Betreff
Baumfällungen im Herbst/Winter 2013/2014
Vorlage
SB11/219/2013
Art
Informationsvorlage

 

 

Alle städtischen Bäume müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Baumkontrollen werden durch geschultes Personal nach den derzeit anerkannten Richtlinien durchgeführt.

 

Als Ergebnis der diesjährigen Regelkontrollen müssen in den Herbst- und Wintermonaten, jedoch bis spätestens Ende Februar 2014, Baumfällungen vorgenommen werden. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind alle Bäume mit Standort, Baumart und Grund der Fällung sowie Angaben zur Nachpflanzung aufgeführt.

 

Erfasst sind alle Bäume, die einen Stammumfang von 80 cm ( 50 cm je Stämmling bei mehrstämmigen Bäumen ), gemessen in 1 Meter Höhe aufweisen.

 

Grundsätzlich wird von der Verwaltung eine artgleiche Ersatzpflanzung am vorherigen Standort angestrebt, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Standortbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Ziel ist eine standortgerechte Pflanzung, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Voraussetzung für eine Nachpflanzung am vorherigen Standort ist vor allem dann nicht gegeben, wenn die Fällung aus Gründen der Bestandspflege erfolgt. Dies ist der Fall, wenn sich Bäume durch Engstand gegenseitig im Wuchs behindern, oder gegenseitig verdrängen. Die Ersatzpflanzung muss dann an einem anderen Ort erfolgen.

 

Die Baumart und der Standort dieser Ersatzpflanzung können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da die Planungen für die kommende Pflanzperiode noch nicht abgeschlossen sind.

 

Grundsätzlich wird für jede Baumfällung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.

 

Die Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss wie im Vorjahr eine abschließende Baumbilanz (Gegenüberstellung Baumfällungen / Baumpflanzungen ) nach Abschluss der Pflanzperiode vorlegen.

 

Darin enthalten sind auch alle weiteren Baumfällungen, die auf Grund akuter Verkehrsgefährdung bzw. im Zuge von Baumaßnahmen unterjährig vorgenommen werden mussten.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

 

Anlagen:

 

Auflistung Baumfällungen Herbst/Winter 2013/2014