der Verkehrsarten mit einer Mischverkehrsfläche auf dem gesamten Platz sind eher höhere Geschwindigkeiten zu erwarten. In diversen sogenannten „Shared-Space“-Bereiche wurden nach und nach bewusst Poller und ähnliche verkehrstechnischen Einrichtungen installiert, um die Fahrgasse eindeutig zu kennzeichnen, so z.B. in Kevelaer und Bocholt. Über den insgesamten Erfolg solcher Projekte scheiden sich die Meinungen in der Fachwelt. Verwaltungsseitig werden diese Ideen und deren Umsetzung aufgrund der damit vorhandenen Risiken und der Kosten für einen bislang nicht nachgewiesenen Nutzen als eher kritisch angesehen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

keine sachgerechten bzw. keine verkehrsrechtlich zulässigen Alternativen.