Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch Lank-Latum im Bereich der Albertstraße
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Einordnung in die Planungsprioritäten
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/671/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Albertstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.

2.    Einordnung in die Planungsprioritäten

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen.

3.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in MeerbuschLank-Latum im Bereich der Albertstraße einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 13. März 2013 unter TOP 5 dem Antrag des Grundstückseigentümers auf Bebauungsplanänderung grundsätzlich zugestimmt.

Das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro hat auf Grundlage des mit dem seinerzeitigen Antrag verbundenen Bebauungsvorschlags den Rechtsplanentwurf für die Bebauungsplanänderung erarbeitet. Ein Planexemplar ist den Ratsfraktionen zugegangen. Der Planentwurf wird in der Sitzung erläutert.

 

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010 beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 18. Oktober 2013 fortgeschriebene Prioritätenliste aufgenommen. Im o. g. Grundsatzbeschluss hatte der Ausschuss die Bearbeitungspriorität C bereits vorläufig festgelegt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine