Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO vom 25. September 2013 zur Einrichtung eines Bestattungswaldes nach dem FriedWald-Konzept im Meerer Busch
Vorlage
SB11/672/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 25.09.2013 zur Einrichtung eines Bestattungswaldes nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

Die Firma FriedWald GmbH ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Griesheim bei Darmstadt. Die Firma bietet eine alternative Bestattungsform an, bei der die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Erdbestattungen im Sarg sind dort nicht möglich.

 

Zur Einrichtung eines FriedWaldes, bedarf es neben der Bereitstellung eines geeigneten Areals durch einen Waldbesitzer der Kooperation mit einer Kommune, auf deren Stadtgebiet sich die zukünftige FriedWald-Fläche befindet.

 

Die Stadt Meerbusch müsste für einen FriedWald auf ihrem Stadtgebiet die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz NRW für einen Zeitraum von mindestens 99 Jahren übernehmen. Dies beinhaltet die Durchführung eines Antragsverfahrens bei der Kreisordnungsbehörde, den Erlass einer Friedhofssatzung für den Friedwald und das Führen der Aufsicht über dessen ordnungsgemäßen Betrieb.

Der FriedWald GmbH werden seitens des Trägers alle Verwaltungsaufgaben übertragen (Bestellung zum Verwaltungshelfer). Daneben kümmert sich die FriedWald GmbH um die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermarktung.

Der Waldbesitzer stellt der FriedWald GmbH eine Waldfläche samt Parkmöglichkeit zur Nutzung als Bestattungsort zur Verfügung. Darüber hinaus muss er für die Waldpflege und Verkehrssicherheit

 

 

 

sorgen. Waldführungen und Baumauswahlen der Interessenten sowie Urnenbeisetzungen werden von ihm wahrgenommen.

 

Die Zusammenarbeit der drei vorgenannten Parteien ist rechtlich wie folgt ausgestaltet:

Die FriedWald GmbH arbeitet im Auftrag des Waldbesitzers und des Friedhofsträgers. Zwischen Waldbesitzer und Friedhofsträger wird zu diesem Zweck ein Nutzungsvertrag, zwischen Waldbesitzer und FriedWald GmbH ein Dienstvertrag und zwischen FriedWald GmbH und dem Friedhofsträger ein Austauschvertrag geschlossen. Als sog. Hoheitsträger hat der Friedhofsträger dafür zu sorgen, dass die FriedWald GmbH und der Waldbesitzer ihre vertraglich gebundenen Leistungen erfüllen.

 

Ein Friedwald erfährt - ebenso wie herkömmliche Begräbnisplätze - eine Widmung als Friedhof. Die Friedhofsfläche wird daneben durch eine eingetragene Grunddienstbarkeit für 99 Jahre gesichert. Somit ist und bleibt der Friedwald Bestattungsort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - und zwar unabhängig vom Bestehen des Unternehmens FriedWald.

 

Da der Friedwald in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Kommune steht, ist im Falle einer Insolvenz der FriedWald GmbH zu berücksichtigen, dass die Kommune dann in der weiteren Verantwortung steht. So ist sie verpflichtet, denjenigen, die bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte erworben haben, dort zukünftig die Beisetzungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sind alle Verwaltungsaufgaben, die der FriedWald GmbH übertragen wurden, wieder von der Kommune wahrzunehmen und zwar bis zum Ende der gesicherten 99 Jahre seit Eröffnung des Friedwaldes.

 

Friedhöfe werden als kostenrechnende Einrichtungen betrieben. Daher kann ein Anstieg der Friedhofsgebühren bei einem Rückgang von Graberwerben auf den derzeit vorhandenen Friedhöfen nicht ausgeschlossen werden. Dies liegt darin begründet, dass der bestehende Aufwand zur Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe bei sinkenden Fallzahlen auf eine geringere Anzahl an Nutzungsberechtigten umgelegt wird. In weiterer Folge würde sich auch der Aufwand für die Pflege unbelegter Grabstätten durch die Stadt langfristig noch erhöhen. Die Verwaltung hatte bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.09.2012 eine Berechnung möglicher Einnahmeausfälle vorgelegt, die nicht durch Kostenerstattungen der FriedWald GmbH kompensiert würden.

 

Grundsätzlich entspricht das Angebot der FriedWald GmbH einem steigenden Bedarf nach Grabstätten, die nicht mit einer Verpflichtung zur Grabpflege verbunden sind. Auf den Meerbuscher Friedhöfen stehen insbesondere mit den Wiesen- und Baumgrabstätten Grabarten zur Verfügung, die dem veränderten Bestattungverhalten entsprechen und sehr gut angenommen werden.

 

Vor dem Hintergrund der unabwägbaren finanziellen Risiken, die mit der Einrichtung eines Friedwaldes für die Stadt Meerbusch verbunden sind, sowie der bereits bestehenden alternativen Bestattungsformen auf den Meerbuscher Friedhöfen wird die Bürgeranregung von der Verwaltung daher abgelehnt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen keine Auswirkungen

 


Alternativen:

 

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